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Wer­den Gerichts­kos­ten von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen?

Ja.

Für den Fall das Sie in dem Streit­fall vor Gericht unter­lie­gen, wer­den neben den Kos­ten für den eige­nen und den geg­ne­ri­schen Rechts­an­walt, auch die ange­fal­le­nen Gerichts­kos­ten von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen.

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