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Wer zahlt kaputtes Ceranfeld?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 03. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Wer für ein kaputtes Ceranfeld zahlt, hängt von der Schadensursache ab: Bei Herstellungsfehlern haftet der Hersteller während der Gewährleistungszeit (2–3 Jahre). Für Schäden durch Unfälle, thermischen Schock oder unsachgemäße Nutzung müssen Sie selbst aufkommen – es sei denn, Sie haben eine Glasversicherung abgeschlossen, die solche Fälle abdeckt.

Wer für ein kaput­tes Cer­an­feld zahlt, hängt von der Scha­dens­ur­sa­che ab: Bei Her­stel­lungs­feh­lern haf­tet der Her­stel­ler wäh­rend der Gewähr­leis­tungs­zeit (2–3 Jah­re). Für Schä­den durch Unfäl­le, ther­mi­schen Schock oder unsach­ge­mä­ße Nut­zung müs­sen Sie selbst auf­kom­men – es sei denn, Sie haben eine Glas­ver­si­che­rung abge­schlos­sen, die sol­che Fäl­le abdeckt.

Garan­tie, Gewähr­leis­tung und Haf­tung beim Ceranfeld

Die Kos­ten­ver­tei­lung rich­tet sich nach der Scha­dens­ur­sa­che: Her­stel­lungs­feh­ler und Mate­ri­al­er­mü­dung fal­len unter die gesetz­li­che Gewähr­leis­tung (24 Mona­te) oder die frei­wil­li­ge Her­stel­ler­ga­ran­tie (oft 2–5 Jah­re). Der Her­stel­ler muss hier Repa­ra­tur oder Aus­tausch kos­ten­los durch­füh­ren. Anders sieht es bei Beschä­di­gun­gen durch exter­ne Ein­flüs­se aus: Ein Stoß mit dem Topf, plötz­li­cher Tem­pe­ra­tur­wech­sel (hei­ßes Was­ser auf kal­tem Feld) oder Über­be­las­tung sind Nut­zer­schä­den, für die Sie selbst haf­ten. Repa­ra­tu­ren oder der Aus­tausch eines Cer­an­fel­des kos­ten durch­schnitt­lich 200–600 Euro – eine erheb­li­che Belas­tung für vie­le Haus­hal­te. Hier bie­tet eine spe­zia­li­sier­te Glas­ver­si­che­rung eine wirt­schaft­lich sinn­vol­le Absicherung.

Glas­ver­si­che­rung: Der opti­ma­le Schutz vor Ceranfeld-Schäden

Eine Glas­ver­si­che­rung für Haus­halts­ge­rä­te deckt genau die Schä­den ab, die unter kei­ne Stan­dard-Garan­tie fal­len. Sie tritt ein bei Bruch, Ris­sen und Sprün­gen – unab­hän­gig davon, wie der Scha­den ent­stan­den ist. Im Leis­tungs­fall über­nimmt die Ver­si­che­rung ent­we­der die Repa­ra­tur­kos­ten oder zahlt den Aus­tausch des Cer­an­fel­des. Je nach Tarif und Ver­si­che­rer lie­gen die Prä­mi­en bei ca. 60–180 Euro pro Jahr, die Selbst­be­tei­li­gung meist zwi­schen 25–100 Euro pro Scha­dens­fall. Für hoch­wer­ti­ge Induk­ti­ons- oder Elek­tro­koch­fel­der rech­net sich die­ser Schutz oft bereits nach ein bis zwei Scha­den­fäl­len. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten auch Kom­bi­pa­ke­te für meh­re­re Haus­halts­ge­rä­te (Kühl­schrank, Herd, Spül­ma­schi­ne), was die Gesamt­kos­ten senkt.

Check­lis­te: So han­deln Sie im Scha­dens­fall richtig

  • Kauf­be­leg und Garan­tie­do­ku­men­ta­ti­on: Bewah­ren Sie alle Unter­la­gen min­des­tens 5 Jah­re auf – sie sind bei Rekla­ma­tio­nen erforderlich
  • Scha­dens­fall doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie das beschä­dig­te Cer­an­feld aus meh­re­ren Win­keln und notie­ren Sie Datum, Uhr­zeit und Schadensursache
  • Mel­dung zeit­nah: Mel­den Sie Schä­den der Ver­si­che­rung unver­züg­lich – in den meis­ten Ver­trä­gen sind dies max. 2–4 Wochen nach Schadenseintritt
  • Sach­ge­rech­te Hand­ha­bung: Ver­mei­den Sie extre­me Tem­pe­ra­tur­wech­sel, ver­wen­den Sie geeig­ne­tes Koch­ge­schirr und ach­ten Sie auf Verschmutzungen
  • Ver­si­che­rer ver­glei­chen: Prä­mi­en, Leis­tungs­um­fang und Selbst­be­tei­li­gun­gen unter­schei­den sich erheb­lich – ein aktu­el­ler Ver­gleich zahlt sich aus
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