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Wie hoch ist die Deckungs­sum­me bei Fahrraddiebstahl?

Die Deckungs­sum­me bei Fahr­rad­dieb­stahl in der Haus­rat­ver­si­che­rung vari­iert je nach Ver­si­che­rer und Tarif. In den meis­ten Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­run­gen ist Fahr­rad­dieb­stahl nicht auto­ma­tisch abge­deckt, oder die Deckungs­sum­me ist auf einen gerin­gen Betrag begrenzt. Um Fahr­rad­dieb­stahl umfas­send abzu­si­chern, müs­sen Sie in der Regel eine Zusatz­klau­sel für Fahr­rä­der in den Ver­trag aufnehmen.

Typi­sche Deckungs­sum­men für Fahrraddiebstahl

Die Deckungs­sum­men bei Fahr­rad­dieb­stahl lie­gen je nach gewähl­tem Tarif und Anbie­ter meist zwi­schen 500 und 5.000 Euro. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, indi­vi­du­ell höhe­re Deckungs­sum­men für beson­ders wert­vol­le Fahr­rä­der zu wählen.

  1. Stan­dard-Tarif: In vie­len Haus­rat­ver­si­che­run­gen beträgt die Deckungs­sum­me für Fahr­rad­dieb­stahl stan­dard­mä­ßig etwa 1.000 bis 2.000 Euro.
  2. Erwei­ter­te Tari­fe: Wenn Sie teu­re­re Fahr­rä­der besit­zen, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer die Mög­lich­keit, die Deckungs­sum­me gegen einen höhe­ren Bei­trag auf bis zu 5.000 Euro oder mehr zu erhöhen.
  3. Pro­zen­tua­le Begren­zung: Eini­ge Ver­si­che­rer set­zen die Deckungs­sum­me als Pro­zent­satz der gesam­ten Ver­si­che­rungs­sum­me an, oft zwi­schen 5% und 10%. Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro könn­te dies bei­spiels­wei­se 2.500 bis 5.000 Euro für Fahr­rad­dieb­stahl bedeuten.

Wich­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen für den Schutz bei Fahrraddiebstahl

Um den Dieb­stahl eines Fahr­rads erfolg­reich über die Haus­rat­ver­si­che­rung gel­tend zu machen, müs­sen bestimm­te Bedin­gun­gen erfüllt sein:

  1. Abschließ­pflicht: Das Fahr­rad muss abge­schlos­sen gewe­sen sein, und der Dieb­stahl muss nach­weis­bar sein, z. B. durch ein auf­ge­bro­che­nes Schloss.
  2. Fahr­rad­dieb­stahl außer­halb der Woh­nung: Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen decken nur den Dieb­stahl eines Fahr­rads ab, wenn es sich in einem ver­schlos­se­nen Raum befin­det (z. B. Kel­ler oder Gara­ge). Für den Schutz außer­halb der Woh­nung, wie auf der Stra­ße, muss eine spe­zi­el­le Fahr­rad­dieb­stahl-Klau­sel in den Ver­trag auf­ge­nom­men werden.
  3. Poli­zei­li­che Mel­dung: Im Fal­le eines Dieb­stahls muss der Vor­fall der Poli­zei gemel­det wer­den. Ein Poli­zei­be­richt ist oft eine Vor­aus­set­zung für die Scha­dens­re­gu­lie­rung durch die Versicherung.

Was ist nicht abgedeckt?

Selbst wenn eine Fahr­rad­dieb­stahl­klau­sel in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist, gibt es eini­ge Einschränkungen:

  1. Dieb­stahl bei Nacht: Eini­ge Ver­si­che­rer zah­len nur dann, wenn der Dieb­stahl zwi­schen 6 Uhr mor­gens und 22 Uhr abends statt­ge­fun­den hat, es sei denn, das Fahr­rad war in einem abge­schlos­se­nen Raum (z. B. Kel­ler oder Gara­ge) abgestellt.
  2. Beson­ders teu­re Fahr­rä­der: Für sehr teu­re Fahr­rä­der, wie E‑Bikes oder Renn­rä­der, reicht die Stan­dard­de­ckung oft nicht aus. Hier ist es sinn­voll, den Schutz expli­zit zu erwei­tern oder eine sepa­ra­te Fahr­rad­ver­si­che­rung abzuschließen.

Fazit

Die Deckungs­sum­me für Fahr­rad­dieb­stahl in der Haus­rat­ver­si­che­rung liegt je nach Tarif und Zusatz­bau­stein meist zwi­schen 500 und 5.000 Euro, kann aber indi­vi­du­ell ange­passt wer­den. Wich­tig ist, dass das Fahr­rad abge­schlos­sen ist und der Dieb­stahl poli­zei­lich gemel­det wird. Wenn Sie beson­ders wert­vol­le Fahr­rä­der besit­zen, kann es sinn­voll sein, den Ver­si­che­rungs­schutz durch einen Fahr­rad­dieb­stahl-Bau­stein zu erwei­tern oder eine spe­zi­el­le Fahr­rad­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Deckungs­sum­me für Ihr Fahr­rad zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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