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Wie funk­tio­niert die Ver­si­che­rung von gemie­te­ten Wohnmobilen?

Wie funk­tio­niert die Ver­si­che­rung von gemie­te­ten Wohnmobilen?

Die Ver­si­che­rung von gemie­te­ten Wohn­mo­bi­len unter­schei­det sich in eini­gen Aspek­ten von der Ver­si­che­rung eines eige­nen Wohn­mo­bils. Wenn du ein Wohn­mo­bil mie­test, ist es wich­tig, dass sowohl der Ver­mie­ter als auch du als Mie­ter abge­si­chert sind. In der Regel ist eine Basis­ver­si­che­rung bereits im Miet­preis ent­hal­ten, jedoch gibt es zusätz­li­che Optio­nen, die den Schutz erwei­tern und dei­ne finan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung im Scha­dens­fall mini­mie­ren kön­nen. Im Fol­gen­den erfährst du, wie die Ver­si­che­rung von gemie­te­ten Wohn­mo­bi­len funk­tio­niert und wel­che Punk­te du beach­ten solltest.

1. Basis-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Vermieters

Jedes zuge­las­se­ne Wohn­mo­bil, das ver­mie­tet wird, muss gesetz­lich min­des­tens eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben. Die­se Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die du als Mie­ter ande­ren Per­so­nen oder frem­dem Eigen­tum zufügst. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in der Regel im Miet­preis ent­hal­ten und wird vom Ver­mie­ter abgeschlossen.

Wich­ti­ge Punk­te zur Haftpflichtversicherung:

  • Deckungs­sum­me: Ach­te dar­auf, dass die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­mie­ters eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me hat. Übli­che Min­dest­de­ckungs­sum­men soll­ten min­des­tens 7,5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den und 1 Mil­li­on Euro für Sach­schä­den betragen.
  • Schutz für Drit­te: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich vor For­de­run­gen Drit­ter, die durch dei­ne Nut­zung des gemie­te­ten Wohn­mo­bils entstehen.

2. Kas­ko­ver­si­che­rung (Teil­kas­ko und Vollkasko)

Die meis­ten Wohn­mo­bil­ver­mie­ter schlie­ßen zusätz­lich eine Kas­ko­ver­si­che­rung für ihre Fahr­zeu­ge ab, um das Wohn­mo­bil selbst gegen Schä­den zu schüt­zen. In der Regel ist die­se Kas­ko­ver­si­che­rung eine Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko, die eben­falls im Miet­preis ent­hal­ten sein kann.

  • Teil­kas­ko­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den am Wohn­mo­bil ab, die durch äuße­re Ein­flüs­se ent­ste­hen, wie Dieb­stahl, Wild­un­fäl­le, Glas­bruch oder Natur­er­eig­nis­se (z. B. Sturm oder Hagel).
  • Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung geht einen Schritt wei­ter und deckt auch Schä­den am Wohn­mo­bil, die durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le oder Van­da­lis­mus ver­ur­sacht wer­den. Die­se Ver­si­che­rung ist beson­ders bei teu­re­ren oder neu­en Wohn­mo­bi­len sinnvoll.

Selbst­be­tei­li­gung: Beach­te, dass bei einer Kas­ko­ver­si­che­rung in der Regel eine Selbst­be­tei­li­gung fäl­lig wird. Das bedeu­tet, dass du im Scha­dens­fall einen fest­ge­leg­ten Betrag selbst zah­len musst. Die Selbst­be­tei­li­gung liegt übli­cher­wei­se zwi­schen 500 und 1.500 Euro, kann jedoch je nach Miet­ver­trag und Ver­mie­ter variieren.

3. Zusatz­ver­si­che­run­gen für gemie­te­te Wohnmobile

Zusätz­lich zu den Basis­ver­si­che­run­gen bie­ten vie­le Ver­mie­ter oder Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­run­gen an, um die Absi­che­rung zu erwei­tern. Die­se Ver­si­che­run­gen kön­nen ent­we­der direkt beim Ver­mie­ter oder über exter­ne Ver­si­che­rungs­an­bie­ter abge­schlos­sen werden.

  • Redu­zie­rung der Selbst­be­tei­li­gung: Vie­le Mie­tagen­tu­ren bie­ten dir die Mög­lich­keit, die Selbst­be­tei­li­gung im Scha­dens­fall zu redu­zie­ren oder voll­stän­dig aus­zu­schlie­ßen. Die­se Ver­si­che­rung kos­tet zwar extra, kann dir aber im Scha­dens­fall erheb­li­che Kos­ten ersparen.
  • Gepäck­ver­si­che­rung: Wenn du wert­vol­le Gegen­stän­de im Wohn­mo­bil trans­por­tierst, kann eine Gepäck­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Die­se Ver­si­che­rung schützt dein per­sön­li­ches Eigen­tum vor Dieb­stahl oder Beschä­di­gung wäh­rend der Mietdauer.
  • Schutz­brief: Eini­ge Ver­mie­ter bie­ten auch einen Schutz­brief an, der dir Pan­nen­hil­fe, Abschlepp­diens­te und Hotel­über­nach­tun­gen bie­tet, falls du wäh­rend der Mie­te eine Pan­ne oder einen Unfall hast. Die­ser Service ist beson­ders auf län­ge­ren Rei­sen nützlich.

4. Was ist bei der Ver­si­che­rung von gemie­te­ten Wohn­mo­bi­len zu beachten?

Wenn du ein Wohn­mo­bil mie­test, ist es wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu ken­nen, bevor du das Fahr­zeug über­nimmst. Hier sind eini­ge Punk­te, die du beach­ten solltest:

  • Prü­fe die Deckungs­sum­men: Ach­te dar­auf, dass die Haft­pflicht- und Kas­ko­ver­si­che­rung aus­rei­chen­de Deckungs­sum­men bie­tet, um im Scha­dens­fall finan­zi­ell abge­si­chert zu sein.
  • Selbst­be­tei­li­gung im Scha­dens­fall: Infor­mie­re dich über die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung im Scha­dens­fall und über­le­ge, ob es sinn­voll ist, eine Zusatz­ver­si­che­rung zur Redu­zie­rung der Selbst­be­tei­li­gung abzuschließen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz im Aus­land: Wenn du planst, das gemie­te­te Wohn­mo­bil im Aus­land zu nut­zen, stel­le sicher, dass der Ver­si­che­rungs­schutz auch in den Län­dern gilt, die du besu­chen möch­test. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten einen erwei­ter­ten Aus­lands­schutz an, der auch in Län­dern außer­halb der EU gilt.
  • Schä­den bei der Rück­ga­be: Schä­den, die du wäh­rend der Miet­dau­er ver­ur­sachst, müs­sen dem Ver­mie­ter gemel­det wer­den. Der Ver­mie­ter wird die Schä­den mit der Ver­si­che­rung abwi­ckeln, aber du bist für die Selbst­be­tei­li­gung verantwortlich.

5. Schä­den wäh­rend der Mietdauer

Falls du wäh­rend der Miet­dau­er einen Unfall hast oder Schä­den am gemie­te­ten Wohn­mo­bil ent­ste­hen, musst du den Ver­mie­ter und die Ver­si­che­rung umge­hend infor­mie­ren. In der Regel musst du dann:

  • Scha­dens­pro­to­koll erstel­len: Erstel­le eine genaue Doku­men­ta­ti­on des Scha­dens, am bes­ten mit Fotos, und infor­mie­re den Ver­mie­ter. Vie­le Ver­mie­ter bie­ten stan­dar­di­sier­te Scha­dens­for­mu­la­re an, die du aus­fül­len kannst.
  • Selbst­be­tei­li­gung bezah­len: Wenn der Scha­den durch die Kas­ko­ver­si­che­rung gedeckt ist, musst du ledig­lich die Selbst­be­tei­li­gung über­neh­men. Die Ver­si­che­rung küm­mert sich um den Rest der Kosten.
  • Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners: Bei einem Unfall mit einem ande­ren Fahr­zeug wird auch die Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners invol­viert. Hier hilft dir der Ver­mie­ter bei der Schadensabwicklung.

Fazit

Die Ver­si­che­rung von gemie­te­ten Wohn­mo­bi­len bie­tet dir in der Regel einen umfas­sen­den Schutz, der bereits im Miet­preis ent­hal­ten ist. Dazu gehö­ren die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung sowie eine Kas­ko­ver­si­che­rung (Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko). Zusätz­lich kannst du Zusatz­ver­si­che­run­gen wie die Redu­zie­rung der Selbst­be­tei­li­gung, eine Gepäck­ver­si­che­rung oder einen Schutz­brief abschlie­ßen, um dich vor zusätz­li­chen Kos­ten im Scha­dens­fall zu schüt­zen. Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass du auch im Aus­land aus­rei­chend ver­si­chert bist, falls du dort unter­wegs bist.

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