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Wie kündige ich meine E‑Scooter-Versicherung wieder?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. März 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Eine E-Scooter-Versicherung kannst Du in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres (meist 28. Februar) mit einer einmonatigen Frist kündigen. Außerordentliche Kündigungen sind möglich bei Beitragserhöhungen oder nach Schadenfällen.

Eine E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung kannst Du in der Regel zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res (meist 28. Febru­ar) mit einer ein­mo­na­ti­gen Frist kün­di­gen. Außer­or­dent­li­che Kün­di­gun­gen sind mög­lich bei Bei­trags­er­hö­hun­gen oder nach Scha­den­fäl­len. Wich­tig: Ach­te auf eine lücken­lo­se Deckung beim Anbieter­wechsel und küm­me­re Dich recht­zei­tig um ein neu­es Kennzeichen.

Kün­di­gungs­fris­ten und Kündigungsmöglichkeiten

Die meis­ten E‑S­coo­ter-Ver­si­che­run­gen lau­fen nach dem Kalen­der­jahr des Ver­si­che­rungs­wech­sels – typi­cal­ly von März bis Febru­ar oder Janu­ar bis Dezem­ber. Die ordent­li­che Kün­di­gung ist zum Ende die­ses Ver­si­che­rungs­jah­res mög­lich, meist mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf­da­tum. Schaue in Dei­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag, denn die exak­ten Fris­ten unter­schei­den sich je nach Anbieter.

Eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung steht Dir zu, wenn Dein Ver­si­che­rer die Prä­mie erheb­lich erhöht, ohne dass Leis­tun­gen hin­zu­ge­kom­men sind. Auch nach einem Scha­dens­fall kannst Du unter Umstän­den sofort kün­di­gen. Man­che Ver­si­che­rer räu­men Dir zudem das Recht ein, zu kün­di­gen, wenn Du Dein Fahr­zeug still­legst oder ver­kaufst. Erkun­di­ge Dich kon­kret bei Dei­nem Anbie­ter nach den genau­en Bedingungen.

Kün­di­gung ein­rei­chen: Schritt für Schritt

  • Kün­di­gungs­schrei­ben ver­fas­sen: Schrei­be ein for­mel­les Schrei­ben an Dei­nen Ver­si­che­rer mit Dei­ner Ver­si­che­rungs­num­mer, voll­stän­di­gem Namen und Adres­se. For­mu­lie­re deut­lich: „Ich kün­di­ge mei­ne E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung zum [Datum] frist­ge­recht.” Ver­sand per Ein­schrei­ben mit Rück­schein ist empfehlenswert.
  • Bestä­ti­gung ein­ho­len: For­de­re schrift­li­che Bestä­ti­gung des Kün­di­gungs­ein­gangs an. Das Bestä­ti­gungs­schrei­ben dient als Beweis für die frist­ge­rech­te Kündigung.
  • Neue Poli­ce recht­zei­tig abschlie­ßen: Sor­ge dafür, dass Dei­ne neue E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung zum glei­chen Datum star­tet – ohne Ver­si­che­rungs­lü­cke. Ein Fah­ren ohne gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz ist ille­gal und führt zu hohen Bußgeldern.
  • Kenn­zei­chen wech­seln: Das alte Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ist ungül­tig, sobald Dei­ne Poli­ce endet. Befes­ti­ge das neue Kenn­zei­chen erst, wenn die alte Ver­si­che­rung tat­säch­lich been­det ist.
  • Unter­la­gen archi­vie­ren: Behal­te alle Kün­di­gungs­be­stä­ti­gun­gen und Ver­trags­un­ter­la­gen min­des­tens drei Jah­re auf.

Tipps für einen rei­bungs­lo­sen Wechsel

Ver­glei­che vor der Kün­di­gung die Tari­fe ande­rer Anbie­ter – je nach Nut­zung und Gerä­te­mo­dell kann eine Haft­pflicht-Only-Poli­ce oder eine Ver­si­on mit Teil­kas­ko je nach Tarif ca. 30–80 Euro pro Jahr kos­ten. Begin­ne den Kün­di­gungs­pro­zess min­des­tens zwei Mona­te vor Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res, damit kei­ne zeit­li­che Über­schnei­dung ent­steht. Prü­fe, ob Dein Ver­si­che­rer das alte Kenn­zei­chen zurück­for­dert oder ob Du es selbst ent­sor­gen kannst. Hal­te alle Doku­men­ta­ti­on bereit, falls der neue Ver­si­che­rer Nach­wei­se braucht.

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