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Wie kann ich bewei­sen dass mein E‑Scooter gestoh­len wurde?

Wie kann ich bewei­sen, dass mein E‑Scooter gestoh­len wurde?

Der Schock nach dem Dieb­stahl – und war­um schnel­ler Nach­weis so wich­tig ist

Wenn Dein E‑Scooter plötz­lich ver­schwun­den ist, zählt jede Minu­te. Damit Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung im Dieb­stahls­fall zahlt, musst Du den Ver­lust schnell, ein­deu­tig und voll­stän­dig doku­men­tiert mel­den. Denn ohne Nach­weis gibt es kei­ne Leis­tung – auch dann nicht, wenn Du eine ent­spre­chen­de Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast. In die­sem Bei­trag erfährst Du Schritt für Schritt, wie Du einen Dieb­stahl belegst und was die Ver­si­che­rung kon­kret ver­langt.

Schritt 1: Sofor­ti­ge Anzei­ge bei der Poli­zei – mit voll­stän­di­gen Daten

Sobald Du den Dieb­stahl bemerkst, musst Du umge­hend eine Anzei­ge bei der Poli­zei erstat­ten. Die Anzei­ge ist nicht nur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, son­dern auch zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für jede Regu­lie­rung durch Dei­ne ver­si­che­rung e‑scooter.

Fol­gen­de Anga­ben soll­test Du bei der Anzei­ge bereithalten:

  • Fahr­zeug­da­ten: Mar­ke, Modell, Farbe

  • Fahr­ge­stell­num­mer (FIN oder Seriennummer)

  • Ort und Zeit­punkt des Diebstahls

  • Beson­der­hei­ten (z. B. Auf­kle­ber, Schä­den, Zubehör)

  • Foto vom E‑Scooter (wenn vorhanden)

  • Nach­weis, dass das Fahr­zeug abge­schlos­sen oder gesi­chert war

Lass Dir nach der Anzei­ge unbe­dingt eine Bestä­ti­gung mit Akten­zei­chen aus­hän­di­gen – die­se brauchst Du spä­ter für die Mel­dung an Dei­ne e scoo­ter ver­si­che­rung.

Schritt 2: Mel­dung bei Dei­ner Ver­si­che­rung – schrift­lich und mit Belegen

Jetzt musst Du den Dieb­stahl Dei­ner Ver­si­che­rung mel­den – am bes­ten inner­halb von 24 bis 48 Stun­den. Rei­che dazu fol­gen­de Unter­la­gen ein:

  • Kopie der poli­zei­li­chen Anzei­ge mit Aktenzeichen

  • Kauf­be­leg oder Rech­nung Dei­nes E‑Scooters

  • Bil­der oder Beschrei­bung des Fahrzeugs

  • Nach­weis der Siche­rung (z. B. Foto vom beschä­dig­ten Schloss)

  • Ver­si­che­rungs­num­mer und Policenummer

  • Even­tu­ell: Quit­tung des Schlos­ses bei hoch­wer­ti­gen Modellen

Nur wenn Du die genann­ten Nach­wei­se voll­stän­dig und glaub­haft ein­reichst, besteht die Chan­ce, dass Dei­ne e rol­ler ver­si­che­rung im Rah­men der Kas­ko­ver­si­che­rung den Scha­den ersetzt.

Wich­tig: Nur mit Zusatz­bau­stein ist Dieb­stahl­schutz enthalten

Die gesetz­li­che Haft­pflicht zahlt nicht bei Dieb­stahl. Damit Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung in die­sem Fall greift, brauchst Du einen erwei­ter­ten Schutz – also eine Teil­kas­ko oder eine spe­zi­el­le Dieb­stahl-Poli­ce. In einem aktu­el­len scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich fin­dest Du gezielt Tari­fe mit und ohne Diebstahlabsicherung.


Fazit: Bewei­se sichern, Poli­zei ein­schal­ten, Ver­si­che­rung kor­rekt informieren

Wenn Dein E‑Scooter gestoh­len wur­de, musst Du sofort han­deln: Poli­zei ver­stän­di­gen, Anzei­ge erstat­ten, Nach­wei­se sam­meln und die Ver­si­che­rung lücken­los infor­mie­ren. Nur wenn alles sau­ber doku­men­tiert ist, besteht Anspruch auf Erstat­tung durch Dei­ne ver­si­che­rung e‑scooter. Der rei­ne Abschluss der Poli­ce genügt nicht – der Nach­weis ist ent­schei­dend. Mit einer pas­sen­den e scoo­ter ver­si­che­rung inklu­si­ve Dieb­stahl­schutz bist Du auf der siche­ren Sei­te. Jetzt ver­glei­chen und opti­mal scoo­ter ver­si­chern!

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