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Werden Youngtimer Steuer begünstigt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Youngtimer erhalten in Deutschland keine steuerlichen Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer. Die Steuer richtet sich nach Hubraum, Erstzulassungsdatum und Emissionsklasse – wie bei regulären Fahrzeugen. Nur Oldtimer (ab 30 Jahren) profitieren von einer pauschalen Steuer von ca.

Young­timer erhal­ten in Deutsch­land kei­ne steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen bei der Kfz-Steu­er. Die Steu­er rich­tet sich nach Hub­raum, Erst­zu­las­sungs­da­tum und Emis­si­ons­klas­se – wie bei regu­lä­ren Fahr­zeu­gen. Nur Old­ti­mer (ab 30 Jah­ren) pro­fi­tie­ren von einer pau­scha­len Steu­er von ca. 191 Euro jähr­lich, unab­hän­gig von tech­ni­schen Merkmalen.

Unter­schied zwi­schen Young­timer und Old­ti­mer in der Kfz-Steuer

Die Abgren­zung ist ent­schei­dend für die Steu­er­be­las­tung: Young­timer sind Fahr­zeu­ge zwi­schen 20 und 30 Jah­ren, wäh­rend Old­ti­mer 30 Jah­re oder älter sind. Nur bei Old­ti­mern mit H‑Kennzeichen oder Old­ti­mer-Kenn­zei­chen zah­len Sie die pau­scha­le Jah­res­steu­er. Young­timer hin­ge­gen unter­lie­gen der regu­lä­ren Kfz-Steu­er­ta­ri­fie­rung, die seit 2021 stär­ker auf CO₂-Emis­sio­nen aus­ge­rich­tet ist.

Das bedeu­tet kon­kret: Ein Young­timer von 2001 zahlt bei­spiels­wei­se je nach Motor zwi­schen 120–280 Euro jähr­lich, wäh­rend ein Old­ti­mer von 1985 nur 191 Euro kos­tet – unab­hän­gig davon, wie oft er gefah­ren wird oder wel­cher Motor ver­baut ist.

Young­timer und Ver­si­che­rung: Wo es Rabat­te gibt

Obwohl die Kfz-Steu­er gleich bleibt, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer Ver­güns­ti­gun­gen in der Kfz-Ver­si­che­rung für Young­timer an. Dies gilt beson­ders bei Lieb­ha­ber- oder Old­ti­mer-Ver­si­che­rungs­ta­ri­fen, wenn das Fahr­zeug nach­weis­lich nicht als All­tags-Pkw genutzt wird. Vor­aus­set­zun­gen sind oft ein Stell­platz, eine Siche­rungs­vor­rich­tung und ein sepa­ra­tes Hauptfahrzeug.

Check­lis­te: Kos­ten­er­spar­nis für Youngtimer

  • Ver­si­che­rungs­ta­rif prü­fen: Old­ti­mer- oder Lieb­ha­ber-Ver­si­che­rung nut­zen (bis zu 50 % güns­ti­ger möglich)
  • Kilo­me­ter­ra­batt: Bei gerin­ger Jah­res­ki­lo­me­ter­zahl (z. B. max. 10.000 km) erheb­li­che Ersparnis
  • Gara­gen-Stell­platz: Ver­si­che­rer beloh­nen siche­re Unter­brin­gung mit Rabatten
  • H‑Kennzeichen erwä­gen: Ab 30 Jah­ren mög­lich; senkt Steu­ern und Ver­si­che­rung deutlich
  • War­tungs­kos­ten opti­mie­ren: Spe­zia­li­sier­te Young­timer-Werk­stät­ten sind oft günstiger
  • Steu­er­klas­si­fi­zie­rung über­prü­fen: Mit Zulas­sungs­stel­le klä­ren, ob güns­ti­ge­re Ein­stu­fung mög­lich ist
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