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Wie hoch soll­te die Deckungs­sum­me einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung sein?

Wie hoch soll­te die Deckungs­sum­me einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung sein?

Die Deckungs­sum­me einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist ein ent­schei­den­der Fak­tor, der die maxi­ma­le Sum­me fest­legt, die die Ver­si­che­rung im Fal­le eines Rechts­streits über­nimmt. Wie hoch die­se Deckungs­sum­me gewählt wer­den soll­te, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie der Grö­ße des Unter­neh­mens, der Bran­che, dem Risi­ko­pro­fil und den typi­schen Kos­ten von Rechts­strei­tig­kei­ten in dem jewei­li­gen Geschäfts­be­reich. Hier sind die wich­tigs­ten Über­le­gun­gen, um die pas­sen­de Deckungs­sum­me zu bestimmen:

1. Grö­ße und Rechts­form des Unternehmens

Grö­ße­re Unter­neh­men oder sol­che mit einer kom­ple­xe­ren Rechts­form (z.B. GmbH, AG) haben in der Regel ein höhe­res Risi­ko, in teu­re Rechts­strei­tig­kei­ten ver­wi­ckelt zu wer­den, als klei­ne­re Betrie­be oder Ein­zel­un­ter­neh­mer. Je grö­ßer das Unter­neh­men, des­to höher soll­te auch die Deckungs­sum­me gewählt werden.

Emp­feh­lun­gen:

  • Klei­ne Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge: Deckungs­sum­me von min­des­tens 250.000 Euro. Für klei­ne Betrie­be sind Rechts­strei­tig­kei­ten in der Regel weni­ger umfang­reich, daher reicht eine nied­ri­ge­re Deckungs­sum­me oft aus.
  • Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men: Deckungs­sum­men von 500.000 bis 1.000.000 Euro sind emp­feh­lens­wert, da die Kom­ple­xi­tät der Rechts­strei­tig­kei­ten mit der Unter­neh­mens­grö­ße zunimmt.
  • Gro­ße Unter­neh­men und Kon­zer­ne: Deckungs­sum­men von über 1.000.000 Euro oder gar unbe­grenzt sind hier rat­sam, um auch in umfang­rei­chen und lang­wie­ri­gen Rechts­strei­tig­kei­ten abge­si­chert zu sein.

2. Bran­che und Risikofaktoren

Die Bran­che, in der das Unter­neh­men tätig ist, hat einen gro­ßen Ein­fluss auf die Höhe der erfor­der­li­chen Deckungs­sum­me. Bran­chen mit erhöh­tem recht­li­chen Risi­ko, wie das Bau­ge­wer­be, das Gesund­heits­we­sen oder die Finanz­bran­che, soll­ten eine höhe­re Deckungs­sum­me wäh­len. In weni­ger risi­ko­rei­chen Bran­chen wie Bera­tung oder IT-Dienst­leis­tun­gen kann eine gerin­ge­re Deckungs­sum­me ausreichen.

Bei­spie­le:

  • Bau­ge­wer­be und Immo­bi­li­en: Hier kann es zu hohen Rechts­kos­ten kom­men, beson­ders bei Ver­trags­strei­tig­kei­ten oder bau­recht­li­chen Pro­ble­men. Eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 1.000.000 Euro ist empfehlenswert.
  • Gesund­heits­we­sen: Durch die hohen Risi­ken in Bezug auf Haf­tungs­fra­gen oder Strei­tig­kei­ten mit Behör­den sind eben­falls hohe Deckungs­sum­men sinn­voll (min­des­tens 1.000.000 Euro).
  • Dienst­leis­tungs­bran­che (z.B. IT, Bera­tung): Gerin­ge­res Risi­ko, jedoch soll­te die Deckungs­sum­me je nach Kom­ple­xi­tät der Ver­trä­ge und Anzahl der Mit­ar­bei­ter 500.000 Euro oder mehr betragen.

3. Rechts­ge­bie­te und mög­li­che Kos­ten eines Rechtsstreits

Die Wahl der rich­ti­gen Deckungs­sum­me hängt auch davon ab, wel­che Rechts­ge­bie­te durch die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den und wel­che poten­zi­el­len Kos­ten in einem Rechts­streit ent­ste­hen kön­nen. Bestimm­te Rechts­ge­bie­te, wie das Arbeits­recht oder Straf­recht, kön­nen sehr kos­ten­in­ten­siv sein.

Kos­ten­bei­spie­le:

  • Arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen: Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Gewerk­schaf­ten kön­nen hohe Anwalts- und Gerichts­kos­ten ver­ur­sa­chen, die schnell meh­re­re hun­dert­tau­send Euro errei­chen können.
  • Steu­er­recht­li­che Strei­tig­kei­ten: Streit­fäl­le mit dem Finanz­amt kön­nen eben­falls hohe Kos­ten nach sich zie­hen, ins­be­son­de­re wenn es zu lang­wie­ri­gen Gerichts­ver­fah­ren vor Finanz­ge­rich­ten kommt.
  • Straf­rechts­schutz: Wenn das Unter­neh­men oder sei­ne Füh­rungs­kräf­te in straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen ver­wi­ckelt sind, etwa wegen fahr­läs­si­ger Ver­stö­ße gegen Umwelt­vor­schrif­ten oder Daten­schutz­ge­set­ze, kön­nen die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung, Gut­ach­ten und Gerichts­ver­fah­ren sehr hoch ausfallen.

4. Rechts­an­walts- und Gerichtskosten

Die Anwalts- und Gerichts­kos­ten in Deutsch­land rich­ten sich nach dem Streit­wert des Fal­les und kön­nen schnell in die Höhe schie­ßen, beson­ders bei kom­ple­xen Ver­fah­ren oder lan­gen Rechts­strei­tig­kei­ten. Ein Ver­fah­ren vor dem Ober­lan­des­ge­richt oder dem Bun­des­ar­beits­ge­richt kann hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen, die bei einer zu nied­ri­gen Deckungs­sum­me nicht aus­rei­chend abge­deckt sind.

Kos­ten­bei­spie­le:

  • Ein umfang­rei­cher Rechts­streit im Bereich Arbeits­recht kann Kos­ten von 100.000 bis 300.000 Euro oder mehr ver­ur­sa­chen, abhän­gig von der Kom­ple­xi­tät des Falls und der Dau­er des Verfahrens.
  • Strei­tig­kei­ten im Bereich des Ver­trags­rechts, ins­be­son­de­re wenn meh­re­re Par­tei­en invol­viert sind, kön­nen schnell 300.000 bis 500.000 Euro kosten.
  • Steu­er­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die über meh­re­re Instan­zen geführt wer­den, kön­nen Kos­ten in Höhe von 500.000 Euro und mehr verursachen.

5. Lang­wie­ri­ge Ver­fah­ren und Folgekosten

Rechts­strei­tig­kei­ten kön­nen sich über Jah­re hin­zie­hen, was nicht nur die direk­ten Kos­ten in die Höhe treibt, son­dern auch Fol­ge­kos­ten ver­ur­sacht. Die­se soll­ten bei der Wahl der Deckungs­sum­me berück­sich­tigt werden.

Bei­spie­le für Folgekosten:

  • Meh­re­re Instan­zen: Wenn ein Fall durch meh­re­re Instan­zen geht, etwa vom Arbeits­ge­richt über das Lan­des­ar­beits­ge­richt bis zum Bun­des­ar­beits­ge­richt, stei­gen die Anwalts- und Gerichts­kos­ten exponentiell.
  • Sach­ver­stän­di­ge und Gut­ach­ten: In kom­ple­xen Ver­fah­ren, etwa im Bau- oder Steu­er­recht, sind oft Sach­ver­stän­di­ge und Gut­ach­ter erfor­der­lich, deren Kos­ten eben­falls sehr hoch sein können.

6. Zusätz­li­che Absi­che­rung durch unbe­grenz­te Deckung

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch Tari­fe mit unbe­grenz­ter Deckung an. Dies kann für Unter­neh­men sinn­voll sein, die sich gegen jedes mög­li­che Risi­ko absi­chern wol­len, ins­be­son­de­re wenn sie in einer beson­ders risi­ko­rei­chen Bran­che tätig sind oder mit sehr hohen Streit­wer­ten rech­nen müssen.

Vor­tei­le einer unbe­grenz­ten Deckung:

  • Maxi­ma­le Absi­che­rung bei unvor­her­seh­bar hohen Rechtskosten.
  • Sicher­heit bei lang­wie­ri­gen oder beson­ders teu­ren Rechts­strei­tig­kei­ten, die meh­re­re Instan­zen durchlaufen.

7. Deckungs­sum­men im Auslandsgeschäft

Für Unter­neh­men, die inter­na­tio­nal tätig sind, kön­nen grenz­über­schrei­ten­de Rechts­strei­tig­kei­ten zusätz­li­che Risi­ken ber­gen. In die­sen Fäl­len soll­te die Deckungs­sum­me ent­spre­chend hoch ange­setzt wer­den, um auch im Aus­land anfal­len­de Anwalts- und Gerichts­kos­ten abzudecken.

Emp­feh­lun­gen:

  • Für inter­na­tio­nal täti­ge Unter­neh­men soll­ten die Deckungs­sum­men bei min­des­tens 1.000.000 Euro lie­gen, um auch kom­ple­xe und kost­spie­li­ge Ver­fah­ren im Aus­land abzusichern.

Fazit: Die opti­ma­le Deckungs­sum­me für eine Firmenrechtsschutzversicherung

Die Höhe der Deckungs­sum­me einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung hängt von der Unter­neh­mens­grö­ße, der Bran­che, dem Risi­ko und den poten­zi­el­len Kos­ten eines Rechts­streits ab. Klei­ne Unter­neh­men kön­nen oft mit einer Deckungs­sum­me von 250.000 bis 500.000 Euro aus­kom­men, wäh­rend für mit­tel­stän­di­sche und gro­ße Unter­neh­men sowie risi­ko­rei­che Bran­chen Deckungs­sum­men von 1.000.000 Euro oder mehr sinn­voll sind. In spe­zi­el­len Fäl­len, wie bei inter­na­tio­na­len Geschäf­ten oder beson­ders risi­ko­rei­chen Bran­chen, kann es sinn­voll sein, eine unbe­grenz­te Deckung zu wäh­len, um maxi­ma­le Sicher­heit zu gewährleisten.

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