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Wie hoch sind die Ver­si­che­rungs­sum­men bei der Wohngebäudeversicherung?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me bei einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist der Betrag, den die Ver­si­che­rung im Scha­dens­fall maxi­mal zahlt, um das Gebäu­de wie­der­her­zu­stel­len. Die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab, ins­be­son­de­re vom Wie­der­auf­bau­wert des Gebäu­des, also den Kos­ten, die für den voll­stän­di­gen Neu­bau des Hau­ses in glei­cher Art und Güte anfal­len würden.

Fak­to­ren, die die Ver­si­che­rungs­sum­me beeinflussen:

  1. Wie­der­auf­bau­wert: Der wich­tigs­te Fak­tor für die Bestim­mung der Ver­si­che­rungs­sum­me ist der Wie­der­auf­bau­wert. Er basiert auf den Bau­kos­ten, die heu­te anfal­len wür­den, um das Gebäu­de voll­stän­dig neu zu errich­ten. Die­ser Wert wird in der Regel durch den Ver­si­che­rungs­wert 1914 berech­net und jähr­lich an den Bau­preis­in­dex angepasst.
  2. Bau­wei­se und Grö­ße des Gebäu­des: Die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en (z. B. Mas­siv­bau vs. Holz­bau) und die Grö­ße des Gebäu­des beein­flus­sen die Kos­ten für den Wie­der­auf­bau und somit die Versicherungssumme.
  3. Aus­stat­tung und Moder­ni­sie­run­gen: Wenn das Gebäu­de beson­ders hoch­wer­tig aus­ge­stat­tet ist oder moder­ni­siert wur­de (z. B. neue Hei­zungs­an­la­ge, Solar­an­la­gen), erhö­hen die­se Fak­to­ren den Wie­der­auf­bau­wert und damit auch die Versicherungssumme.
  4. Zusätz­li­che Bau­tei­le und Anla­gen: Wenn Anbau­ten wie Gara­gen, Car­ports, Ter­ras­sen oder beson­de­re Ein­rich­tun­gen wie eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge vor­han­den sind, müs­sen die­se in die Ver­si­che­rungs­sum­me ein­be­zo­gen werden.

Durch­schnitt­li­che Versicherungssummen:

Die durch­schnitt­li­che Ver­si­che­rungs­sum­me für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann stark vari­ie­ren, je nach Grö­ße, Stand­ort und Bau­wei­se des Hau­ses. Typi­sche Sum­men lie­gen in der Regel zwi­schen 200.000 Euro und 600.000 Euro für Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, aber in eini­gen Fäl­len (z. B. bei grö­ße­ren oder beson­ders hoch­wer­tig aus­ge­stat­te­ten Häu­sern) kann die Ver­si­che­rungs­sum­me auch über 1 Mil­li­on Euro betragen.

Glei­ten­de Neuwertversicherung:

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine soge­nann­te glei­ten­de Neu­wert­ver­si­che­rung an, bei der die Ver­si­che­rungs­sum­me jähr­lich auto­ma­tisch an die aktu­el­len Bau­kos­ten ange­passt wird. Dies stellt sicher, dass die Ver­si­che­rungs­sum­me auch nach Jah­ren noch den tat­säch­li­chen Wie­der­auf­bau­kos­ten ent­spricht und ver­hin­dert eine Unterversicherung.

Fazit:

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ori­en­tiert sich am Wie­der­auf­bau­wert des Gebäu­des und hängt von vie­len indi­vi­du­el­len Fak­to­ren ab. Um die rich­ti­ge Sum­me fest­zu­le­gen und sich vor Unter­ver­si­che­rung zu schüt­zen, soll­te der Wert regel­mä­ßig über­prüft und ange­passt wer­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den pas­sen­den Schutz zu finden.

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