Ein Pferdeanhänger kann durch eine Haftpflichtversicherung und/oder eine Kaskoversicherung versichert werden.
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die durch den Anhänger an Dritten verursacht werden, wie z.B. Personen‑, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung muss vor der Zulassung des Anhängers abgeschlossen werden.
Die Kaskoversicherung ist optional und deckt Schäden am eigenen Anhänger ab, wie z.B. durch Brand, Diebstahl oder Unfall. Die Kaskoversicherung kann je nach Wert des Anhängers und den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers variieren.