Schäden durch Regenwasser können auf unterschiedliche Weise entstehen, und wer für diese Schäden zahlt, hängt von der Art des Schadens und den vorhandenen Versicherungen ab. Hier sind die wichtigsten Szenarien und Informationen dazu:
1. Schäden durch Regenwasser im Gebäude (z.B. durch ein undichtes Dach)
- Wohngebäudeversicherung: Schäden durch Regenwasser, das durch ein undichtes Dach, defekte Fenster oder andere bauliche Mängel in das Gebäude eindringt, werden in der Regel nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese Art von Schaden gilt als vermeidbar und ist meist auf mangelnde Wartung oder Instandhaltung zurückzuführen.
- Außergewöhnliche Ereignisse: Wenn Regenwasser durch außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel Sturm (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/h), in das Haus eindringt und Schäden verursacht, kann die Wohngebäudeversicherung diese Schäden abdecken. Voraussetzung ist, dass der Sturm die Schäden am Dach oder den Fenstern verursacht hat, durch die das Wasser eindringen konnte.
2. Schäden durch Starkregen oder Rückstau
- Elementarversicherung: Wenn Schäden durch außergewöhnlich starke Regenfälle verursacht werden, die zu Überschwemmungen oder Rückstau führen (d.h., wenn Wasser durch überlastete Abwassersysteme ins Gebäude gedrückt wird), übernimmt die Elementarversicherung diese Schäden. Diese Versicherung ist ein Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung und muss separat abgeschlossen werden.
- Voraussetzung für Rückstau: Rückstauschäden sind oft nur versichert, wenn spezielle Vorkehrungen wie Rückstauklappen installiert sind. Ohne solche Schutzmaßnahmen kann der Versicherer die Zahlung verweigern.
3. Schäden durch Regenwasser an beweglichem Eigentum (Hausrat)
- Hausratversicherung: Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus (Möbel, Elektronik, Kleidung usw.) durch eindringendes Regenwasser werden nur dann von der Hausratversicherung abgedeckt, wenn das Wasser infolge eines Sturms oder einer Überschwemmung durch ein versichertes Elementarereignis ins Gebäude eingedrungen ist und eine Elementarversicherung abgeschlossen wurde.
- Kein Versicherungsschutz bei mangelnder Instandhaltung: Schäden durch Regenwasser, das aufgrund von baulichen Mängeln (z.B. ein undichtes Dach) in das Haus eindringt, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt.
4. Staatliche Hilfen
- Begrenzt verfügbar: In Ausnahmefällen, insbesondere nach großflächigen Naturkatastrophen, kann der Staat finanzielle Hilfen gewähren. Diese sind jedoch oft begrenzt und decken meist nur einen Teil der entstandenen Schäden ab.
Fazit
Ob und wie Schäden durch Regenwasser abgedeckt sind, hängt stark von der Ursache des Schadens und den vorhandenen Versicherungen ab. Für Schäden, die durch bauliche Mängel entstehen, sind in der Regel keine Versicherungsleistungen zu erwarten. Bei Schäden durch Starkregen, Überschwemmungen oder Rückstau ist eine Elementarversicherung erforderlich, um umfassenden Schutz zu gewährleisten. Ohne eine solche Versicherung müssen die Kosten für die Beseitigung der Schäden häufig selbst getragen werden. Es ist daher ratsam, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls um eine Elementarversicherung zu ergänzen.