Ihre persönliche eVB- Nummer zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde, erhalten Sie direkt nach Vertragsabschluss am Bildschirm angezeigt bzw. umgehend per E‑Mail von uns.
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der KFZ-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der mitgeteilten eVB-Nummer Ihre Daten ab.
Eine eVB-Nummer benötigen Sie allerdings nur für Neuzulassungen oder bei einem Fahrzeugwechsel.
Wenn Sie nur die Versicherungsgesellschaft, nicht aber Ihr Fahrzeug wechseln (z.B. zum 01.01. eines Jahres), benötigen Sie keine neue eVB-Nummer!
Diese wird in diesem Fall als sogenannte eVB‑Ü Nummer direkt und automatisch von Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft direkt an Ihre Zulassungsstelle gesendet.