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Wer zahlt kaput­tes Ceranfeld?

  1. Her­stel­ler­ga­ran­tie: Wenn das Cer­an­feld inner­halb der Garan­tie­zeit kaputt geht und der Scha­den durch einen Her­stel­lungs­feh­ler ver­ur­sacht wur­de, kann der Her­stel­ler für die Repa­ra­tur oder den Aus­tausch des Cer­an­felds ver­ant­wort­lich sein. Über­prü­fen Sie die Bedin­gun­gen der Her­stel­ler­ga­ran­tie und wen­den Sie sich bei Scha­dens­fäl­len an den Kun­den­dienst des Herstellers.
  2. Eige­ne Ver­ant­wor­tung: Wenn das Cer­an­feld auf­grund unsach­ge­mä­ßer Nut­zung, Fahr­läs­sig­keit oder mut­wil­li­gen Han­delns beschä­digt wur­de, kön­nen die Ver­ant­wor­tung und die damit ver­bun­de­nen Kos­ten bei Ihnen lie­gen. In sol­chen Fäl­len müs­sen Sie die Repa­ra­tur oder den Ersatz des Cer­an­felds selbst orga­ni­sie­ren und bezah­len. Emp­feh­lens­wert in sol­chen Fäl­len ist eine Glas­ver­si­che­rung.

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