Ihre Wohnmobilversicherung verlängert sich üblicherweise immer automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn die Wohnmobilversicherung nicht fristgerecht vor Ablauf gekündigt wurde.
Folgende Möglichkeiten einer Kündigung Ihrer Wohnmobilversicherung haben Sie:
Sie können ordentlich kündigen, d.h. Ihre Kündigung ist wirksam, wenn Sie die Wohnmobilversicherung mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende kündigen. Üblicherweise ist das Vertragsende der 31.12. eines Jahres, so dass für die Kündigung der 30.11. als Stichtag gilt. Bis spätestens zu diesem Datum muss Ihre bestehende Versicherungsgesellschaft Ihre Kündigung erhalten haben.
Achtung! Einige Versicherer können auch abweichende Versicherungsjahre haben und somit abweichende Stichtage für eine Kündigung.
Sie können Ihre Wohnmobilversicherung auch außerordentlich kündigen bei einer Prämienerhöhung. Erhöht Ihr Versicherer z.B. auf Grund einer Prämienanpassung die Beiträge für Ihre Wohnmobilversicherung, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung den Vertrag kündigen.
Sie können den Vertrag auch außerordentlich kündigen im Schadensfall. Hat Ihr Wohnmobil-Versicherer einen Schaden reguliert oder womöglich sogar abgelehnt, können Sie den Vertrag kündigen. Ihre Kündigung muss dann mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung Ihres Schadens an den Versicherer erfolgen.
Bei einem Wechsel Ihres Wohnmobils können Sie sich jedes Mal eine neue günstige Wohnmobilversicherung suchen und neu abschließen.