Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € je Kind und Monat (§ 66 EStG) – das sind 3.108 € im Jahr. Die Erhöhung von zuvor 255 € kam zum 1. Januar 2026 automatisch, ein neuer Antrag war nicht nötig.
Wie lange besteht der Kindergeld-Anspruch?
- Bis 18: bedingungslos für jedes Kind.
- Bis 21: bei Arbeitslosigkeit des Kindes.
- Bis 25: in Ausbildung oder Studium.
Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens 6 Monate – ein verspäteter Antrag kostet also bares Geld.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was bringt mehr?
Parallel zum Kindergeld gibt es die Kinderfreibeträge: 2026 sind das 9.756 € je Kind (3.414 € Existenzminimum plus 1.464 € BEA-Freibetrag je Elternteil). Das Finanzamt prüft mit der Steuererklärung automatisch, ob die Freibeträge mehr bringen als das ausgezahlte Kindergeld. Als Faustregel lohnen sie sich ab etwa 86.000 € zu versteuerndem Einkommen bei Verheirateten mit einem Kind, bei Alleinstehenden ab etwa 43.000 €.
Welche Leistungen gibt es zusätzlich zum Kindergeld?
Familien mit kleinem Erwerbseinkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag von bis zu 297 € je Kind und Monat erhalten – ab 900 € Brutto-Mindesteinkommen (Alleinerziehende: 600 €). Ob sich das für Sie rechnet und was unterm Strich ankommt, zeigt der Kindergeld-Rechner.