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Das Kin­der­geld beträgt 2026 ein­heit­lich 259 € je Kind und Monat (§ 66 EStG) – das sind 3.108 € im Jahr. Die Erhö­hung von zuvor 255 € kam zum 1. Janu­ar 2026 auto­ma­tisch, ein neu­er Antrag war nicht nötig.

Wie lan­ge besteht der Kindergeld-Anspruch?

Rück­wir­kend zahlt die Fami­li­en­kas­se höchs­tens 6 Mona­te – ein ver­spä­te­ter Antrag kos­tet also bares Geld.

Kin­der­geld oder Kin­der­frei­be­trag – was bringt mehr?

Par­al­lel zum Kin­der­geld gibt es die Kin­der­frei­be­trä­ge: 2026 sind das 9.756 € je Kind (3.414 € Exis­tenz­mi­ni­mum plus 1.464 € BEA-Frei­be­trag je Eltern­teil). Das Finanz­amt prüft mit der Steu­er­erklä­rung auto­ma­tisch, ob die Frei­be­trä­ge mehr brin­gen als das aus­ge­zahl­te Kin­der­geld. Als Faust­re­gel loh­nen sie sich ab etwa 86.000 € zu ver­steu­ern­dem Ein­kom­men bei Ver­hei­ra­te­ten mit einem Kind, bei Allein­ste­hen­den ab etwa 43.000 €.

Wel­che Leis­tun­gen gibt es zusätz­lich zum Kindergeld?

Fami­li­en mit klei­nem Erwerbs­ein­kom­men kön­nen zusätz­lich den Kin­der­zu­schlag von bis zu 297 € je Kind und Monat erhal­ten – ab 900 € Brut­to-Min­dest­ein­kom­men (Allein­er­zie­hen­de: 600 €). Ob sich das für Sie rech­net und was unterm Strich ankommt, zeigt der Kin­der­geld-Rech­ner.

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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