In Deutschland können Bootsanhänger, die ausschließlich zum Transport von Wassersportgeräten, wie z.B. Booten oder Jetskis, genutzt werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 750 kg haben, mit einem sogenannten “grünen Kennzeichen” zugelassen werden. Das grüne Kennzeichen signalisiert, dass der Anhänger nur zum Zweck des Transports von Wassersportgeräten genutzt wird und daher von der Kfz-Steuer befreit ist.
Um einen Bootstrailer mit grünem Kennzeichen zu versichern, wird in der Regel eine separate Anhänger Versicherung benötigt. Diese Versicherung muss mindestens eine Haftpflichtversicherung beinhalten, um Schäden abzudecken, die durch den Anhänger an Dritten verursacht werden. Je nach Bedarf kann auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden, um Schäden am eigenen Anhänger abzudecken.
Es ist wichtig zu beachten, dass das grüne Kennzeichen nur für den Transport von Wassersportgeräten genutzt werden darf. Wenn der Anhänger für andere Zwecke, wie z.B. den Transport von Materialien oder anderen Gegenständen, genutzt wird, muss das grüne Kennzeichen durch ein normales Kennzeichen ersetzt werden und eine entsprechende Kfz-Steuer entrichtet werden.