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Wie kün­digt man die Wohngebäudeversicherung?

Um eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu kün­di­gen, musst du eini­ge wich­ti­ge Schrit­te und Fris­ten beach­ten. Hier ist eine Über­sicht über den Prozess:

1. Ordent­li­che Kün­di­gung:

  • Du kannst dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit einer Frist von 3 Mona­ten zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit kün­di­gen. Die­se Frist ist in der Regel im Ver­si­che­rungs­ver­trag festgelegt.
  • Wich­tig: Die Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen, am bes­ten per Ein­schrei­ben, um den Nach­weis der Zustel­lung zu haben.
  • Bei­spiel: Läuft dein Ver­si­che­rungs­ver­trag am 31. Dezem­ber aus, musst du die Kün­di­gung spä­tes­tens bis zum 30. Sep­tem­ber einreichen.

2. Son­der­kün­di­gungs­recht:

Du kannst die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch außer­halb der regu­lä­ren Frist kün­di­gen, wenn bestimm­te Grün­de vorliegen:

  • Bei­trags­er­hö­hung: Wenn der Ver­si­che­rer die Prä­mie erhöht, ohne den Ver­si­che­rungs­schutz zu erwei­tern, hast du ein Son­der­kün­di­gungs­recht und kannst inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung kündigen.
  • Scha­dens­fall: Nach einem regu­lier­ten Scha­dens­fall hast du eben­falls das Recht, den Ver­trag inner­halb eines Monats zu kün­di­gen. Das Son­der­kün­di­gungs­recht besteht sowohl für dich als Ver­si­che­rungs­neh­mer als auch für den Versicherer.
  • Ver­kauf der Immo­bi­lie: Wenn du die Immo­bi­lie ver­kaufst, geht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Der neue Eigen­tü­mer kann inner­halb eines Monats nach Eigen­tums­über­gang kündigen.

3. Form und Inhalt der Kün­di­gung:

  • Die Kün­di­gung soll­te schrift­lich erfol­gen und dei­ne Ver­si­che­rungs­num­mer, das Datum und die Adres­se der ver­si­cher­ten Immo­bi­lie enthalten.
  • Erwäh­ne auch den gewünsch­ten Kün­di­gungs­ter­min und bit­te um eine schrift­li­che Bestä­ti­gung der Kündigung.

4. Kün­di­gung durch neu­en Ver­si­che­rungs­ver­trag:

  • Falls du dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wech­seln möch­test, kannst du den neu­en Ver­si­che­rer beauf­tra­gen, die alte Ver­si­che­rung zu kün­di­gen. Dies nennt man oft einen Ver­si­che­rungs­wech­sel­ser­vice.

Bei­spiel einer Kündigung:

Hier­mit kün­di­ge ich mei­nen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs­ver­trag mit der Ver­si­che­rungs­num­mer [Num­mer] frist­ge­recht zum nächst­mög­li­chen Ter­min. Bit­te sen­den Sie mir eine schrift­li­che Bestä­ti­gung der Kün­di­gung zu.“

Fazit:

Um die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu kün­di­gen, musst du die Fris­ten ein­hal­ten und sicher­stel­len, dass du die Kün­di­gung schrift­lich ein­reichst. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, eine neue und even­tu­ell bes­se­re Ver­si­che­rung zu finden.

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