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Ja, Sinuslift-Kosten werden von hochwertigen Zahnzusatzversicherungen getragen – allerdings nur, wenn Knochenaufbau ausdrücklich im Tarif eingeschlossen ist. Premiumtarife erstatten 90–100 % der Restkosten (nach Festzuschuss der GKV), sofern die Augmentation dokumentiert ist und Implantat- sowie Jahresgrenzen ausreichen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Sinuslift selbst, sondern nur einen Festzuschuss zur alternativ möglichen Regelversorgung wie Brücke oder Prothese.
Ja, Sinuslift-Kosten werden von hochwertigen Zahnzusatzversicherungen getragen – allerdings nur, wenn Knochenaufbau ausdrücklich im Tarif eingeschlossen ist. Premiumtarife erstatten 90–100 % der Restkosten (nach Festzuschuss der GKV), sofern die Augmentation dokumentiert ist und Implantat- sowie Jahresgrenzen ausreichen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Sinuslift selbst, sondern nur einen Festzuschuss zur alternativ möglichen Regelversorgung wie Brücke oder Prothese.
Ein Sinuslift hebt die Kieferhöhlenschleimhaut an und füllt den entstehenden Raum mit Knochenersatzmaterial oder Eigenknochen – dies ist oft notwendig, um Implantate im seitlichen Oberkiefer stabil zu verankern. Es gibt zwei Techniken:
Die Gesamtkosten eines Sinuslifts setzen sich aus mehreren Blöcken zusammen: chirurgische Leistung, Biomaterialien (Knochenersatzmaterial, Membranen), Fixationsmittel, 3D-Diagnostik (DVT/CBCT), Bohrschablonen und Laborkosten. Eine Zusatzversicherung muss alle diese Positionen explizit abdecken – sonst entstehen erhebliche Lücken.
Die Erstattung hängt stark vom gewählten Tariftyp ab:
Für Sinuslift-Fälle solltest du gezielt nach Premium-Tarifen suchen, bei denen folgende Kriterien erfüllt sind:
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