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Wie funk­tio­niert eine Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Neubauten?

Eine Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Neu­bau­ten funk­tio­niert grund­sätz­lich ähn­lich wie bei bestehen­den Gebäu­den, hat jedoch eini­ge Beson­der­hei­ten, die wäh­rend und nach der Bau­pha­se zu beach­ten sind. Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt im All­ge­mei­nen, sobald der Bau des Hau­ses abge­schlos­sen ist, aber es gibt spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen, die wäh­rend der Bau­pha­se greifen.

1. Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung für die Bauphase

  • Bevor das Haus fer­tig­ge­stellt ist, greift eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung. Die­se deckt unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den wäh­rend der Bau­zeit ab, die durch höhe­re Gewalt, Van­da­lis­mus oder Feh­ler bei der Bau­aus­füh­rung ver­ur­sacht wer­den. Dies ist beson­ders wich­tig, da Neu­bau­ten wäh­rend der Bau­pha­se anfäl­li­ger für Schä­den durch Wit­te­rungs­ein­flüs­se oder unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se sind.

2. Über­gang zur Wohngebäudeversicherung

  • Sobald der Bau abge­schlos­sen ist und das Haus fer­tig­ge­stellt wur­de, kommt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ins Spiel. Die­se deckt Risi­ken wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm und Hagel ab. Es ist wich­tig, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer den Ver­si­che­rungs­be­ginn früh­zei­tig fest­legt, damit kei­ne Lücke zwi­schen Bau­en­de und Ein­zug entsteht.

3. Neu­bau­ta­ri­fe

  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe für Neu­bau­ten an, die oft güns­ti­ger sind, da neue Gebäu­de in der Regel weni­ger anfäl­lig für Schä­den sind. Neu­bau­ten haben moder­ne Sicher­heits­stan­dards, wie feu­er­be­stän­di­ge Mate­ria­li­en und robus­te Was­ser­lei­tun­gen, was das Scha­dens­ri­si­ko senkt und die Prä­mi­en güns­ti­ger machen kann.

4. Beson­de­re Risi­ken für Neubauten

  • Neu­bau­ten ste­hen in vie­len Fäl­len in Neu­bau­ge­bie­ten, die mög­li­cher­wei­se einem höhe­ren Risi­ko für Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mun­gen oder Erd­rut­sche aus­ge­setzt sind. Daher kann es sinn­voll sein, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um Natur­ge­fah­ren abzudecken.

5. Absi­che­rung von Nebengebäuden

  • Falls der Neu­bau Neben­ge­bäu­de wie Gara­gen oder Car­ports umfasst, soll­ten die­se eben­falls in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert werden.

Fazit:

Für Neu­bau­ten sind eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung wäh­rend der Bau­pha­se und eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nach Fer­tig­stel­lung des Gebäu­des uner­läss­lich. Die­se bie­ten umfas­sen­den Schutz sowohl wäh­rend der Bau­zeit als auch im lau­fen­den Betrieb des Gebäu­des. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den pas­sen­den Tarif für Neu­bau­ten zu finden.

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