Die Deckungssumme bei Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung variiert je nach Versicherer und Tarif. In den meisten Standard-Hausratversicherungen ist Fahrraddiebstahl nicht automatisch abgedeckt, oder die Deckungssumme ist auf einen geringen Betrag begrenzt. Um Fahrraddiebstahl umfassend abzusichern, müssen Sie in der Regel eine Zusatzklausel für Fahrräder in den Vertrag aufnehmen.
Typische Deckungssummen für Fahrraddiebstahl
Die Deckungssummen bei Fahrraddiebstahl liegen je nach gewähltem Tarif und Anbieter meist zwischen 500 und 5.000 Euro. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, individuell höhere Deckungssummen für besonders wertvolle Fahrräder zu wählen.
- Standard-Tarif: In vielen Hausratversicherungen beträgt die Deckungssumme für Fahrraddiebstahl standardmäßig etwa 1.000 bis 2.000 Euro.
- Erweiterte Tarife: Wenn Sie teurere Fahrräder besitzen, bieten viele Versicherer die Möglichkeit, die Deckungssumme gegen einen höheren Beitrag auf bis zu 5.000 Euro oder mehr zu erhöhen.
- Prozentuale Begrenzung: Einige Versicherer setzen die Deckungssumme als Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme an, oft zwischen 5% und 10%. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro könnte dies beispielsweise 2.500 bis 5.000 Euro für Fahrraddiebstahl bedeuten.
Wichtige Voraussetzungen für den Schutz bei Fahrraddiebstahl
Um den Diebstahl eines Fahrrads erfolgreich über die Hausratversicherung geltend zu machen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Abschließpflicht: Das Fahrrad muss abgeschlossen gewesen sein, und der Diebstahl muss nachweisbar sein, z. B. durch ein aufgebrochenes Schloss.
- Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung: Die meisten Hausratversicherungen decken nur den Diebstahl eines Fahrrads ab, wenn es sich in einem verschlossenen Raum befindet (z. B. Keller oder Garage). Für den Schutz außerhalb der Wohnung, wie auf der Straße, muss eine spezielle Fahrraddiebstahl-Klausel in den Vertrag aufgenommen werden.
- Polizeiliche Meldung: Im Falle eines Diebstahls muss der Vorfall der Polizei gemeldet werden. Ein Polizeibericht ist oft eine Voraussetzung für die Schadensregulierung durch die Versicherung.
Was ist nicht abgedeckt?
Selbst wenn eine Fahrraddiebstahlklausel in der Hausratversicherung enthalten ist, gibt es einige Einschränkungen:
- Diebstahl bei Nacht: Einige Versicherer zahlen nur dann, wenn der Diebstahl zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends stattgefunden hat, es sei denn, das Fahrrad war in einem abgeschlossenen Raum (z. B. Keller oder Garage) abgestellt.
- Besonders teure Fahrräder: Für sehr teure Fahrräder, wie E‑Bikes oder Rennräder, reicht die Standarddeckung oft nicht aus. Hier ist es sinnvoll, den Schutz explizit zu erweitern oder eine separate Fahrradversicherung abzuschließen.
Fazit
Die Deckungssumme für Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung liegt je nach Tarif und Zusatzbaustein meist zwischen 500 und 5.000 Euro, kann aber individuell angepasst werden. Wichtig ist, dass das Fahrrad abgeschlossen ist und der Diebstahl polizeilich gemeldet wird. Wenn Sie besonders wertvolle Fahrräder besitzen, kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz durch einen Fahrraddiebstahl-Baustein zu erweitern oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, die passende Deckungssumme für Ihr Fahrrad zu finden und die Hausratversicherung Kosten zu optimieren.