Eine feste Frist, bis zu der die Hausratversicherung einen Schaden bezahlen muss, gibt es nicht.
Üblicherweise werden Schäden innerhalb von ca. 2–3 Wochen nach der entsprechenden Schadenmeldung bzw. Schadenanzeige beim Hausratversicherer bezahlt, sofern die Schuldfrage eindeutig bzw. der Schaden unstrittig ist.