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Wie funk­tio­niert die Scha­dens­re­gu­lie­rung bei einem Brandschaden?

Die Scha­dens­re­gu­lie­rung bei einem Brand­scha­den durch die Haus­rat­ver­si­che­rung erfolgt in meh­re­ren Schrit­ten und umfasst die Scha­denser­mitt­lung, die Doku­men­ta­ti­on, die Wie­der­her­stel­lung oder den Ersatz der beschä­dig­ten Gegen­stän­de sowie die Aus­zah­lung der Ent­schä­di­gung. Brand­schä­den gehö­ren zu den ver­si­cher­ten Ereig­nis­sen in der Haus­rat­ver­si­che­rung, und der Pro­zess der Regu­lie­rung ist gut struk­tu­riert. Hier ist ein Über­blick, wie die Scha­dens­re­gu­lie­rung funktioniert:

1. Brand­scha­den unver­züg­lich melden

Der ers­te Schritt bei einem Brand­scha­den besteht dar­in, den Scha­den sofort bei dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung zu mel­den. Es ist wich­tig, schnell zu han­deln, damit die Ver­si­che­rung die Bear­bei­tung begin­nen kann.

  • Scha­den­mel­dung: Mel­de den Brand­scha­den so schnell wie mög­lich, ent­we­der tele­fo­nisch, online oder per E‑Mail. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine Online-Scha­den­mel­dung oder eine App an.
  • Scha­den­be­schrei­bung: Gib bei der Scha­den­mel­dung eine detail­lier­te Beschrei­bung des Vor­falls und des Aus­ma­ßes des Scha­dens an. Es ist hilf­reich, den genau­en Zeit­punkt und die ver­mu­te­te Ursa­che des Brands zu nen­nen (z. B. tech­ni­scher Defekt, Küchenbrand).

2. Poli­zei und Feu­er­wehr informieren

In vie­len Fäl­len, ins­be­son­de­re bei grö­ße­ren Brand­schä­den, ist es wich­tig, die Feu­er­wehr und Poli­zei zu infor­mie­ren, da die­se den Brand unter­su­chen und doku­men­tie­ren. Der Feu­er­wehr­be­richt oder Poli­zei­be­richt wird spä­ter für die Scha­dens­re­gu­lie­rung benötigt.

  • Poli­zei­be­richt: Bei Ver­dacht auf Brand­stif­tung oder ande­re Straf­ta­ten ist ein Poli­zei­be­richt uner­läss­lich. Die­ser hilft der Ver­si­che­rung bei der Schadensermittlung.
  • Feu­er­wehr­be­richt: Die Feu­er­wehr erstellt nach dem Löschen des Bran­des eben­falls einen Bericht, der als offi­zi­el­ler Nach­weis für die Ver­si­che­rung dient.

3. Doku­men­ta­ti­on des Schadens

Für die Scha­dens­re­gu­lie­rung ist eine gründ­li­che Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens erfor­der­lich. Du soll­test den Scha­den detail­liert erfas­sen und Bewei­se sam­meln, um den Wert der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de nachzuweisen.

  • Fotos und Vide­os: Mach Fotos und ggf. Vide­os von den beschä­dig­ten Gegen­stän­den, den Räu­men und allen betrof­fe­nen Bereichen.
  • Inven­tar­lis­te: Erstel­le eine Lis­te der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de (z. B. Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung). Notie­re dabei den unge­fäh­ren Wert jedes Gegen­stands sowie das Kauf­da­tum, falls vorhanden.
  • Kauf­be­le­ge und Rech­nun­gen: Stel­le, wenn mög­lich, Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen für die beschä­dig­ten Gegen­stän­de zusam­men. Die­se Bele­ge hel­fen der Ver­si­che­rung, den Wert der Gegen­stän­de und die Höhe der Ent­schä­di­gung zu bestimmen.

4. Begut­ach­tung durch den Sachverständigen

In den meis­ten Fäl­len wird die Ver­si­che­rung einen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen, der den Brand­scha­den vor Ort prüft und eine Scha­dens­be­wer­tung vor­nimmt. Die­ser Exper­te schätzt den Wie­der­be­schaf­fungs­wert der zer­stör­ten Gegen­stän­de sowie die Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten der beschä­dig­ten Woh­nung oder des Hauses.

  • Vor-Ort-Besich­ti­gung: Der Sach­ver­stän­di­ge prüft den Umfang des Scha­dens und doku­men­tiert die­sen für die Ver­si­che­rung. Dabei wer­den die beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de bewer­tet und fest­ge­legt, ob eine Repa­ra­tur oder ein Ersatz sinn­voll ist.
  • Scha­denser­mitt­lung: Der Sach­ver­stän­di­ge erstellt einen Bericht, der die Basis für die spä­te­re Scha­den­re­gu­lie­rung bil­det. Die­ser Bericht ent­hält die Höhe des Gesamt­scha­dens sowie die mög­li­chen Entschädigungsbeträge.

5. Repa­ra­tur oder Ersatz der Gegenstände

Sobald der Scha­den voll­stän­dig doku­men­tiert und der Bericht des Sach­ver­stän­di­gen vor­liegt, beginnt die eigent­li­che Scha­dens­re­gu­lie­rung. Hier gibt es zwei Mög­lich­kei­ten: ent­we­der wer­den die beschä­dig­ten Gegen­stän­de repa­riert, oder sie wer­den durch neue ersetzt.

  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert: Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen erset­zen beschä­dig­te oder zer­stör­te Gegen­stän­de zum Neu­wert (Wie­der­be­schaf­fungs­wert). Das bedeu­tet, du erhältst eine Ent­schä­di­gung, die es dir ermög­licht, einen gleich­wer­ti­gen neu­en Gegen­stand zu kaufen.
  • Repa­ra­tur: Wenn es mög­lich und wirt­schaft­lich sinn­voll ist, kann die Ver­si­che­rung auch die Repa­ra­tur­kos­ten über­neh­men, zum Bei­spiel bei teil­wei­se beschä­dig­ten Möbeln oder Geräten.

6. Aus­zah­lung der Entschädigung

Nach Abschluss der Scha­denser­mitt­lung und der Bewer­tung des Scha­dens erfolgt die Aus­zah­lung der Ent­schä­di­gung. Die Ver­si­che­rung über­weist dir den ent­spre­chen­den Betrag, der auf den ermit­tel­ten Scha­den basiert.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Beach­te, dass du eine Selbst­be­tei­li­gung tra­gen musst, sofern dies in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag ver­ein­bart ist. Die­ser Betrag wird von der Gesamt­sum­me der Ent­schä­di­gung abgezogen.
  • Ent­schä­di­gungs­gren­ze: Die Ent­schä­di­gungs­sum­me hängt von der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me und mög­li­chen Ent­schä­di­gungs­gren­zen ab. Für bestimm­te Wert­sa­chen, wie Schmuck oder Anti­qui­tä­ten, gel­ten oft spe­zi­el­le Obergrenzen.

7. Wie­der­her­stel­lung der Wohnräume

Wenn der Brand nicht nur den Haus­rat, son­dern auch die Wohn­räu­me (z. B. Wän­de, Böden, Decken) beschä­digt hat, ist es mög­lich, dass die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für die Instand­set­zung der bau­li­chen Sub­stanz zustän­dig ist. In sol­chen Fäl­len wird par­al­lel zur Haus­rat­ver­si­che­rung die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung aktiv.

  • Reno­vie­rungs­kos­ten: Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt nur den Scha­den am beweg­li­chen Haus­rat, nicht jedoch die bau­li­chen Schä­den. Die­se müs­sen über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung regu­liert werden.

8. Was pas­siert bei Ver­dacht auf Fahr­läs­sig­keit oder Brandstiftung?

Wenn der Brand durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de, etwa durch das Ver­ges­sen einer bren­nen­den Ker­ze oder einen nicht aus­ge­schal­te­ten Herd, könn­te die Ver­si­che­rung den Scha­den unter Umstän­den nicht oder nur teil­wei­se regu­lie­ren. Es gibt jedoch vie­le moder­ne Haus­rat­ver­si­che­run­gen, die den Ver­zicht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit beinhal­ten und trotz­dem zahlen.

  • Brand­stif­tung durch Drit­te: Wenn der Brand durch Drit­te (z. B. Brand­stif­tung) ver­ur­sacht wur­de, über­nimmt die Ver­si­che­rung den Scha­den. In die­sem Fall wird sie ver­su­chen, den Ver­ur­sa­cher oder des­sen Ver­si­che­rung in Regress zu nehmen.

Fazit

Die Scha­dens­re­gu­lie­rung bei einem Brand­scha­den durch die Haus­rat­ver­si­che­rung erfolgt in meh­re­ren Schrit­ten, von der Mel­dung und Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens bis hin zur Begut­ach­tung durch einen Sach­ver­stän­di­gen und der Aus­zah­lung der Ent­schä­di­gung. Der Wie­der­be­schaf­fungs­wert beschä­dig­ter Gegen­stän­de wird in der Regel ersetzt, und die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Ersatz des zer­stör­ten Haus­rats. Es ist wich­tig, den Scha­den schnell zu mel­den und umfas­send zu doku­men­tie­ren, um eine zügi­ge und voll­stän­di­ge Ent­schä­di­gung zu erhal­ten. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, eine Poli­ce zu fin­den, die opti­ma­len Schutz bei Brand­schä­den bietet.

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