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Wie kann ich meine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kündigen bzw. wechseln?

Aktualisiert: 26. August 2026  ·  Veröffentlicht: 19. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Sie können Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Zusätzlich besteht ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhungen oder unbefriedigender Schadensregulierung mit sofortiger Wirkung. Ein regelmäßiger Tarifwechsel ermöglicht Ihnen Einsparungen von 30–50 % bei verbesserter Deckung.

Sie kön­nen Ihre Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer Kün­di­gungs­frist von 3 Mona­ten zum Ende eines Ver­si­che­rungs­jah­res ordent­lich kün­di­gen. Zusätz­lich besteht ein außer­or­dent­li­ches Son­der­kün­di­gungs­recht bei Prä­mi­en­er­hö­hun­gen oder unbe­frie­di­gen­der Scha­dens­re­gu­lie­rung mit sofor­ti­ger Wir­kung. Ein regel­mä­ßi­ger Tarif­wech­sel ermög­licht Ihnen Ein­spa­run­gen von 30–50 % bei ver­bes­ser­ter Deckung.

Ordent­li­che Kün­di­gung: Fris­ten und Voraussetzungen

Die ordent­li­che Kün­di­gung ist der Stan­dard­weg zu einem bes­se­ren Ver­si­che­rungs­ta­rif. Die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist beträgt 3 Mona­te zum Ende eines Ver­si­che­rungs­jah­res. Das Ver­si­che­rungs­jahr endet für die meis­ten Ver­si­che­rer am 31. Dezem­ber, kann aber auch zu ande­ren Ter­mi­nen lau­fen – prü­fen Sie daher Ihren Ver­si­che­rungs­schein oder die Versicherungsbedingungen.

Ohne akti­ve Kün­di­gung ver­län­gert sich Ihr Ver­trag auto­ma­tisch um wei­te­re 12 Mona­te. Dies macht es ent­schei­dend, recht­zei­tig zu han­deln: Pla­nen Sie die Kün­di­gung bereits im Sep­tem­ber oder Okto­ber, damit Sie die Frist nicht ver­pas­sen und aus­rei­chend Zeit für einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich haben. Die Kün­di­gung muss in Text­form zuge­hen – eine E‑Mail genügt. Maß­geb­lich ist das Ein­gangs­da­tum bei Ihrem Ver­si­che­rer, nicht das Absendedatum.

Außer­or­dent­li­che Kün­di­gung: Schnel­le Ausstiegsmöglichkeiten

Bei einer unver­hält­nis­mä­ßi­gen Bei­trags­er­hö­hung ohne ent­spre­chen­de Leis­tungs­ver­bes­se­rung haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Sie müs­sen die Mit­tei­lung der Erhö­hung erhal­ten und dür­fen dann inner­halb von 1 Monat nach Zugang mit sofor­ti­ger Wir­kung kün­di­gen – frü­hes­tens ab dem Zeit­punkt der geplan­ten Erhöhung.

Nach einem Scha­den­er­eig­nis ent­ste­hen zusätz­li­che Kün­di­gungs­mög­lich­kei­ten: Lehnt Ihr Ver­si­che­rer einen berech­tig­ten Scha­dens­er­satz­an­spruch ab, kön­nen Sie mit 1 Monat Frist zum Ende der lau­fen­den Ver­si­che­rungs­pe­ri­ode kün­di­gen. In man­chen Fäl­len ist sogar eine frist­lo­se Kün­di­gung zuläs­sig. Dies ist beson­ders rele­vant, wenn Sie mit der Scha­dens­ab­wick­lung unzu­frie­den sind.

Schritt-für-Schritt Anlei­tung zum Wechsel

  • Kün­di­gungs­frist im Kalen­der ein­tra­gen: Notie­ren Sie sich 4 Mona­te vor Ver­si­che­rungs­en­de einen Ter­min zur Frist­prü­fung. So ver­mei­den Sie kost­spie­li­ges Versäumnis.
  • Schrift­lich mit Nach­weis kün­di­gen: Nut­zen Sie Ein­schrei­ben mit Rück­schein, zer­ti­fi­zier­te E‑Mail oder das Online-Kun­den­por­tal. Doku­men­tie­ren Sie immer den Zugangsbeleg.
  • Aktu­el­le Ver­si­che­rungs­da­ten ange­ben: Nen­nen Sie Kun­den­num­mer, Ver­si­che­rungs­num­mer und den genau­en Kün­di­gungs­ter­min, um Ver­wechs­lun­gen auszuschließen.
  • Unver­bind­lich ver­glei­chen: Nut­zen Sie einen aktu­el­len Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer zu eva­lu­ie­ren – oft ent­ste­hen erheb­li­che Einsparpotenziale.
  • Naht­los absi­chern: Schlie­ßen Sie eine neue Poli­ce ab, bevor die alte endet. Dies ver­hin­dert Deckungs­lü­cken bei plötz­li­chen Haftungsschäden.
  • Bün­del­ra­bat­te akti­vie­ren: Kom­bi­nie­ren Sie Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht mit Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder ande­ren Pro­duk­ten – ca. 10–15 % Rabatt sind üblich.
  • Deckungs­sum­men moder­ni­sie­ren: Über­prü­fen Sie, ob Ihre Deckungs­sum­me (min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro emp­foh­len) noch den heu­ti­gen Anfor­de­run­gen entspricht.
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