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Wie läuft der Scha­dens­fall bei der Lkw Ver­si­che­rung ab?

Im Scha­dens­fall müs­sen Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer bestimm­te Schrit­te ein­lei­ten, um sicher­zu­stel­len, dass die Lkw Ver­si­che­rung den Scha­den schnell und rei­bungs­los regu­liert. Der Ablauf ist in der Regel klar gere­gelt und beginnt damit, dass der Scha­den umge­hend der Ver­si­che­rung gemel­det wird. Es ist wich­tig, die rich­ti­gen Infor­ma­tio­nen bereit­zu­stel­len, um eine schnel­le Scha­dens­re­gu­lie­rung zu ermöglichen.

1. Scha­den schnellst­mög­lich melden

Sobald ein Unfall oder Scha­den am Lkw auf­tritt, soll­ten Sie den Scha­den unver­züg­lich Ihrer Lkw Ver­si­che­rung mel­den. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten hier­für 24-Stun­den-Hot­lines oder Online-Scha­den­for­mu­la­re an, über die Sie den Scha­den bequem mel­den kön­nen. Eine schnel­le Mel­dung ist beson­ders wich­tig, um die Scha­den­re­gu­lie­rung nicht zu verzögern.

  • Mel­dung über Hot­line oder Online: Die meis­ten Ver­si­che­run­gen bie­ten Hot­lines und Online-Tools zur Scha­dens­mel­dung an. Hier kön­nen Sie den Scha­den direkt übermitteln.

2. Unfall­pro­to­koll erstel­len und Bewei­se sichern

Nach einem Unfall ist es wich­tig, ein detail­lier­tes Unfall­pro­to­koll zu erstel­len. Dazu gehört die Auf­nah­me aller rele­van­ten Infor­ma­tio­nen wie:

  • Unfall­ort und ‑zeit­punkt
  • Betei­lig­te Fahr­zeu­ge und Personen
  • Scha­dens­be­schrei­bung: Foto­gra­fie­ren Sie den Scha­den am Lkw sowie an den betrof­fe­nen Fahr­zeu­gen oder Objekten.
  • Zeu­gen: Notie­ren Sie die Kon­takt­da­ten von Zeu­gen, die den Unfall beob­ach­tet haben.

Ein detail­lier­tes Pro­to­koll und Foto­be­wei­se hel­fen der Lkw Ver­si­che­rung dabei, den Scha­den schnel­ler zu regu­lie­ren. Es ist auch rat­sam, die Poli­zei zu rufen, wenn es sich um einen schwer­wie­gen­den Unfall han­delt oder wenn Unei­nig­keit über die Unfall­ur­sa­che besteht.

3. Werk­statt­wahl und Gutachten

Je nach Ver­si­che­rungs­ver­trag haben Sie die Mög­lich­keit, die Werk­statt für die Repa­ra­tur des Lkw frei zu wäh­len oder müs­sen eine von der Ver­si­che­rung vor­ge­schla­ge­ne Part­ner­werk­statt nut­zen. In vie­len Fäl­len wird die Lkw Ver­si­che­rung ein Gut­ach­ten erstel­len las­sen, um den Scha­dens­um­fang fest­zu­stel­len. Hier­zu beauf­tragt die Ver­si­che­rung oft einen unab­hän­gi­gen Sachverständigen.

  • Part­ner­werk­stät­ten nut­zen: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten Rabat­te oder schnel­le­re Abwick­lung, wenn Sie eine Part­ner­werk­statt für die Repa­ra­tur nutzen.
  • Gut­ach­ten: Ein Gut­ach­ter wird den Scha­den begut­ach­ten und den vor­aus­sicht­li­chen Repa­ra­tur­auf­wand oder Wie­der­be­schaf­fungs­wert festlegen.

4. Scha­den­re­gu­lie­rung und Auszahlung

Nach­dem der Scha­den begut­ach­tet wur­de, beginnt die Lkw Ver­si­che­rung mit der Regu­lie­rung des Scha­dens. Dies kann ent­we­der durch direk­te Zah­lung an die Werk­statt oder durch Erstat­tung an Sie erfol­gen, falls Sie die Repa­ra­tur­kos­ten vor­ge­streckt haben. Im Fal­le eines Total­scha­dens wird der Wie­der­be­schaf­fungs­wert des Fahr­zeugs erstat­tet, abzüg­lich des Rest­werts und mög­li­cher Selbstbeteiligungen.

  • Repa­ra­tur­kos­ten: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me, abzüg­lich der Selbstbeteiligung.
  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert: Bei einem Total­scha­den wird der Zeit­wert des Fahr­zeugs vor dem Unfall erstattet.

5. Selbst­be­tei­li­gung beachten

Falls Ihre Lkw Ver­si­che­rung eine Selbst­be­tei­li­gung vor­sieht, müs­sen Sie die­sen Betrag im Scha­dens­fall selbst tra­gen. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung hängt von den Ver­trags­be­din­gun­gen ab und wird vom erstat­te­ten Betrag abgezogen.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Übli­cher­wei­se wird die Selbst­be­tei­li­gung bei Kas­ko­schä­den ver­ein­bart, um die Prä­mi­en zu sen­ken. Die­se wird im Scha­dens­fall direkt von der Ent­schä­di­gungs­sum­me abgezogen.

6. Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Versicherung

Wäh­rend der gesam­ten Scha­dens­re­gu­lie­rung ist es wich­tig, in stän­di­gem Kon­takt mit der Lkw Ver­si­che­rung zu ste­hen. Falls zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen benö­tigt wer­den, stel­len Sie die­se zeit­nah zur Ver­fü­gung, um Ver­zö­ge­run­gen zu vermeiden.

Fazit

Im Scha­dens­fall ist es ent­schei­dend, schnell zu han­deln und den Scha­den umge­hend der Lkw Ver­si­che­rung zu mel­den. Eine voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on des Unfalls sowie die Nut­zung von Part­ner­werk­stät­ten und Gut­ach­tern beschleu­nigt den Pro­zess der Scha­dens­re­gu­lie­rung. Beach­ten Sie dabei Ihre Selbst­be­tei­li­gung und hal­ten Sie engen Kon­takt zur Ver­si­che­rung, um eine rei­bungs­lo­se Abwick­lung sicherzustellen.

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