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Wie ist ein Pfer­de Anhän­ger versichert?

Ein Pfer­de­an­hän­ger kann durch eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung und/oder eine Kas­ko­ver­si­che­rung ver­si­chert werden.

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und deckt Schä­den ab, die durch den Anhän­ger an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den, wie z.B. Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung muss vor der Zulas­sung des Anhän­gers abge­schlos­sen werden.

Die Kas­ko­ver­si­che­rung ist optio­nal und deckt Schä­den am eige­nen Anhän­ger ab, wie z.B. durch Brand, Dieb­stahl oder Unfall. Die Kas­ko­ver­si­che­rung kann je nach Wert des Anhän­gers und den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen des Ver­si­che­rungs­neh­mers variieren.

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