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Wer­den Young­timer Steu­er begünstigt?

In vie­len Län­dern gibt es kei­ne spe­zi­fi­schen steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen für Young­timer (Fahr­zeu­ge, die älter als 20, aber jün­ger als 30 Jah­re sind). Statt­des­sen wer­den steu­er­li­che Ver­güns­ti­gun­gen in der Regel für Old­ti­mer (Fahr­zeu­ge, die 30 Jah­re oder älter sind) angeboten.

In Deutsch­land zum Bei­spiel zah­len Old­ti­mer eine pau­scha­le Kfz-Steu­er von 191 Euro pro Jahr, unab­hän­gig von ihrem Hub­raum oder ihrer Emissionsklasse.

Bei Young­timern hin­ge­gen hängt die Höhe der Kfz-Steu­er von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, ein­schließ­lich des Hub­raums, des Erst­zu­las­sungs­da­tums und der Emis­si­ons­klas­se. Es gibt kei­ne pau­scha­le Steu­er­ver­güns­ti­gung für Young­timer in Deutschland.

Bit­te beach­ten Sie, dass die spe­zi­fi­schen Steu­er­vor­schrif­ten je nach Land vari­ie­ren kön­nen, und wen­den Sie sich an einen Steu­er­be­ra­ter oder eine zustän­di­ge Behör­de in Ihrem Land, um genaue Infor­ma­tio­nen zu erhalten.

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