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Wer zahlt zer­bro­che­ne Fensterscheibe?

  1. Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wenn Sie ver­se­hent­lich eine Fens­ter­schei­be in Ihrem eige­nen Haus oder einer Miet­woh­nung zer­bro­chen haben, kann Ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­sprin­gen. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die Sie oder Ihre Fami­lie unbe­ab­sich­tigt an Eigen­tum Drit­ter verletzen.
  2. Gebäu­de­ver­si­che­rung: Wenn Sie Eigen­tü­mer eines Gebäu­des sind, das durch eine Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt ist, kann die Ver­si­che­rung für den Scha­den an der Fens­ter­schei­be auf­kom­men. Die Gebäu­de­ver­si­che­rung schützt die Bau­sub­stanz des Gebäu­des, ein­schließ­lich der Fens­ter, vor Schä­den durch ver­si­cher­te Ereig­nis­se wie Stür­me, Feu­er oder Van­da­lis­mus. Über­prü­fen Sie die Bedin­gun­gen Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung, um den genau­en Deckungs­um­fang für Fens­ter­schä­den zu erfahren.
  3. Mie­ter und Ver­mie­ter: Bei Miet­ver­hält­nis­sen ist es üblich, dass der Ver­mie­ter für die Repa­ra­tur oder den Ersatz von zer­bro­che­nen Fens­ter­schei­ben zustän­dig ist, es sei denn, der Scha­den wur­de durch den Mie­ter ver­ur­sacht. In die­sem Fall kann die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Mie­ters ein­sprin­gen, um den ent­stan­de­nen Scha­den zu decken. Es ist wich­tig, die Ver­ein­ba­run­gen im Miet­ver­trag und die gel­ten­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zu berücksichtigen.
  4. Glas­ver­si­che­rung: Wenn Sie eine sepa­ra­te Glas­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, die Schä­den an Glas­ge­gen­stän­den abdeckt, kön­nen die­se auch für die Kos­ten der zer­bro­che­nen Fens­ter­schei­be auf­kom­men. Eine Glas­ver­si­che­rung bie­tet ins­be­son­de­re Schutz gegen Glas­bruch und ande­re Glasschäden.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Zustän­dig­kei­ten und Deckungs­um­fän­ge von den ein­zel­nen Ver­si­che­rungs­po­li­cen und den gel­ten­den Geset­zen abhän­gen kön­nen. Es ist rat­sam, sich direkt mit Ihrer Ver­si­che­rung oder Ihrem Ver­mie­ter in Ver­bin­dung zu set­zen, um den Scha­den zu mel­den und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Abwick­lung des Ver­si­che­rungs­falls zu erhalten.

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