Die Zahlungsdauer einer Mietkautionsversicherung orientiert sich an der Länge des Mietverhältnisses. Sie zahlen Prämien für die gesamte Mietzeit – monatlich oder jährlich – und können die Versicherung kündigen, sobald das Mietverhältnis endet und der Vermieter die Bürgschaft freigegeben hat. Die genaue Dauer hängt von Ihrem Kündigungszeitpunkt und den vertraglichen Regelungen ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Gezahlt wird solange das Mietverhältnis besteht – die Prämie ist eine Dauerleistung.
- Üblich sind ca. 4–6 % der Kautionssumme pro Jahr.
- Die Zahlungspflicht endet erst mit der Rückgabe/Freigabe der Bürgschaftsurkunde durch den Vermieter – nicht automatisch beim Auszug.
- Die Beiträge werden nicht zurückerstattet – anders als eine Barkaution.
- Bei langen Mietverhältnissen ist die Barkaution meist wirtschaftlicher.
Wie lange laufen die Prämienzahlungen?
Die Prämienzahlungen laufen so lange, wie Sie die Wohnung mieten und die Versicherung als Kautionsersatz besteht. Im Gegensatz zu einer Barkaution, die Sie einmalig hinterlegen, zahlen Sie bei einer Mietkautionsversicherung laufende Beiträge – meist ca. 4–6 % der Kautionssumme pro Jahr, je nach Versicherer und Bonität. Diese monatlichen oder jährlichen Zahlungen sind die Gegenleistung dafür, dass Sie Ihr Geld nicht als Kaution binden müssen.
Verlängert sich Ihr Mietverhältnis, läuft auch die Versicherung weiter. Die meisten Verträge verlängern sich stillschweigend um ein Jahr, sofern Sie nicht innerhalb einer Frist (meist 4–6 Wochen vor Ablauf) kündigen. Das bedeutet: Die Prämienzahlungen setzen sich fort, bis Sie aktiv kündigen – und kündigen können Sie sinnvoll erst nach der Freigabe durch den Vermieter.
Beispielrechnung: Versicherung vs. Barkaution
| Mietdauer | Prämien gesamt (1.500 € Kaution, 5 %/Jahr) | Barkaution |
|---|---|---|
| 2 Jahre | ca. 150 € (nicht erstattet) | 1.500 € gebunden, zurück + Zinsen |
| 5 Jahre | ca. 375 € | 1.500 € gebunden, zurück + Zinsen |
| 10 Jahre | ca. 750 € | 1.500 € gebunden, zurück + Zinsen |
Wann endet die Zahlungspflicht?
Die Versicherung endet nicht automatisch mit Ihrem Auszug aus der Wohnung. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Freigabe der Bürgschaft durch den Vermieter – üblicherweise durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde bzw. schriftliche Enthaftungserklärung. Erst wenn feststeht, dass keine Ansprüche mehr bestehen, können Sie die Versicherung beenden. Beachten Sie: Der Vermieter darf die Sicherheit nach Mietende noch für eine angemessene Prüffrist behalten (üblich sind bis zu sechs Monate, bei offenen Betriebskostenabrechnungen auch länger) – solange läuft auch die Prämie weiter.
Möchten Sie während des Mietverhältnisses zu einer klassischen Barkaution wechseln, geht das nur mit Zustimmung des Vermieters: Sie hinterlegen die Barkaution, der Vermieter gibt die Bürgschaft frei, danach kündigen Sie die Versicherung.
Praktische Tipps für Mieter
- Freigabe aktiv einfordern: Bitten Sie den Vermieter nach der Wohnungsübergabe zügig um die Enthaftungserklärung bzw. Rückgabe der Urkunde
- Kündigungsfrist beachten: Kündigen Sie die Police unmittelbar nach der Freigabe, sonst läuft die Prämie weiter
- Gesamtkosten vergleichen: Rechnen Sie aus, ob die laufenden Prämien über die voraussichtliche Mietdauer günstiger sind als die gebundene Barkaution – bei langen Mietzeiten meist nicht
- Bedingungen prüfen: Kündigungsfristen und Prämien unterscheiden sich je Anbieter – ein Mietkautionsversicherungs-Vergleich ist kostenlos und unverbindlich
- Kündigungsbestätigung aufbewahren: Dokumentieren Sie die Beendigung der Versicherung schriftlich
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich die gezahlten Prämien am Ende zurück?
Nein. Die Prämien sind der Preis für die Bürgschaft und werden – anders als eine Barkaution – nicht erstattet.
Kann ich die Versicherung direkt nach dem Auszug kündigen?
Erst nach der Freigabe durch den Vermieter. Solange er die Bürgschaft für mögliche Ansprüche (Schäden, Betriebskosten) behält, muss die Police bestehen bleiben.
Wie lange darf der Vermieter die Bürgschaft nach Mietende behalten?
Für eine angemessene Prüffrist – üblich sind bis zu sechs Monate, bei ausstehender Betriebskostenabrechnung auch bis zu deren Fälligkeit. Danach können Sie die Freigabe verlangen.
Was passiert, wenn ich die Prämie nicht mehr zahle?
Der Versicherer kann die Bürgschaft kündigen – dann muss dem Vermieter eine Ersatzsicherheit (meist Barkaution) gestellt werden, sonst drohen mietrechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung.
Lohnt sich der Wechsel zur Barkaution während des Mietverhältnisses?
Bei absehbar langer Mietdauer oft ja: Einmal angespart, entfallen die laufenden Prämien. Der Tausch braucht die Mitwirkung des Vermieters, ist aber üblich.
Kann ich die Mietkautionsversicherung während des Mietverhältnisses kündigen – und was passiert dann?
Den Versicherungsvertrag können Sie meist mit kurzer Frist kündigen, aber die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter bleibt bestehen, bis er sie ausdrücklich freigibt oder die Urkunde zurückgibt. Solange er das nicht tut, haftet der Versicherer weiter und verlangt weiter Beitrag – eine Kündigung ins Leere bringt also nichts. Der richtige Weg läuft über den Vermieter: Sie vereinbaren den Wechsel zur Barkaution, überweisen die Kaution, die Sie nach § 551 BGB in drei Monatsraten zahlen dürfen, und erhalten dafür die Bürgschaftsurkunde beziehungsweise eine Enthaftungserklärung zurück. Diese reichen Sie beim Versicherer ein, und der Vertrag endet. Am Ende des Mietverhältnisses gilt dasselbe: Der Vermieter darf die Bürgschaft nach dem Auszug noch für eine angemessene Prüf- und Abrechnungszeit behalten, erst mit der Freigabe endet Ihre Beitragspflicht.