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Sie können Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Zusätzlich besteht ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhungen oder unbefriedigender Schadensregulierung mit sofortiger Wirkung. Ein regelmäßiger Tarifwechsel ermöglicht Ihnen Einsparungen von 30–50 % bei verbesserter Deckung.
Sie können Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Zusätzlich besteht ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhungen oder unbefriedigender Schadensregulierung mit sofortiger Wirkung. Ein regelmäßiger Tarifwechsel ermöglicht Ihnen Einsparungen von 30–50 % bei verbesserter Deckung.
Die ordentliche Kündigung ist der Standardweg zu einem besseren Versicherungstarif. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr endet für die meisten Versicherer am 31. Dezember, kann aber auch zu anderen Terminen laufen – prüfen Sie daher Ihren Versicherungsschein oder die Versicherungsbedingungen.
Ohne aktive Kündigung verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Dies macht es entscheidend, rechtzeitig zu handeln: Planen Sie die Kündigung bereits im September oder Oktober, damit Sie die Frist nicht verpassen und ausreichend Zeit für einen Versicherungsvergleich haben. Die Kündigung muss in Textform zugehen – eine E‑Mail genügt. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei Ihrem Versicherer, nicht das Absendedatum.
Bei einer unverhältnismäßigen Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen die Mitteilung der Erhöhung erhalten und dürfen dann innerhalb von 1 Monat nach Zugang mit sofortiger Wirkung kündigen – frühestens ab dem Zeitpunkt der geplanten Erhöhung.
Nach einem Schadenereignis entstehen zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten: Lehnt Ihr Versicherer einen berechtigten Schadensersatzanspruch ab, können Sie mit 1 Monat Frist zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. In manchen Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung zulässig. Dies ist besonders relevant, wenn Sie mit der Schadensabwicklung unzufrieden sind.
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