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Wie hoch soll­te die Selbst­be­tei­li­gung bei einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sein?

Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen gibt es ent­we­der ohne Selbst­be­tei­li­gung oder mit Selbst­be­tei­li­gun­gen in unter­schied­li­cher Höhe von EUR 150,00 bis meh­re­re tau­send Euro.

Je höher die gewähl­te Selbst­be­tei­li­gung ausfällt, umso nied­ri­ger fällt der zu zah­len­de Ver­si­che­rungs­bei­trag aus.

Zu emp­feh­len sind bei der pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung Selbst­be­tei­li­gun­gen von ca. EUR 150,00 — ca. EUR 500,00.

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