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Wie kün­digt man eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Wie kün­digt man eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Die Kün­di­gung einer Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in der Regel ein­fach, wenn du eini­ge wich­ti­ge Schrit­te beach­test. Dabei soll­test du vor allem die Kün­di­gungs­frist, die Form und mög­li­che Son­der­kün­di­gungs­rech­te berück­sich­ti­gen, um sicher­zu­stel­len, dass die Kün­di­gung ord­nungs­ge­mäß und frist­ge­recht erfolgt.

1. Kün­di­gungs­frist prüfen

Die Kün­di­gungs­frist für eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung beträgt in der Regel 3 Mona­te zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Das Ver­si­che­rungs­jahr ent­spricht oft dem Zeit­punkt, zu dem der Ver­trag begon­nen hat, kann aber auch mit dem Kalen­der­jahr über­ein­stim­men. Du soll­test dei­nen Ver­trag prü­fen, um die genaue Frist zu kennen.

  • Bei­spiel: Wenn dein Ver­trag zum 31. Dezem­ber endet und eine Kün­di­gungs­frist von 3 Mona­ten gilt, musst du die Kün­di­gung spä­tes­tens am 30. Sep­tem­ber einreichen.

2. Schrift­li­che Kündigung

Die Kün­di­gung muss in der Regel schrift­lich erfol­gen. Das bedeu­tet, dass du ein Kün­di­gungs­schrei­ben per Brief oder in man­chen Fäl­len auch per E‑Mail ein­rei­chen kannst. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten inzwi­schen auch die Mög­lich­keit an, die Kün­di­gung online über ein Kun­den­por­tal vor­zu­neh­men. Die schrift­li­che Form ist wich­tig, um einen Nach­weis über die frist­ge­rech­te Kün­di­gung zu haben.

3. Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung abwarten

Sobald du die Kün­di­gung ein­ge­reicht hast, soll­test du auf eine Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung der Ver­si­che­rung war­ten. Die­se Bestä­ti­gung dient als Nach­weis, dass die Ver­si­che­rung dei­ne Kün­di­gung erhal­ten und akzep­tiert hat. Ach­te dar­auf, dass das End­da­tum des Ver­trags in der Bestä­ti­gung kor­rekt ist.

4. Son­der­kün­di­gungs­recht

Neben der ordent­li­chen Kün­di­gung zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res hast du auch ein Son­der­kün­di­gungs­recht in bestimm­ten Fäl­len. Die­se ermög­li­chen es dir, den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kün­di­gen, auch wenn die regu­lä­re Kün­di­gungs­frist bereits ver­stri­chen ist:

  • Bei­trags­er­hö­hung: Wenn die Ver­si­che­rung die Bei­trä­ge erhöht, ohne dass sich die Leis­tun­gen ver­bes­sern, hast du das Recht, den Ver­trag inner­halb von 4 Wochen nach Erhalt der Bei­trags­mit­tei­lung zu kün­di­gen. Dies gilt auch, wenn die Erhö­hung auf­grund gesetz­li­cher Anpas­sun­gen erfolgt.
  • Scha­dens­fall: Nach einem Scha­dens­fall haben sowohl du als Ver­si­che­rungs­neh­mer als auch die Ver­si­che­rung das Recht, den Ver­trag zu kün­di­gen. Dies muss in der Regel inner­halb eines Monats nach der Scha­dens­re­gu­lie­rung gesche­hen.

    Bei­spiel: Dein Pferd ver­ur­sacht einen Scha­den, und die Ver­si­che­rung hat den Scha­den regu­liert. Inner­halb eines Monats nach der Scha­dens­re­gu­lie­rung kannst du den Ver­trag außer­or­dent­lich kündigen.

  • Ände­rung der Ver­trags­be­din­gun­gen: Wenn die Ver­si­che­rung die Bedin­gun­gen des Ver­trags ändert, ohne dass du zuge­stimmt hast, kannst du eben­falls von dei­nem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen und den Ver­trag inner­halb von 4 Wochen kündigen.

5. Neue Ver­si­che­rung abschließen

Wenn du die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kün­digst, weil du einen Anbie­ter­wech­sel anstrebst, soll­test du sicher­stel­len, dass die neue Ver­si­che­rung lücken­los anschließt. Es ist wich­tig, dass der Ver­si­che­rungs­schutz naht­los über­geht, damit du und dein Pferd immer ver­si­chert seid. Der Abschluss der neu­en Ver­si­che­rung soll­te daher vor dem Ablauf der alten Poli­ce erfolgen.

Fazit

Die Kün­di­gung der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist unkom­pli­ziert, wenn du die Kün­di­gungs­frist und die for­mel­len Anfor­de­run­gen beach­test. Die Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen, und du soll­test auf eine Bestä­ti­gung der Ver­si­che­rung war­ten. Wenn beson­de­re Umstän­de wie Bei­trags­er­hö­hun­gen oder Scha­dens­fäl­le ein­tre­ten, kannst du von dei­nem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen. Ach­te dar­auf, dass du vor Ablauf des alten Ver­trags eine neue Ver­si­che­rung abschließt, um durch­ge­hend abge­si­chert zu sein.

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