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Wie ist ein Bootstrai­ler mit grü­nem Kenn­zei­chen versichert?

In Deutsch­land kön­nen Boots­an­hän­ger, die aus­schließ­lich zum Trans­port von Was­ser­sport­ge­rä­ten, wie z.B. Boo­ten oder Jet­skis, genutzt wer­den und ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht von bis zu 750 kg haben, mit einem soge­nann­ten “grü­nen Kenn­zei­chen” zuge­las­sen wer­den. Das grü­ne Kenn­zei­chen signa­li­siert, dass der Anhän­ger nur zum Zweck des Trans­ports von Was­ser­sport­ge­rä­ten genutzt wird und daher von der Kfz-Steu­er befreit ist.

Um einen Bootstrai­ler mit grü­nem Kenn­zei­chen zu ver­si­chern, wird in der Regel eine sepa­ra­te Anhän­ger Ver­si­che­rung benö­tigt. Die­se Ver­si­che­rung muss min­des­tens eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung beinhal­ten, um Schä­den abzu­de­cken, die durch den Anhän­ger an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den. Je nach Bedarf kann auch eine Kas­ko­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den, um Schä­den am eige­nen Anhän­ger abzudecken.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass das grü­ne Kenn­zei­chen nur für den Trans­port von Was­ser­sport­ge­rä­ten genutzt wer­den darf. Wenn der Anhän­ger für ande­re Zwe­cke, wie z.B. den Trans­port von Mate­ria­li­en oder ande­ren Gegen­stän­den, genutzt wird, muss das grü­ne Kenn­zei­chen durch ein nor­ma­les Kenn­zei­chen ersetzt wer­den und eine ent­spre­chen­de Kfz-Steu­er ent­rich­tet werden.

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