Der Wechsel Ihrer bestehenden Privathaftpflichtversicherung ist nicht schwer.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Privathaftpflichtversicherung, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.
Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre bestehenden Privathaftpflicht Versicherung zu kündigen:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Privathaftpflicht-Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht der Versicherer Ihrer Privathaftpflichtversicherung auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Privathaftpflicht-Versicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Privathaftpflicht-Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Datum der Absendung, sondern der Eingang der Kündigung bei Ihrem Privathaftpflicht-Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).