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Wie lang ist die Lauf­zeit von E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen?

Wie lang ist die Lauf­zeit von E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen?

Die Lauf­zeit einer e‑scooter ver­si­che­rung beträgt in der Regel genau ein Ver­si­che­rungs­jahr und läuft immer vom 1. März bis zum Ende Febru­ar des Fol­ge­jah­res. Damit ori­en­tiert sich der Ver­si­che­rungs­zeit­raum an den bekann­ten Moped- und Rol­ler­kenn­zei­chen, die jähr­lich erneu­ert wer­den. Ganz gleich, zu wel­chem Zeit­punkt im Jahr Du Dei­nen e‑scooter anmel­dest, die Lauf­zeit endet grund­sätz­lich am 28. oder 29. Febru­ar des Fol­ge­jah­res und beginnt anschlie­ßend erneut am 1. März.

War­um läuft die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung vom 1. März bis Ende Februar?

Die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung rich­tet sich nach dem glei­chen Modell wie die klas­si­schen Moped-Kenn­zei­chen. Grün­de dafür sind:

  • Ein­heit­li­che Fris­ten: Behör­den und Ver­si­che­run­gen ver­ein­fa­chen damit die Orga­ni­sa­ti­on und Kon­trol­le der Versicherungspflicht.

  • Farb­wech­sel beim Kenn­zei­chen: Jähr­lich wech­selt die Far­be der Kenn­zei­chen, sodass Poli­zei und Ord­nungs­kräf­te leicht erken­nen kön­nen, ob Dein Scoo­ter aktu­ell ver­si­chert ist.

Was pas­siert, wenn Du Dei­nen E‑Scooter erst spä­ter versicherst?

Falls Du Dei­nen Scoo­ter nicht direkt zum Start des Ver­si­che­rungs­jah­res (1. März) anmel­dest, son­dern bei­spiels­wei­se erst im Juli oder Sep­tem­ber, zahlst Du in der Regel nur einen antei­li­gen Ver­si­che­rungs­bei­trag für die rest­li­chen Mona­te bis Ende Febru­ar. Dies redu­ziert Dei­ne Kos­ten für die e scoo­ter ver­si­che­rung ent­spre­chend. Zum 1. März des nächs­ten Jah­res musst Du dann ein neu­es e scoo­ter kenn­zei­chen erwer­ben und den Ver­si­che­rungs­schutz verlängern.

Kannst Du die Lauf­zeit ver­kür­zen oder pausieren?

Eine Ver­kür­zung oder Pau­sie­rung der Lauf­zeit ist bei den meis­ten E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rern nicht vor­ge­se­hen. Wenn Du Dei­nen Scoo­ter zeit­wei­se nicht nut­zen möch­test, bleibt Dir meis­tens nur die Kün­di­gung zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res oder, bei Ver­kauf oder end­gül­ti­ger Außer­be­trieb­set­zung, eine vor­zei­ti­ge Kün­di­gung mit mög­li­cher antei­li­ger Beitragsrückerstattung.

Tipps zur recht­zei­ti­gen Ver­län­ge­rung Dei­ner Versicherung

  • Früh­zei­tig küm­mern: Spä­tes­tens Ende Febru­ar soll­test Du Dein neu­es Kenn­zei­chen bestellt und ange­bracht haben, um am 1. März lücken­los ver­si­chert zu sein.

  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich nut­zen: Ver­glei­che jähr­lich neu, ob Du mit Dei­ner aktu­el­len ver­si­che­rung e‑scooter gut auf­ge­ho­ben bist oder ob es güns­ti­ge­re oder leis­tungs­stär­ke­re Alter­na­ti­ven gibt.

Fazit

Die Lauf­zeit einer e scoo­ter ver­si­che­rung beträgt grund­sätz­lich ein Ver­si­che­rungs­jahr vom 1. März bis Ende Febru­ar des Fol­ge­jah­res. Dies ist gesetz­lich gere­gelt und ori­en­tiert sich an den übli­chen Moped-Ver­si­che­run­gen. Bei spä­te­rem Ein­stieg im Jahr zahlst Du nur antei­lig für die ver­blei­ben­den Mona­te. Eine Ver­kür­zung oder Pau­se ist nicht mög­lich; jedoch kannst Du bei end­gül­ti­ger Still­le­gung oder Ver­kauf antei­lig Bei­trä­ge zurück­er­hal­ten. Ach­te dar­auf, Dein e‑scooter kenn­zei­chen recht­zei­tig zu ver­län­gern, um stets opti­mal geschützt unter­wegs zu sein.

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