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Wie erhalte ich eine eVB-Nummer bzw. eine elektronischen Versicherungsbestätigung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die eVB-Nummer erhalten Sie unmittelbar nach dem Abschluss einer Anhänger-Haftpflichtversicherung per E-Mail oder SMS – in der Regel innerhalb weniger Minuten. Diese siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung ist zwingend erforderlich für die Zulassung Ihres Anhängers und ermöglicht der Zulassungsstelle, Ihre Versicherungsdaten digital zu überprüfen, ohne dass Sie Papierdokumente vorlegen müssen.

Die eVB-Num­mer erhal­ten Sie unmit­tel­bar nach dem Abschluss einer Anhän­ger-Haft­pflicht­ver­si­che­rung per E‑Mail oder SMS – in der Regel inner­halb weni­ger Minu­ten. Die­se sie­ben­stel­li­ge elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung ist zwin­gend erfor­der­lich für die Zulas­sung Ihres Anhän­gers und ermög­licht der Zulas­sungs­stel­le, Ihre Ver­si­che­rungs­da­ten digi­tal zu über­prü­fen, ohne dass Sie Papier­do­ku­men­te vor­le­gen müssen.

Was ist die eVB-Num­mer und war­um ist sie essentiell?

Die eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung) ist ein digi­ta­les Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gungs­sys­tem, das Ihren Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz für den Anhän­ger doku­men­tiert. Sie ersetzt das klas­si­sche papier­ge­bun­de­ne Ver­si­che­rungs­zeug­nis voll­stän­dig und ist seit der Digi­ta­li­sie­rung der Zulas­sungs­pro­zes­se bun­des­weit Stan­dard. Das eVB-Regis­ter ist ein zen­tra­les, behörd­li­ches Daten­sys­tem, das die Zulas­sungs­stel­le online ein­se­hen kann. Ohne gül­ti­ge eVB-Num­mer ist eine Anhän­ger­zu­las­sung nicht mög­lich – dies ist eine zwin­gen­de gesetz­li­che Anfor­de­rung gemäß § 3 Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­ver­ord­nung (KfzHaft­pflV).

Ablauf: Wie Sie die eVB-Num­mer erhalten

  • Online-Abschluss: Ver­si­che­rungs­ver­trag direkt bei einem Ver­si­che­rer oder über einen Ver­gleichs­por­tal-Part­ner abschließen
  • Sofor­ti­ge Gene­rie­rung: Nach erfolg­rei­cher Zah­lung wird die Num­mer auto­ma­tisch im eVB-Regis­ter registriert
  • Ver­sand­weg: Zugang per E‑Mail oder SMS, je nach Ihre Anga­ben bei Vertragsabschluss
  • Gül­tig­keits­zeit­raum: Die Num­mer gilt ca. 3 Wochen vor dem gewähl­ten Ver­si­che­rungs­be­ginn und bleibt bis zu 4 Wochen nach Ver­trags­ab­schluss gültig
  • Siche­rung: Spei­chern Sie die Num­mer digi­tal und in Papier­form – Sie benö­ti­gen sie beim Zulas­sungs­ter­min zwingend
  • Bei Nicht­er­hal­ten: Prü­fen Sie den Spam-Ord­ner oder kon­tak­tie­ren Sie sofort den Ver­si­che­rer per Tele­fon oder Online-Kundencenter
  • Ersatz­be­schaf­fung: Sie kön­nen jeder­zeit kos­ten­los eine neue Num­mer vom Ver­si­che­rer anfor­dern oder im eVB-Regis­ter selbst abrufen

Ver­wen­dung bei der Anhän­ger­zu­las­sung: So läuft es ab

Beim Zulas­sungs­ter­min tei­len Sie die sie­ben­stel­li­ge eVB-Num­mer dem Sach­be­ar­bei­ter mit oder schrei­ben sie ins Antrags­for­mu­lar. Der Mit­ar­bei­ter prüft die Num­mer sofort im elek­tro­ni­schen Ver­si­che­rungs­re­gis­ter und bestä­tigt damit Ihren gül­ti­gen Haft­pflicht­schutz. Die Behör­de hat direk­ten digi­ta­len Zugriff auf Ihre Ver­si­che­rungs­da­ten und kann die Zulas­sung in weni­gen Minu­ten durch­füh­ren – ohne War­te­zei­ten für Papier­ver­ar­bei­tung. Dies redu­ziert die Bear­bei­tungs­dau­er erheb­lich und mini­miert Fehlerquoten.

Check­lis­te: Häu­fi­ge Feh­ler vermeiden

  • Ver­si­che­rungs­ab­schluss min­des­tens 1–2 Werk­ta­ge vor dem Zulas­sungs­ter­min durchführen
  • eVB-Num­mer vor der Behör­de notie­ren, foto­gra­fie­ren oder aus­dru­cken – Spei­cher­platz im Smart­phone reicht aus
  • Ver­si­che­rungs­be­ginn so ter­mi­nie­ren, dass die Num­mer recht­zei­tig gül­tig ist
  • Bei Nicht­er­hal­ten in den E‑Mail-Spam-Ord­ner und Trash-Ord­ner schauen
  • Die eVB-Num­mer ist per­so­nen­ge­bun­den und nicht auf ande­re Per­so­nen oder Fahr­zeu­ge übertragbar
  • Bei Ver­si­che­rungs­wech­sel altes­te Num­mer auf­be­wah­ren und neue vom neu­en Ver­si­che­rer einholen
  • Kon­takt­da­ten des Ver­si­che­rers für schnel­le Erreich­bar­keit bei Pro­ble­men notieren
  • Alle erfor­der­li­chen Ori­gi­nal­do­ku­men­te mit­brin­gen: Per­so­nal­aus­weis, Fahr­zeug­schein des Zug­fahr­zeugs, Fahr­zeug­brief des Anhängers
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