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Wie kün­di­ge ich mei­ne Lkw Ver­si­che­rung vorzeitig?

Die vor­zei­ti­ge Kün­di­gung einer Lkw Ver­si­che­rung ist in eini­gen Fäl­len mög­lich, muss jedoch bestimm­ten recht­li­chen Bedin­gun­gen und Fris­ten fol­gen. Nor­ma­ler­wei­se lau­fen Lkw Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge über ein Jahr und ver­län­gern sich auto­ma­tisch, wenn sie nicht frist­ge­recht gekün­digt wer­den. Es gibt jedoch bestimm­te Sze­na­ri­en, in denen Sie Ihre Lkw Ver­si­che­rung auch vor Ablauf der regu­lä­ren Ver­trags­lauf­zeit kün­di­gen können.

Hier erfah­ren Sie, wie Sie Ihre Lkw Ver­si­che­rung vor­zei­tig kün­di­gen kön­nen, wel­che Fris­ten gel­ten und wel­che Grün­de eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung ermöglichen.

1. Ordent­li­che Kün­di­gung zum Ende der Vertragslaufzeit

Die häu­figs­te Mög­lich­keit, Ihre Lkw Ver­si­che­rung zu kün­di­gen, ist die ordent­li­che Kün­di­gung zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit. Die­se Kün­di­gung muss frist­ge­recht ein­ge­reicht werden.

Kün­di­gungs­fris­ten:

  • Die Kün­di­gungs­frist beträgt in der Regel einen Monat vor Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit. Läuft Ihr Ver­si­che­rungs­ver­trag also bei­spiels­wei­se zum 31. Dezem­ber ab, muss Ihre Kün­di­gung bis zum 30. Novem­ber beim Ver­si­che­rer ein­ge­gan­gen sein.
  • Wird die Kün­di­gungs­frist ver­passt, ver­län­gert sich der Ver­trag auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr.

Wie kün­di­gen?

  • Schrift­li­che Kün­di­gung: Die Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen. Sie kön­nen dies per Brief, Fax oder in vie­len Fäl­len auch per E‑Mail tun.
  • Inhalt der Kün­di­gung: In Ihrer Kün­di­gung soll­ten Sie fol­gen­de Anga­ben machen: 
    • Ihre Ver­si­che­rungs­num­mer
    • Das Kenn­zei­chen des ver­si­cher­ten Lkw
    • Das Kün­di­gungs­da­tum
    • Ihre Unter­schrift

2. Außer­or­dent­li­che Kün­di­gung (Son­der­kün­di­gungs­recht)

In bestimm­ten Fäl­len kön­nen Sie Ihre Lkw Ver­si­che­rung vor­zei­tig kün­di­gen, ohne die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist ein­hal­ten zu müs­sen. Dies wird als außer­or­dent­li­che Kün­di­gung oder Son­der­kün­di­gungs­recht bezeich­net. Hier sind die häu­figs­ten Grün­de für eine vor­zei­ti­ge Kündigung:

a) Prä­mi­en­er­hö­hung

Wenn der Ver­si­che­rer die Ver­si­che­rungs­prä­mie erhöht, ohne dass sich der Ver­si­che­rungs­schutz ver­bes­sert, haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Sie kön­nen die Lkw Ver­si­che­rung inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung über die Prä­mi­en­er­hö­hung kündigen.

  • Frist: Die Kün­di­gung muss inner­halb von einem Monat nach Erhalt der Infor­ma­ti­on über die Prä­mi­en­er­hö­hung erfolgen.
  • Wich­tig: Das Son­der­kün­di­gungs­recht greift nicht, wenn die Prä­mi­en­er­hö­hung auf­grund von gesetz­li­chen Anpas­sun­gen oder geän­der­ten Steu­er­re­ge­lun­gen erfolgt.

b) Scha­dens­fall

Nach einem Scha­den, den Sie bei Ihrer Lkw Ver­si­che­rung gemel­det haben, haben sowohl Sie als auch der Ver­si­che­rer das Recht, den Ver­si­che­rungs­ver­trag zu kün­di­gen. Dies ist unab­hän­gig davon, ob die Ver­si­che­rung den Scha­den regu­liert oder ablehnt.

  • Frist: Sie müs­sen die Kün­di­gung inner­halb von einem Monat nach Abschluss der Scha­dens­be­ar­bei­tung einreichen.
  • Wich­tig: Sie kön­nen den Ver­trag ent­we­der sofort mit Wir­kung zum Scha­dens­fall kün­di­gen oder zum Ende des lau­fen­den Versicherungsjahres.

c) Fahr­zeug­wech­sel oder Verkauf

Wenn Sie Ihren Lkw ver­kau­fen oder abmel­den, kön­nen Sie Ihre Lkw Ver­si­che­rung sofort kün­di­gen. Die Ver­si­che­rung erlischt auto­ma­tisch, sobald das Fahr­zeug auf den neu­en Besit­zer umge­mel­det oder abge­mel­det wird.

  • Frist: Kei­ne spe­zi­el­le Frist. Die Kün­di­gung tritt auto­ma­tisch in Kraft, sobald der Ver­kauf oder die Abmel­dung des Fahr­zeugs erfolgt.
  • Rück­erstat­tung: Bereits gezahl­te Prä­mi­en wer­den antei­lig erstat­tet, wenn das Fahr­zeug vor­zei­tig aus der Ver­si­che­rung ausscheidet.

d) Ände­rung der Fahrzeugnutzung

Wenn sich die Nut­zung des Lkw erheb­lich ändert, bei­spiels­wei­se von pri­va­ter auf gewerb­li­che Nut­zung oder umge­kehrt, kön­nen Sie die Ver­si­che­rung eben­falls vor­zei­tig kün­di­gen. In die­sen Fäl­len han­delt es sich um einen soge­nann­ten Risi­ko­wech­sel, der es Ihnen ermög­licht, den Ver­si­che­rungs­ver­trag zu beenden.

e) Neu­er Ver­si­che­rer nach Vergleich

Falls Sie nach einem Ver­si­che­rungs­ver­gleich einen bes­se­ren Tarif gefun­den haben und zu einem neu­en Ver­si­che­rer wech­seln möch­ten, kön­nen Sie den bestehen­den Ver­trag nur frist­ge­recht zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit kün­di­gen, es sei denn, einer der oben genann­ten Son­der­kün­di­gungs­grün­de tritt ein.

3. Kün­di­gung bei Fahr­zeug­ab­mel­dung oder Stilllegung

Wenn Sie Ihren Lkw abmel­den oder das Fahr­zeug still­le­gen, endet die Lkw Ver­si­che­rung auto­ma­tisch. In die­sem Fall müs­sen Sie kei­ne Kün­di­gungs­frist beach­ten, da der Ver­si­che­rungs­ver­trag mit der Abmel­dung endet.

  • Rück­erstat­tung: Der Ver­si­che­rer erstat­tet Ihnen die nicht genutz­ten Prä­mi­en anteilig.
  • Wich­tig: Infor­mie­ren Sie den Ver­si­che­rer über die Abmel­dung oder Still­le­gung des Fahr­zeugs, um eine kor­rek­te Abwick­lung sicherzustellen.

4. Prak­ti­sche Tipps für die vor­zei­ti­ge Kündigung

a) Nach­weis der Kündigung

Stel­len Sie sicher, dass Ihre Kün­di­gung recht­zei­tig und nach­weis­bar erfolgt. Nut­zen Sie für die schrift­li­che Kün­di­gung ent­we­der den Ein­schrei­be­brief oder eine E‑Mail mit Lese­be­stä­ti­gung, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­si­che­rer den Ein­gang der Kün­di­gung bestätigt.

b) Ver­gleich vor der Kündigung

Bevor Sie Ihre Lkw Ver­si­che­rung kün­di­gen, soll­ten Sie einen Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­füh­ren, um sicher­zu­stel­len, dass Sie einen bes­se­ren Tarif oder bes­se­ren Ver­si­che­rungs­schutz bei einem ande­ren Anbie­ter erhalten.

c) Rest­prä­mi­en zurückfordern

Wenn Sie Ihre Lkw Ver­si­che­rung vor­zei­tig kün­di­gen (z. B. durch Ver­kauf des Fahr­zeugs), haben Sie Anspruch auf eine Rück­erstat­tung der bereits gezahl­ten Prä­mi­en für die ver­blei­ben­de Ver­trags­lauf­zeit. Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie den Ver­si­che­rer nach der Kün­di­gung um eine Bestä­ti­gung der Rück­zah­lung bitten.

Fazit

Die Kün­di­gung Ihrer Lkw Ver­si­che­rung vor­zei­tig oder frist­ge­recht ist mög­lich, wenn Sie die gel­ten­den Fris­ten und Vor­aus­set­zun­gen beach­ten. Eine ordent­li­che Kün­di­gung muss min­des­tens einen Monat vor Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit erfol­gen. Bei bestimm­ten Ereig­nis­sen wie einer Prä­mi­en­er­hö­hung, einem Scha­dens­fall, einem Fahr­zeug­wech­sel oder einem Risi­ko­wech­sel haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht und kön­nen den Ver­trag vor­zei­tig been­den. Durch einen Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Sie eine bes­se­re Ver­si­che­rung zu güns­ti­ge­ren Kon­di­tio­nen fin­den, bevor Sie den bestehen­den Ver­trag kündigen.

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