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Wer zahlt Glas­ver­si­che­rung Mie­ter oder Vermieter?

Der Ver­mie­ter kann jedoch in bestimm­ten Fäl­len eine Glas­ver­si­che­rung als Teil der Miet­be­din­gun­gen ver­lan­gen. In sol­chen Fäl­len kann es sein, dass der Mie­ter ver­pflich­tet ist, eine Glas­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen und dem Ver­mie­ter den Nach­weis dar­über vor­zu­le­gen. Die Kos­ten für die Glas­ver­si­che­rung wer­den dann vom Mie­ter getragen.

Es ist wich­tig, den Miet­ver­trag oder die Ver­ein­ba­run­gen mit dem Ver­mie­ter sorg­fäl­tig zu prü­fen, um die genau­en Ver­ant­wort­lich­kei­ten in Bezug auf die Glas­ver­si­che­rung zu ver­ste­hen. Wenn der Ver­mie­ter eine Glas­ver­si­che­rung ver­langt, soll­te der Mie­ter die ent­spre­chen­den Poli­cen­op­tio­nen über­prü­fen und sicher­stel­len, dass die gewähl­te Ver­si­che­rung den Anfor­de­run­gen des Ver­mie­ters entspricht.

Es ist rat­sam, sich bei Fra­gen zur Ver­ant­wort­lich­keit und Kos­ten­ver­tei­lung für die Glas­ver­si­che­rung direkt an den Ver­mie­ter zu wen­den, um kla­re Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten und mög­li­che Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men oder Poli­cen­emp­feh­lun­gen zu besprechen.

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