Suche

Wie erfah­re ich ob mein E‑Scooter ver­si­che­rungs­pflich­tig ist?

Wie erfah­re ich, ob mein E‑Scooter ver­si­che­rungs­pflich­tig ist?

Ver­si­che­rungs­pflicht für E‑Scooter: Die­se Kri­te­ri­en entscheiden

Nicht jeder E‑Scooter darf ein­fach so auf öffent­li­chen Stra­ßen bewegt wer­den – und nicht jeder braucht zwangs­läu­fig eine Ver­si­che­rung. Doch wie erkennst Du, ob Dein Modell unter die Ver­si­che­rungs­pflicht fällt? Hier erfährst Du, wel­che Kri­te­ri­en gel­ten, wie Du die Ver­si­che­rungs­pflicht ein­deu­tig prü­fen kannst und war­um das so ent­schei­dend ist, um recht­lich auf der siche­ren Sei­te zu bleiben.


Grund­re­gel: Ver­si­che­rungs­pflicht gilt für alle E‑Scooter mit Straßenzulassung

Wenn Du Dei­nen E‑Scooter im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum nutzt – also auf Stra­ßen, Rad­we­gen oder öffent­li­chen Plät­zen –, dann besteht Ver­si­che­rungs­pflicht, sofern das Fahr­zeug den Vor­ga­ben der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) ent­spricht. Fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen müs­sen dafür erfüllt sein:

  • Höchst­ge­schwin­dig­keit von 6 bis 20 km/h

  • Elek­tri­scher Antrieb

  • Len­ker, zwei unab­hän­gi­ge Brem­sen, Licht, Klingel

  • Kei­ne Sitz­mög­lich­keit wäh­rend der Fahrt

  • Gül­ti­ge All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE) vom Kraft­fahrt-Bun­des­amt (KBA)

Wenn Dein Scoo­ter die­se Anfor­de­run­gen erfüllt, musst Du eine gül­ti­ge e‑scooter ver­si­che­rung abschlie­ßen und ein e scoo­ter kenn­zei­chen sicht­bar am Fahr­zeug anbringen.


So fin­dest Du her­aus, ob Dein E‑Scooter ver­si­che­rungs­pflich­tig ist

Du bist unsi­cher, ob Dein Modell ver­si­che­rungs­pflich­tig ist? Dann prü­fe fol­gen­de Punkte:

  • Ist eine ABE (All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis) vor­han­den? Die­se liegt meist als Doku­ment beim Kauf bei oder kann beim Her­stel­ler ange­fragt wer­den. Ohne ABE darfst Du den E‑Scooter nicht im öffent­li­chen Raum nut­zen – und kei­ne e scoo­ter ver­si­che­rung abschließen.

  • Wel­che Geschwin­dig­keit erreicht das Fahr­zeug? Alles unter 6 km/h gilt als „Spiel­zeug“, alles über 20 km/h als ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Kraft­fahr­zeug (mit ande­ren Zulas­sungs­pflich­ten). Nur zwi­schen 6–20 km/h fällt der E‑Scooter in die eKFV-Regelung.

  • Hat der Her­stel­ler das Modell beim KBA gelis­tet? Eine Lis­te aller E‑Scooter mit ABE fin­dest Du auf der Web­site des Kraft­fahrt-Bun­des­amts oder direkt über Herstellerangaben.

  • Fährt der E‑Scooter auf pri­va­tem Gelän­de? Dann besteht kei­ne Ver­si­che­rungs­pflicht – jedoch ist er dann auch nicht im öffent­li­chen Raum nutzbar.


Ohne Ver­si­che­rung unter­wegs? Das kann teu­er werden

Wenn Dein E‑Scooter ver­si­che­rungs­pflich­tig ist und Du ohne gül­ti­ge ver­si­che­rung e‑scooter fährst, begehst Du eine Straf­tat nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz (§ 6 PflVG). Die Konsequenzen:

  • Anzei­ge wegen Fah­rens ohne Versicherungsschutz

  • Geld­stra­fe oder sogar Freiheitsstrafe

  • Per­sön­li­che Haf­tung für alle ent­stan­de­nen Schäden

Das gilt auch dann, wenn Dein Fahr­zeug kei­ne gül­ti­ge ABE besitzt oder getunt wur­de. Des­halb: Lie­ber recht­zei­tig prü­fen und kor­rekt scoo­ter ver­si­chern.


Fazit: Ver­si­che­rungs­pflicht besteht bei Stra­ßen­zu­las­sung und eKFV-Konformität

Du erfährst, ob Dein E‑Scooter ver­si­che­rungs­pflich­tig ist, indem Du prüfst, ob er die Vor­ga­ben der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung erfüllt und eine gül­ti­ge ABE besitzt. Dann brauchst Du zwin­gend eine e rol­ler ver­si­che­rung und ein sicht­ba­res Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Mit unse­rem e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich fin­dest Du in weni­gen Klicks die pas­sen­de Poli­ce – für geset­zes­kon­for­mes und siche­res Fahrvergnügen.

Vergleichen Sie die besten E Scooter Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale E-Scooter Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen