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Wie funk­tio­niert eine Lkw Ver­si­che­rung im Ausland?

Wenn Sie mit einem Lkw im Aus­land unter­wegs sind, ist es wich­tig, dass Ihre Lkw Ver­si­che­rung den erfor­der­li­chen Schutz auch jen­seits der Lan­des­gren­zen bie­tet. Dabei gel­ten je nach Land unter­schied­li­che Rege­lun­gen, und nicht alle Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen, die in Deutsch­land gül­tig sind, decken auto­ma­tisch Schä­den im Aus­land ab. Es ist daher rat­sam, den Ver­si­che­rungs­schutz vor einer Aus­lands­fahrt zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls um zusätz­li­che Poli­cen zu erweitern.

1. Gül­tig­keit der Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Ausland

Die Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den, die Sie im Aus­land ver­ur­sa­chen, in der Regel in den EU-Län­dern sowie in eini­gen wei­te­ren Län­dern, die Teil des soge­nann­ten Grü­nen Ver­si­che­rungs­kar­ten-Sys­tems sind. Die Grü­ne Kar­te, auch bekannt als Inter­na­tio­na­le Ver­si­che­rungs­kar­te, dient als Nach­weis für den Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz in die­sen Län­dern und soll­te bei Fahr­ten ins Aus­land immer mit­ge­führt werden.

  • Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te: In den meis­ten euro­päi­schen Län­dern sowie in wei­te­ren Län­dern wie der Schweiz, Nor­we­gen oder Ser­bi­en reicht die Grü­ne Ver­si­che­rungs­kar­te aus, um den Ver­si­che­rungs­schutz nach­zu­wei­sen. Sie soll­ten die Kar­te bei Ihrem Ver­si­che­rer bean­tra­gen, falls sie nicht auto­ma­tisch aus­ge­stellt wurde.
  • Län­der außer­halb der Grü­nen Kar­te: Für Fahr­ten in Län­der, die nicht im Grü­nen Ver­si­che­rungs­kar­ten-Sys­tem erfasst sind (z. B. Tür­kei, Russ­land), müs­sen Sie eine soge­nann­te Grenz­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se kann an den Grenz­über­gän­gen gekauft wer­den und bie­tet vor­über­ge­hen­den Haft­pflicht­schutz für das jewei­li­ge Land.

2. Erwei­ter­ter Auslandsschutz

Je nach­dem, wie häu­fig Ihr Lkw im Aus­land ein­ge­setzt wird, kann es sinn­voll sein, einen erwei­ter­ten Aus­lands­schutz abzu­schlie­ßen. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe an, die zusätz­li­che Leis­tun­gen für den inter­na­tio­na­len Ver­kehr umfassen:

  • Pan­nen­hil­fe und Rück­trans­port: Bei län­ge­ren Aus­lands­fahr­ten ist es wich­tig, dass Sie im Fal­le einer Pan­ne oder eines Unfalls schnel­le Hil­fe erhal­ten. Ein erwei­ter­ter Aus­lands­schutz kann die Orga­ni­sa­ti­on und die Kos­ten für den Rück­trans­port des Lkw nach Deutsch­land oder die Bereit­stel­lung eines Ersatz­fahr­zeugs abdecken.
  • Erhöh­te Deckungs­sum­men: In eini­gen Län­dern sind höhe­re Deckungs­sum­men vor­ge­schrie­ben als in Deutsch­land. Ein erwei­ter­ter Aus­lands­schutz stellt sicher, dass Ihre Lkw Ver­si­che­rung auch die­sen Anfor­de­run­gen gerecht wird.
  • Schutz­brief: Ein Schutz­brief bie­tet zusätz­li­che Leis­tun­gen wie Abschlepp­diens­te, Ber­gung, Pan­nen­hil­fe und in man­chen Fäl­len auch Hotel­kos­ten für den Fah­rer, falls der Lkw unter­wegs ausfällt.

3. Fracht­ver­si­che­rung für den inter­na­tio­na­len Transport

Für den Trans­port von Waren über Lan­des­gren­zen hin­weg benö­ti­gen Sie mög­li­cher­wei­se eine Fracht­ver­si­che­rung, die Ihre Fracht gegen Schä­den, Dieb­stahl oder Ver­lust absi­chert. Die­se Ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig, da bei inter­na­tio­na­len Trans­por­ten oft län­ge­re Stre­cken zurück­ge­legt und ver­schie­de­ne Län­der mit unter­schied­li­chen Sicher­heits­an­for­de­run­gen durch­quert werden.

  • Fracht­ver­si­che­rung: Deckt den Ver­lust oder die Beschä­di­gung der trans­por­tier­ten Güter wäh­rend des Trans­ports im Aus­land. Die­se Ver­si­che­rung ist in vie­len Fäl­len ver­pflich­tend, ins­be­son­de­re wenn Sie wert­vol­le oder emp­find­li­che Güter transportieren.

4. Voll­kas­ko- und Teil­kas­ko­schutz im Ausland

Wenn Ihr Lkw auch im Aus­land gegen Schä­den am eige­nen Fahr­zeug abge­si­chert sein soll, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Ihre Lkw Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung auch im Aus­land gül­tig ist. Die­ser Schutz kann sich als sehr wert­voll erwei­sen, wenn der Lkw im Aus­land in einen Unfall ver­wi­ckelt wird oder durch Van­da­lis­mus oder Natur­er­eig­nis­se beschä­digt wird.

  • Teil­kas­ko­schutz: Deckt Schä­den am eige­nen Fahr­zeug durch Natur­er­eig­nis­se (z. B. Sturm, Hagel), Dieb­stahl oder Brand auch im Aus­land ab.
  • Voll­kas­ko­schutz: Bie­tet umfas­sen­den Schutz für Ihren Lkw bei selbst­ver­schul­de­ten Unfäl­len oder Van­da­lis­mus, auch im Ausland.

5. Ver­si­che­rungs­re­ge­lun­gen in Nicht-EU-Ländern

In Nicht-EU-Län­dern kön­nen ande­re Regeln für die Ver­si­che­rung von Lkw gel­ten, die mög­li­cher­wei­se nicht voll­stän­dig durch Ihre deut­sche Ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. In eini­gen Län­dern ist es not­wen­dig, eine zusätz­li­che Grenz­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um den gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz zu erfüllen.

  • Grenz­ver­si­che­rung: Die­se vor­über­ge­hen­de Ver­si­che­rung ist erfor­der­lich, wenn Ihre regu­lä­re Haft­pflicht­ver­si­che­rung in einem bestimm­ten Land nicht gilt. Sie wird oft direkt an den Grenz­über­gän­gen ver­kauft und deckt die Haft­pflicht in die­sem Land ab.

6. Rechts­schutz im Ausland

Im Fal­le eines Rechts­streits nach einem Unfall im Aus­land, etwa wegen einer unkla­ren Schuld­fra­ge oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit den loka­len Behör­den, kann eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung nütz­lich sein. Die­se deckt die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­kos­ten und Über­set­zungs­diens­te und bie­tet Ihnen recht­li­che Unter­stüt­zung in frem­den Ländern.

  • Ver­kehrs­rechts­schutz: Deckt Anwalts- und Gerichts­kos­ten bei Strei­tig­kei­ten nach Unfäl­len im Aus­land oder bei Pro­ble­men mit aus­län­di­schen Behörden.

Fazit

Die Lkw Ver­si­che­rung im Aus­land erfor­dert in der Regel eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes, ins­be­son­de­re wenn Sie regel­mä­ßig in Län­der außer­halb der EU oder des Grü­nen Ver­si­che­rungs­kar­ten-Sys­tems fah­ren. Stel­len Sie sicher, dass Ihre Haft­pflicht- und Kas­ko­ver­si­che­rung auch im Aus­land gül­tig ist, und prü­fen Sie, ob ein erwei­ter­ter Aus­lands­schutz oder eine Fracht­ver­si­che­rung sinn­voll ist. Für Län­der außer­halb des Gel­tungs­be­reichs der Grü­nen Kar­te benö­ti­gen Sie eine Grenz­ver­si­che­rung. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die bes­ten inter­na­tio­na­len Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te zu finden.

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