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Wer zahlt Glasversicherung Mieter oder Vermieter?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 03. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Grundsätzlich trägt der Mieter die Kosten für eine Glasversicherung, wenn der Vermieter diese vertraglich vorgeschrieben hat. Eine Glasversicherung ist nicht gesetzlich verpflichtend, aber Vermieter dürfen sie in den Mietbedingungen festlegen. In diesem Fall muss der Mieter die Police selbst abschließen und zahlen – eine Umlage auf die Nebenkosten ist nicht zulässig.

Grund­sätz­lich trägt der Mie­ter die Kos­ten für eine Glas­ver­si­che­rung, wenn der Ver­mie­ter die­se ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben hat. Eine Glas­ver­si­che­rung ist nicht gesetz­lich ver­pflich­tend, aber Ver­mie­ter dür­fen sie in den Miet­be­din­gun­gen fest­le­gen. In die­sem Fall muss der Mie­ter die Poli­ce selbst abschlie­ßen und zah­len – eine Umla­ge auf die Neben­kos­ten ist nicht zulässig.

Recht­li­che Rege­lung der Haf­tung für Glasschäden

Nach deut­schem Miet­recht gehö­ren Fens­ter, Glas­tü­ren und Glas­ele­men­te zum Gebäu­de und sind somit Eigen­tum des Ver­mie­ters. Aller­dings unter­schei­det sich die Haf­tung je nach Ursa­che des Schadens:

  • Nor­ma­le Abnut­zung: Der Ver­mie­ter trägt die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Austausch
  • Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz des Mie­ters: Der Mie­ter haf­tet und muss Scha­dens­er­satz leisten
  • Höhe­re Gewalt (z.B. Sturm, Hagel): Ohne Glas­ver­si­che­rung trägt der Ver­mie­ter die Kosten

Eine Glas­ver­si­che­rung schützt Mie­ter vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen bei unvor­her­ge­se­he­nen Bruch­schä­den. Sie deckt typi­scher­wei­se Fens­ter, Glas­tü­ren, Glas­schie­be­tü­ren, Glas­spie­gel und oft auch Spie­gel im Bad oder Schlaf­zim­mer ab – je nach Tarif kön­nen wei­te­re Glas­sys­te­me ver­si­chert sein.

Ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung und Kos­ten­um­la­gung 2026

Der Ver­mie­ter kann eine Glas­ver­si­che­rung als Vor­aus­set­zung im Miet­ver­trag fest­le­gen. Nicht alle Miet­ver­trä­ge ent­hal­ten die­se Klau­sel – sie ist frei­wil­lig ver­ein­bar und muss expli­zit erwähnt sein. Seit 2024 gibt es ver­stärk­te Anfor­de­run­gen an Trans­pa­renz in Mietverträgen.

Wich­tig: Die Prä­mie einer Glas­ver­si­che­rung darf nicht als Betriebs­kos­ten umge­legt wer­den. Das ist in der Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung klar gere­gelt. Der Mie­ter zahlt die Poli­ce direkt an den Ver­si­che­rer, nicht über die Nebenkostenabrechnung.

Prak­ti­sche Tipps für Mieter

  • Miet­ver­trag über­prü­fen: Kon­trol­lie­re, ob eine Glas­ver­si­che­rung als Bedin­gung auf­ge­führt ist und wel­che Glas­sys­te­me gemeint sind
  • Ver­si­che­rungs­um­fang klä­ren: Kom­mu­ni­zie­re mit dem Ver­mie­ter, ob Fens­ter, Türen, Spie­gel und Glas­schie­be­tü­ren ver­si­chert sein müssen
  • Ange­bo­te ver­glei­chen: Die Kos­ten lie­gen typi­scher­wei­se bei ca. 50–200 Euro pro Jahr, je nach Woh­nungs­grö­ße, Lage und Tarif
  • Poli­ce doku­men­tie­ren: Gib dem Ver­mie­ter eine Kopie der Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung und hal­te die Ver­trags­num­mer bereit
  • Deckung prü­fen: Ach­te auf Selbst­be­tei­li­gung, Deckungs­sum­men und even­tu­el­le Ausschlüsse
  • Im Scha­dens­fall han­deln: Infor­mie­re sofort Ver­mie­ter und Ver­si­che­rung, foto­gra­fie­re den Scha­den und bewah­re Rech­nun­gen auf
  • Recht­li­che Bera­tung holen: Bei Unklar­hei­ten oder Strei­tig­kei­ten über Scha­dens­re­gu­lie­rung kon­sul­tie­re einen Mieterverband
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