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Wie lan­ge gilt die Außenversicherung?

Wie lan­ge gilt die Außen­ver­si­che­rung bei der Hausratversicherung?

Die Außen­ver­si­che­rung in der Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für Gegen­stän­de, die sich vor­über­ge­hend außer­halb Ihrer Woh­nung befin­den. Dies kann z. B. auf Rei­sen oder bei einem vor­über­ge­hen­den Auf­ent­halt in einer Zweit­woh­nung der Fall sein. In der Regel gilt die Außen­ver­si­che­rung für einen begrenz­ten Zeit­raum, der oft zwi­schen drei Mona­ten und sechs Mona­ten liegt. Die genaue Dau­er hängt von Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag ab.

Was ist die Außenversicherung?

Die Außen­ver­si­che­rung ist ein Bestand­teil vie­ler Haus­rat­ver­si­che­run­gen und schützt Ihren Haus­rat auch außer­halb Ihrer Woh­nung oder Ihres Hau­ses. Dies bedeu­tet, dass Ihre per­sön­li­chen Gegen­stän­de, wie Klei­dung, Elek­tro­nik, Schmuck oder Gepäck, gegen bestimm­te Gefah­ren wie Dieb­stahl, Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Van­da­lis­mus ver­si­chert sind, wenn sie sich vor­über­ge­hend außer­halb des ver­si­cher­ten Wohn­sit­zes befinden.

Gül­tig­keits­dau­er der Außenversicherung

  1. Vor­über­ge­hen­der Auf­ent­halt außer­halb der Woh­nung:
    • Die Außen­ver­si­che­rung greift nor­ma­ler­wei­se, wenn Sie sich vor­über­ge­hend außer­halb Ihrer Woh­nung auf­hal­ten, z. B. auf Rei­sen, im Urlaub oder in einer Zweit­woh­nung. Sie gilt in der Regel für einen Zeit­raum von drei Mona­ten (oft als Stan­dard in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen fest­ge­legt), manch­mal auch bis zu sechs Mona­ten, je nach Versicherer.
  2. Ver­län­ge­rung des Schut­zes:
    • In eini­gen Ver­trä­gen kann der Zeit­raum der Außen­ver­si­che­rung auf bis zu sechs Mona­te ver­län­gert sein, oder es gibt die Mög­lich­keit, eine län­ge­re Deckung zu ver­ein­ba­ren. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen oder bei Ihrem Ver­si­che­rer nachzufragen.
  3. Bei­spie­le für den Ein­satz der Außen­ver­si­che­rung:
    • Rei­sen: Wenn Sie auf Geschäfts­rei­sen oder im Urlaub sind, sind Ihre mit­ge­führ­ten Gegen­stän­de für einen begrenz­ten Zeit­raum versichert.
    • Zweit­woh­nung: Auch der Haus­rat, den Sie vor­über­ge­hend in einer Zweit­woh­nung oder Feri­en­woh­nung nut­zen, ist für eine begrenz­te Zeit durch die Außen­ver­si­che­rung abgedeckt.

Was ist durch die Außen­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Außen­ver­si­che­rung deckt vie­le der glei­chen Risi­ken ab wie die regu­lä­re Haus­rat­ver­si­che­rung, aller­dings nur für Gegen­stän­de, die sich vor­über­ge­hend außer­halb der Woh­nung befin­den. Typi­sche ver­si­cher­te Risi­ken sind:

  • Dieb­stahl: Zum Bei­spiel, wenn Ihnen auf einer Rei­se oder unter­wegs elek­tro­ni­sche Gerä­te wie Lap­tops oder Smart­phones gestoh­len werden.
  • Van­da­lis­mus: Schä­den, die an Ihren mit­ge­führ­ten Gegen­stän­den durch mut­wil­li­ge Zer­stö­rung entstehen.
  • Feu­er und Was­ser­schä­den: Wenn Ihr Gepäck in einer ande­ren Unter­kunft durch Feu­er oder Lei­tungs­was­ser beschä­digt wird.

Ein­schrän­kun­gen der Außenversicherung

Es gibt eini­ge wich­ti­ge Ein­schrän­kun­gen bei der Außen­ver­si­che­rung, die beach­tet wer­den sollten:

  1. Ent­schä­di­gungs­gren­zen:
    • Der Ver­si­che­rungs­schutz durch die Außen­ver­si­che­rung ist oft auf einen bestimm­ten Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me beschränkt, meist zwi­schen 10% und 20% der gesam­ten Haus­rat­ver­si­che­rungs­sum­me. Dies bedeu­tet, dass die Ent­schä­di­gung für Gegen­stän­de außer­halb der Woh­nung nicht den vol­len Wert des Haus­rats abde­cken kann.
  2. Fahr­läs­sig­keit:
    • Wenn Sie die ver­si­cher­ten Gegen­stän­de grob fahr­läs­sig unbe­auf­sich­tigt las­sen, zum Bei­spiel Wert­sa­chen offen im Auto lie­gen las­sen, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder verweigern.
  3. Gegen­stän­de, die nicht ver­si­chert sind:
    • Eini­ge Wert­ge­gen­stän­de wie Bar­geld oder Wert­pa­pie­re sind oft nur bis zu einem bestimm­ten Betrag ver­si­chert, oder es kann sein, dass sie außer­halb der Woh­nung gar nicht ver­si­chert sind.

Wann endet die Außenversicherung?

Die Außen­ver­si­che­rung endet, sobald der fest­ge­leg­te Zeit­raum über­schrit­ten wird, in dem sich die Gegen­stän­de außer­halb der Woh­nung befin­den. Das bedeutet:

  • Wenn Sie län­ger als die fest­ge­leg­te Zeit (z. B. drei Mona­te) unter­wegs sind und sich Ihre Gegen­stän­de dau­er­haft an einem ande­ren Ort befin­den, endet der Ver­si­che­rungs­schutz für die­se Gegenstände.
  • Nach Ablauf des Zeit­raums müss­ten Sie eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung für den neu­en Auf­ent­halts­ort abschlie­ßen, wenn Sie wei­ter­hin Schutz wünschen.

Fazit

Die Außen­ver­si­che­rung in der Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet vor­über­ge­hen­den Schutz für Ihren Haus­rat, wenn er sich außer­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung befin­det, z. B. auf Rei­sen oder in einer Zweit­woh­nung. Der Schutz gilt in der Regel für einen Zeit­raum von drei bis sechs Mona­ten, abhän­gig von Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag. Wenn Sie häu­fig unter­wegs sind oder wert­vol­le Gegen­stän­de mit sich füh­ren, soll­ten Sie sicher­stel­len, dass die Deckung aus­rei­chend ist. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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