Der Wechsel Ihrer bestehenden Privaten Unfallversicherung ist nicht schwer.
Grundsätzlich verlängern sich Unfallversicherungs-Verträge, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurden, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung Ihrer bestehenden Privaten Unfallversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Unfallversicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Unfallversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Versicherer einen anerkannten Unfallschaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).