Suche

Wie hoch ist die Selbst­be­tei­li­gung bei der Lkw Versicherung?

Die Selbst­be­tei­li­gung bei einer Lkw Ver­si­che­rung bezeich­net den Betrag, den Sie im Scha­dens­fall selbst tra­gen müs­sen, bevor die Ver­si­che­rung den rest­li­chen Scha­den über­nimmt. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung vari­iert je nach Ver­si­che­rer, gewähl­tem Tarif und der Art der Ver­si­che­rung (Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko). Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung senkt in der Regel die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en, da Sie im Scha­dens­fall mehr Eigen­an­teil zahlen.

1. Typi­sche Höhe der Selbstbeteiligung

Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung hängt von der Art der Ver­si­che­rung ab und kann zwi­schen 150 und 2.500 Euro oder mehr lie­gen. Hier sind die typi­schen Beträge:

  • Teil­kas­ko: Bei der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung liegt die Selbst­be­tei­li­gung in der Regel zwi­schen 150 und 500 Euro. Sie deckt Schä­den durch Dieb­stahl, Brand, Natur­er­eig­nis­se und Wild­un­fäl­le ab.
  • Voll­kas­ko: Bei der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, die auch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le und Van­da­lis­mus­schä­den abdeckt, beträgt die Selbst­be­tei­li­gung typi­scher­wei­se zwi­schen 300 und 1.000 Euro. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch höhe­re Selbst­be­tei­li­gun­gen an, um die Prä­mi­en wei­ter zu senken.

2. Ein­fluss der Selbst­be­tei­li­gung auf die Prämien

Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, des­to nied­ri­ger sind die monat­li­chen oder jähr­li­chen Prä­mi­en der Ver­si­che­rung. Dies liegt dar­an, dass Sie im Scha­dens­fall einen grö­ße­ren Anteil der Kos­ten selbst tra­gen. Umge­kehrt füh­ren nied­ri­ge­re Selbst­be­tei­li­gun­gen zu höhe­ren Prä­mi­en, da die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall mehr übernimmt.

  • Hohe Selbst­be­tei­li­gung: Redu­ziert die lau­fen­den Prä­mi­en, erhöht jedoch Ihre Eigen­kos­ten im Scha­dens­fall. Typi­sche Selbst­be­tei­li­gun­gen für hohe Eigen­be­tei­li­gung lie­gen bei 1.000 Euro oder mehr.
  • Nied­ri­ge Selbst­be­tei­li­gung: Erhöht die Prä­mi­en, bie­tet aber bes­se­ren Schutz bei gerin­gen Eigen­kos­ten im Scha­dens­fall. Selbst­be­tei­li­gun­gen von 150 bis 300 Euro sind üblich bei nied­ri­gen Eigenbeteiligungen.

3. Selbst­be­tei­li­gung bei ver­schie­de­nen Versicherungsarten

Die Selbst­be­tei­li­gung kann je nach Art der Ver­si­che­rung unter­schied­lich aus­fal­len. Bei der Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt es in der Regel kei­ne Selbst­be­tei­li­gung, da die­se nur für Schä­den an Drit­ten auf­kommt. Für Teil- und Voll­kas­ko­ver­si­che­run­gen sind jedoch Selbst­be­tei­li­gun­gen üblich:

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Kei­ne Selbst­be­tei­li­gung, da die­se Ver­si­che­rung nur Schä­den an Drit­ten abdeckt.
  • Teil­kas­ko­ver­si­che­rung: Selbst­be­tei­li­gun­gen von 150 bis 500 Euro sind üblich. Die­se Deckung gilt für Schä­den durch Dieb­stahl, Natur­er­eig­nis­se und ande­re äuße­re Einflüsse.
  • Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Selbst­be­tei­li­gun­gen von 300 bis 1.000 Euro oder mehr sind gän­gig. Die Voll­kas­ko deckt zusätz­lich selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le und Van­da­lis­mus ab.

4. Selbst­be­tei­li­gung bei ver­schie­de­nen Schadenarten

Die Selbst­be­tei­li­gung greift bei allen Schä­den, die von der Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko abge­deckt wer­den. Dabei unter­schei­det sich die Anwen­dung der Selbst­be­tei­li­gung je nach Art des Schadens:

  • Glas­bruch: Bei eini­gen Ver­si­che­run­gen ent­fällt die Selbst­be­tei­li­gung, wenn nur ein Glas­bruch vor­liegt und die Schei­be repa­riert wird, anstatt sie zu ersetzen.
  • Wild­un­fäl­le und Natur­er­eig­nis­se: Die Selbst­be­tei­li­gung wird fäl­lig, wenn ein Wild­un­fall oder ein Scha­den durch Natur­er­eig­nis­se wie Sturm oder Hagel eintritt.
  • Van­da­lis­mus­schä­den: Bei der Voll­kas­ko wird die Selbst­be­tei­li­gung bei Schä­den durch Van­da­lis­mus fäl­lig, z. B. bei zer­kratz­tem Lack oder zer­stör­ten Fahrzeugteilen.
  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Die Voll­kas­ko über­nimmt Schä­den durch selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le, abzüg­lich der Selbstbeteiligung.

5. Anpas­sung der Selbstbeteiligung

Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung kann in der Regel bei Ver­trags­ab­schluss indi­vi­du­ell fest­ge­legt wer­den. Sie haben die Mög­lich­keit, die Selbst­be­tei­li­gung an Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on und Risi­ko­be­reit­schaft anzu­pas­sen. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, die Selbst­be­tei­li­gung im Lau­fe des Ver­trags zu ändern, um die Prä­mi­en wei­ter zu optimieren.

  • Hohe Selbst­be­tei­li­gung für gerin­ge­re Prä­mi­en: Wenn Sie ein gerin­ge­res Risi­ko von Unfäl­len oder Schä­den erwar­ten und bereit sind, im Scha­dens­fall mehr zu zah­len, kann eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung sinn­voll sein.
  • Nied­ri­ge Selbst­be­tei­li­gung für umfas­sen­de­ren Schutz: Wenn Sie ein höhe­res Risi­ko von Unfäl­len sehen oder lie­ber gerin­ge­re Kos­ten im Scha­dens­fall tra­gen möch­ten, ist eine nied­ri­ge Selbst­be­tei­li­gung bes­ser geeignet.

Fazit

Die Selbst­be­tei­li­gung bei der Lkw Ver­si­che­rung hat einen erheb­li­chen Ein­fluss auf die Prä­mi­en und die Kos­ten im Scha­dens­fall. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung senkt die lau­fen­den Prä­mi­en, erhöht aber die Kos­ten, die Sie im Scha­dens­fall selbst tra­gen müs­sen. Bei der Wahl der Selbst­be­tei­li­gung soll­ten Sie Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on und das Scha­dens­ri­si­ko berück­sich­ti­gen. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen, die opti­ma­le Selbst­be­tei­li­gung und den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für Ihren Lkw zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Lkw Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Lkw Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen