Suche

Wie funk­tio­niert der Scha­dens­re­gu­lie­rungs­pro­zess bei der Wohngebäudeversicherung?

Der Scha­dens­re­gu­lie­rungs­pro­zess bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung umfasst meh­re­re Schrit­te, um sicher­zu­stel­len, dass der Scha­den am Gebäu­de kor­rekt erfasst und regu­liert wird. Hier ist eine Über­sicht, wie der Pro­zess typi­scher­wei­se funktioniert:

1. Scha­dens­mel­dung

  • Sofor­ti­ge Mel­dung: Der ers­te Schritt nach einem Scha­den ist, die­sen umge­hend der Ver­si­che­rung zu mel­den. Je nach Ver­si­che­rer kann dies tele­fo­nisch, online oder per E‑Mail erfolgen.
  • Wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen: Hal­te alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen bereit, wie z. B. das Datum, die Uhr­zeit und die Art des Scha­dens. Beschrei­be den Scha­den mög­lichst genau.

2. Scha­den dokumentieren

  • Fotos und Vide­os: Um den Scha­den genau zu doku­men­tie­ren, soll­test du Fotos und Vide­os der beschä­dig­ten Berei­che machen. Dies hilft, den Umfang des Scha­dens zu bele­gen und beschleu­nigt den Prozess.
  • Rech­nun­gen und Bele­ge: Hal­te gege­be­nen­falls Rech­nun­gen für bereits durch­ge­führ­te Repa­ra­tu­ren bereit oder samm­le Ange­bo­te für not­wen­di­ge Arbeiten.

3. Not­maß­nah­men ergreifen

  • Scha­dens­be­gren­zung: In eini­gen Fäl­len kann es not­wen­dig sein, sofor­ti­ge Not­maß­nah­men zu ergrei­fen, um den Scha­den zu begren­zen (z. B. ein pro­vi­so­ri­sches Abdich­ten eines undich­ten Daches nach einem Sturm). In der Regel über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die­se Maß­nah­men, sofern sie im Rah­men des Ver­si­che­rungs­ver­trags sind.

4. Gut­ach­ter­ein­satz

  • Begut­ach­tung durch einen Sach­ver­stän­di­gen: Die Ver­si­che­rung beauf­tragt in der Regel einen Gut­ach­ter, der den Scha­den vor Ort bewer­tet. Die­ser erstellt einen Bericht über das Scha­dens­aus­maß und die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Wiederaufbau.
  • Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Gut­ach­ter: Es ist rat­sam, dem Gut­ach­ter alle nöti­gen Infor­ma­tio­nen und Doku­men­ta­tio­nen bereit­zu­stel­len, um den Pro­zess zu beschleunigen.

5. Prü­fung des Scha­dens durch die Versicherung

  • Die Ver­si­che­rung prüft auf Grund­la­ge des Gut­ach­ter­be­richts und der ein­ge­reich­ten Bele­ge, ob der Scha­den voll­stän­dig von der Ver­si­che­rungs­po­li­ce abge­deckt ist. Wenn der Scha­den durch eine der ver­si­cher­ten Gefah­ren (z. B. Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser) ver­ur­sacht wur­de, erfolgt die Regu­lie­rung ent­spre­chend der Vertragsbedingungen.

6. Scha­dens­re­gu­lie­rung und Auszahlung

  • Frei­ga­be der Repa­ra­tu­ren: Nach­dem der Scha­den geprüft wur­de, gibt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­ar­bei­ten frei. In man­chen Fäl­len erfolgt die Regu­lie­rung über direk­te Aus­zah­lung an den Ver­si­che­rungs­neh­mer oder durch Zah­lung an das beauf­trag­te Unternehmen.
  • Teil­re­gu­lie­rung: In man­chen Fäl­len kann die Ver­si­che­rung auch eine Teil­re­gu­lie­rung anbie­ten, falls der Scha­den nicht voll­stän­dig durch den Ver­trag abge­deckt ist.

7. Repa­ra­tur oder Wiederaufbau

  • Sobald die Ver­si­che­rung die Kos­ten­zu­sa­ge gemacht hat, kannst du qua­li­fi­zier­te Hand­wer­ker oder Bau­un­ter­neh­men mit der Repa­ra­tur oder dem Wie­der­auf­bau des Gebäu­des beauftragen.

Fazit:

Der Scha­dens­re­gu­lie­rungs­pro­zess bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung läuft struk­tu­riert ab und umfasst die Mel­dung, Doku­men­ta­ti­on, Begut­ach­tung und letzt­lich die Kos­ten­er­stat­tung oder Repa­ra­tur­frei­ga­be. Wich­tig ist, dass du den Scha­den schnell mel­dest, alles gut doku­men­tierst und eng mit der Ver­si­che­rung und dem Gut­ach­ter zusam­men­ar­bei­test, um den Pro­zess zu beschleunigen.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohngebäude Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohngebäude Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen