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Wie läuft die Erstattung für Provisorien?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 12. Juli 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Zahnzusatzversicherungen erstatten Provisorien in der Regel mit, allerdings abhängig vom Tarif und der Quote. Bei einer 90%- oder 100%-Police mit offener Materialliste werden Material- und Laborkosten meist vollständig übernommen – vorausgesetzt, die jährliche Zahnstaffel ist nicht ausgeschöpft. Bei niedrigeren Quoten oder geschlossener Materialliste gelten oft Obergrenzen (z.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen erstat­ten Pro­vi­so­ri­en in der Regel mit, aller­dings abhän­gig vom Tarif und der Quo­te. Bei einer 90%- oder 100%-Police mit offe­ner Mate­ri­al­lis­te wer­den Mate­ri­al- und Labor­kos­ten meist voll­stän­dig über­nom­men – vor­aus­ge­setzt, die jähr­li­che Zahn­staf­fel ist nicht aus­ge­schöpft. Bei nied­ri­ge­ren Quo­ten oder geschlos­se­ner Mate­ri­al­lis­te gel­ten oft Ober­gren­zen (z. B. 100 € pro Fall).

Wie Pro­vi­so­ri­en in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung erstat­tet werden

Ein Pro­vi­so­ri­um ist ein tem­po­rä­rer Zahn­ersatz aus Kunst­stoff oder Kom­po­sit, der den prä­pa­rier­ten Zahn nach dem Schlei­fen schützt, die Kau­funk­ti­on erhält und Druck­stel­len ver­hin­dert – bis die end­gül­ti­ge Kro­ne oder Brü­cke vom Labor fer­tig ist. Die dafür anfal­len­den Kos­ten erschei­nen auf der Zahn­arzt­rech­nung als sepa­ra­te GOZ-Posi­tio­nen (z. B. GOZ 2270 für Mate­ri­al, GOZ 5110 für Labor­ar­beit). Ob dei­ne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung die­se Posi­tio­nen erstat­tet, ist ent­schei­dend für dei­nen Eigenanteil.

Die meis­ten Ver­si­che­rer decken Pro­vi­so­ri­en ab, solan­ge sie in einem aner­kann­ten Mate­ri­al aus­ge­führt sind. Man­che Tari­fe unter­schei­den jedoch zwischen:

  • Ein­fa­che Kunst­stoff­pro­vi­so­ri­en: Größ­ten­teils erstat­tet, manch­mal mit Deckelung
  • Lang­zeit­pro­vi­so­ri­en: Hoch­wer­ti­ge Kunst­stof­fe für meh­re­re Mona­te – nicht alle Tari­fe zah­len hier 100 %
  • Labor­ge­fer­tig­te Pro­vi­z­ori­en: Pre­mi­um-Ver­sio­nen mit indi­vi­du­el­lem Design – nur bei 90%/100%-Quoten voll­stän­dig gedeckelt

Erstat­tungs­quo­ten und Tarif­be­din­gun­gen 2026

Die Höhe der Erstat­tung hängt direkt von dei­ner Tarif­klas­se ab:

  • Basis-Tari­fe (70 % Quo­te): Erstat­ten Pro­vi­so­ri­en meist nur antei­lig bis ca. 100 € pro Behand­lungs­fall. Nur ein­fa­che Kunst­stoff­pro­vi­so­ri­en ohne Labo­r­an­teil sind gedacht.
  • Kom­fort-Tari­fe (80–90 % Quo­te): Zah­len die vol­le Quo­te für Pro­vi­so­ri­en mit GOZ-Sät­zen bis 2,3‑fach. Lang­zeit­pro­vi­so­ri­en kön­nen gede­ckelt sein (z. B. max. 300 €).
  • Pre­mi­um-Tari­fe (100 % Quo­te): Kom­plet­te Über­nah­me ohne Ein­schrän­kun­gen – auch Lang­zeit­pro­vi­so­ri­en und hoch­wer­ti­ge Mate­ria­li­en. Ein­zi­ge Gren­ze ist die jähr­li­che Zahn­staf­fel (Leis­tungs­bud­get).

Wich­tig: Vie­le Ver­si­che­rer berück­sich­ti­gen die GKV-Kos­ten­be­tei­li­gung. Wenn dei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung einen Teil des Rest­be­trags zahlt, wird die­ser vor der Zusatz­ver­si­che­rungs-Erstat­tung abge­zo­gen. Mit 75 % Bonus­heft kann die GKV bis zu 520 € bei Kro­nen­ar­bei­ten bezuschussen.

Prak­ti­sche Check­lis­te: Pro­vi­so­ri­um erfolg­reich einreichen

  • Heil- und Kos­ten­plan (HKP): Sor­ge dafür, dass das Pro­vi­so­ri­um als sepa­ra­te Posi­ti­on auf­ge­führt ist – nicht zusam­men­ge­fasst mit der Krone.
  • Labor­be­leg bei­fü­gen: Rei­che den Labor­be­leg oder die detail­lier­te Labor­rech­nung mit ein, damit die GOZ-Posi­ti­on nach­voll­zieh­bar ist.
  • Bonus­heft kopie­ren: Hoch­la­den dei­nes GKV-Bonus­hefts erhöht den Kos­ten­zu­schuss und redu­ziert dei­nen Eigenanteil.
  • Zahn­staf­fel kon­trol­lie­ren: Prü­fe vor Ein­rei­chung, ob noch Bud­get für das Pro­vi­so­ri­um vor­han­den ist. Not­falls Rech­nun­gen auf zwei Kalen­der­jah­re verteilen.
  • War­te­fris­ten beach­ten: Bei neu abge­schlos­se­nen Poli­cen (Ver­si­che­rungs­be­ginn nach 2023) kann eine 8‑Mo­nats-War­te­zeit für Zahn­ersatz gel­ten – Pro­vi­so­ri­en könn­ten davon aus­ge­nom­men sein. Im Zwei­fels­fall nachfragen.

Häu­fi­ge Erstat­tungs­pro­ble­me und Lösungen

  • Staf­fel­li­mit erreicht”: Das Jah­res­bud­get ist auf­ge­braucht. Lösung: Die Pro­vi­so­ri­um-Rech­nung ins nächs­te Kalen­der­jahr ver­schie­ben oder die end­gül­ti­ge Kro­ne erst danach einreichen.
  • Pro­vi­so­ri­um nicht in Mate­ri­al­lis­te”: Der Tarif hat eine geschlos­se­ne Mate­ri­al­lis­te und deckt nur Stan­dard­ma­te­ria­li­en. Lösung: Tarif­wech­sel zu einer offe­nen Lis­te prü­fen (oft ohne erneu­te War­te­zeit möglich).
  • Pro­vi­so­ri­um im Aus­land:” GOZ-Sät­ze und Wäh­rungs­um­rech­nung füh­ren zu Erstat­tungs­ab­wei­chun­gen. Lösung: Rech­nung in Euro und Wech­sel­kurs­be­leg einreichen.

Fazit: Mit dem rich­ti­gen Tarif ist das Pro­vi­so­ri­um kostenlos

Ach­te beim Ver­si­che­rungs­ver­gleich auf die­se Krite

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