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Wie mel­de ich einen Fahr­rad­dieb­stahl mei­ner Hausratversicherung?

Um einen Fahr­rad­dieb­stahl bei Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung zu mel­den und die Scha­dens­re­gu­lie­rung zu star­ten, soll­ten Sie bestimm­te Schrit­te befol­gen. Fahr­rad­dieb­stahl ist häu­fig in der Haus­rat­ver­si­che­rung nur abge­deckt, wenn eine Fahr­rad­dieb­stahl-Klau­sel ent­hal­ten ist. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung, wie Sie einen Fahr­rad­dieb­stahl rich­tig melden:

1. Dieb­stahl bei der Poli­zei melden

Der ers­te Schritt ist die Mel­dung des Dieb­stahls bei der Poli­zei. Das ist wich­tig, da vie­le Ver­si­che­rer den Dieb­stahl nur regu­lie­ren, wenn er poli­zei­lich gemel­det wurde.

  • Gehen Sie zur nächs­ten Poli­zei­dienst­stel­le oder nut­zen Sie die Online-Dieb­stahl­an­zei­ge Ihrer ört­li­chen Poli­zei, sofern verfügbar.
  • Geben Sie der Poli­zei alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zum gestoh­le­nen Fahr­rad, ein­schließ­lich Mar­ke, Modell, Rah­men­num­mer, Far­be und sons­ti­gen Merk­ma­len.
  • Sie erhal­ten von der Poli­zei eine Dieb­stahl­an­zei­ge oder ein Akten­zei­chen. Die­se Doku­men­te benö­ti­gen Sie für die Mel­dung an Ihre Versicherung.

2. Kon­takt mit der Haus­rat­ver­si­che­rung aufnehmen

Nach­dem Sie den Dieb­stahl bei der Poli­zei gemel­det haben, soll­ten Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich bei Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung anzei­gen. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, den Scha­den online, tele­fo­nisch oder per E‑Mail zu mel­den. Ach­ten Sie dar­auf, die Scha­dens­mel­dung zeit­nah vorzunehmen.

  • Infor­mie­ren Sie die Ver­si­che­rung über den Fahr­rad­dieb­stahl und geben Sie das Poli­zei­ak­ten­zei­chen sowie eine Kopie der Dieb­stahl­an­zei­ge weiter.
  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Online-For­mu­la­re zur Scha­dens­mel­dung an, die Sie aus­fül­len können.
  • Wich­tig ist, dass Sie den Dieb­stahl zeit­nah mel­den, in der Regel inner­halb von 7 Tagen nach dem Vorfall.

3. Benö­tig­te Unter­la­gen einreichen

Ihre Ver­si­che­rung wird von Ihnen ver­schie­de­ne Unter­la­gen und Bele­ge anfor­dern, um den Dieb­stahl zu prü­fen und die Ent­schä­di­gung zu berechnen:

  • Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen: Wenn mög­lich, rei­chen Sie den Kauf­be­leg des gestoh­le­nen Fahr­rads ein. Dies hilft, den Wert des Fahr­rads zu bestimmen.
  • Fotos oder Beschrei­bun­gen: Falls vor­han­den, kön­nen Fotos des Fahr­rads sowie eine genaue Beschrei­bung (Mar­ke, Modell, Rah­men­num­mer) hilf­reich sein.
  • Poli­zei­be­richt: Rei­chen Sie die Dieb­stahl­an­zei­ge oder das Poli­zei­ak­ten­zei­chen bei der Ver­si­che­rung ein.

4. Prü­fung durch die Versicherung

Nach­dem Sie den Dieb­stahl gemel­det und die erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein­ge­reicht haben, wird Ihre Ver­si­che­rung den Fall prü­fen. Es wird über­prüft, ob der Dieb­stahl unter die Fahr­rad­dieb­stahl-Klau­sel der Haus­rat­ver­si­che­rung fällt und ob das Fahr­rad ord­nungs­ge­mäß gesi­chert war.

  • In der Regel ist das Fahr­rad nur dann ver­si­chert, wenn es abge­schlos­sen war. Eini­ge Ver­si­che­rer ver­lan­gen auch, dass es in einem abschließ­ba­ren Raum (z. B. Kel­ler oder Gara­ge) auf­be­wahrt wur­de, oder dass spe­zi­el­le Sicher­heits­vor­keh­run­gen getrof­fen wurden.

5. Ent­schä­di­gung erhalten

Wenn die Prü­fung abge­schlos­sen ist und der Fahr­rad­dieb­stahl unter die Bedin­gun­gen Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung fällt, erhal­ten Sie eine Ent­schä­di­gung. Die­se basiert nor­ma­ler­wei­se auf dem Neu­wert des Fahr­rads, es sei denn, es wur­den ande­re Rege­lun­gen getroffen.

  • Ent­schä­di­gungs­gren­ze: Beach­ten Sie, dass es in vie­len Ver­trä­gen eine Ent­schä­di­gungs­gren­ze für Fahr­rä­der gibt, die oft bei 500 bis 5.000 Euro liegt, abhän­gig von Ihrem Tarif.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Falls Ihre Ver­si­che­rung eine Selbst­be­tei­li­gung vor­sieht, wird die­ser Betrag von der Ent­schä­di­gungs­sum­me abgezogen.

Wich­ti­ge Hinweise

  • Außen­ver­si­che­rung: Fahr­rä­der, die außer­halb der Woh­nung oder eines geschütz­ten Bereichs (z. B. Kel­ler oder Gara­ge) gestoh­len wer­den, sind in der Regel nur durch eine Fahr­rad­dieb­stahl-Klau­sel ver­si­chert. Prü­fen Sie in Ihren Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, ob die­se Klau­sel in Ihrem Ver­trag ent­hal­ten ist.
  • Nacht­zeit­klau­sel: Eini­ge Ver­si­che­rer haben eine soge­nann­te Nacht­zeit­klau­sel, die den Ver­si­che­rungs­schutz für Fahr­rä­der nur wäh­rend des Tages (zwi­schen 6 Uhr und 22 Uhr) garan­tiert. Wenn das Fahr­rad in der Nacht gestoh­len wird, greift der Ver­si­che­rungs­schutz mög­li­cher­wei­se nicht.

Fazit

Um den Fahr­rad­dieb­stahl bei Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung zu mel­den, müs­sen Sie den Dieb­stahl zunächst bei der Poli­zei anzei­gen und anschlie­ßend der Ver­si­che­rung mit­tei­len. Sie soll­ten den Vor­fall schnellst­mög­lich mel­den und alle erfor­der­li­chen Unter­la­gen wie Kauf­be­le­ge und die Dieb­stahl­an­zei­ge ein­rei­chen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den bes­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass Fahr­rad­dieb­stäh­le abge­deckt sind.

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