Der Wechsel Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung ist relativ einfach.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Rechtsschutzversicherung, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wurde.
Sie haben nachfolgend noch weitere Möglichkeiten zur Beendigung bzw Kündigung Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Rechtsschutzversicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Rechtsschutzversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Rechtsschutzvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Rechtsschutzversicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Viele Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).