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Wie mel­de ich einen Scha­den bei der Hausratversicherung?

Wie mel­de ich einen Scha­den bei der Hausratversicherung?

Wenn ein Scha­den in Ihrem Haus­halt auf­tritt, ist es wich­tig, schnell und kor­rekt zu han­deln, um eine rei­bungs­lo­se Scha­dens­re­gu­lie­rung durch Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung zu gewähr­leis­ten. Im Fol­gen­den erfah­ren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen Scha­den bei Ihrer Haus­rat Ver­si­che­rung rich­tig mel­den und wel­che Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen benö­tigt werden.

Schritt 1: Scha­den fest­stel­len und dokumentieren

Sobald ein Scha­den ein­tritt, bei­spiels­wei­se durch Ein­bruch, Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm, soll­ten Sie die fol­gen­den Maß­nah­men ergreifen:

  • Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie alle beschä­dig­ten Gegen­stän­de und den Scha­den selbst. Hal­ten Sie den Zustand der Woh­nung oder des Hau­ses und der betrof­fe­nen Gegen­stän­de so detail­liert wie mög­lich fest. Dies dient als wich­ti­ger Beweis für die Schadensmeldung.
  • Wert­ge­gen­stän­de notie­ren: Erfas­sen Sie den Wert der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de. Idea­ler­wei­se haben Sie vor dem Scha­dens­fall bereits eine Inven­tar­lis­te mit Kauf­be­le­gen und Fotos Ihrer Wert­ge­gen­stän­de angelegt.
  • Scha­den min­dern: Ergrei­fen Sie Maß­nah­men, um den Scha­den zu begren­zen. Bei einem Was­ser­rohr­bruch soll­ten Sie bei­spiels­wei­se sofort den Haupt­was­ser­hahn zudre­hen. Bei einem Ein­bruch ist es wich­tig, Fens­ter und Türen zu sichern, um wei­te­ren Scha­den zu vermeiden.

Schritt 2: Poli­zei oder Feu­er­wehr informieren

Je nach Scha­dens­art ist es wich­tig, bestimm­te Behör­den zu informieren:

  • Ein­bruch oder Dieb­stahl: Rufen Sie sofort die Poli­zei. Ein Ein­bruch muss poli­zei­lich gemel­det und auf­ge­nom­men wer­den. Sie erhal­ten eine Poli­zei­li­che Anzei­ge oder ein Poli­zei­pro­to­koll, das Sie spä­ter der Haus­rat­ver­si­che­rung vor­le­gen müssen.
  • Brand oder Was­ser­scha­den: Soll­te es zu einem Brand oder grö­ße­ren Was­ser­scha­den kom­men, infor­mie­ren Sie die Feu­er­wehr oder ggf. Ihren Ver­mie­ter, falls die Bau­sub­stanz betrof­fen ist. Die Feu­er­wehr stellt eben­falls ein Pro­to­koll aus, das der Ver­si­che­rung als Nach­weis dient.

Schritt 3: Scha­den bei der Ver­si­che­rung melden

Sobald Sie den Scha­den fest­ge­stellt und alle not­wen­di­gen Maß­nah­men ergrif­fen haben, soll­ten Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich bei Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung mel­den. Die meis­ten Ver­si­che­rer geben dafür eine Mel­de­frist vor – in der Regel soll­te der Scha­den inner­halb von 7 Tagen gemel­det werden.

Fol­gen­de Infor­ma­tio­nen soll­ten Sie bei der Scha­dens­mel­dung bereithalten:

  1. Ver­si­che­rungs­num­mer: Die­se fin­den Sie in Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag oder auf der Versicherungspolice.
  2. Datum und Uhr­zeit des Scha­dens: Wann ist der Scha­den ent­stan­den? Je genau­er Sie dies ange­ben kön­nen, des­to besser.
  3. Ursa­che des Scha­dens: Beschrei­ben Sie, wie der Scha­den ent­stan­den ist (z. B. Ein­bruch, Feu­er, Wasserschaden).
  4. Beschrei­bung der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de: Fügen Sie eine detail­lier­te Lis­te der betrof­fe­nen Gegen­stän­de bei, ein­schließ­lich Kauf­be­le­gen, Rech­nun­gen und Fotos.
  5. Scha­dens­um­fang: Geben Sie den geschätz­ten Wert des Scha­dens an. Nut­zen Sie dafür die Kauf­prei­se der betrof­fe­nen Gegenstände.
  6. Poli­zei­be­richt (bei Ein­bruch oder Dieb­stahl): Legen Sie den Poli­zei­be­richt bei, wenn ein Ein­bruch oder Dieb­stahl vorliegt.

Schritt 4: Kon­takt­auf­nah­me mit der Versicherung

Vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, einen Scha­den zu melden:

  • Online-Scha­den­mel­dung: Die meis­ten Ver­si­che­run­gen bie­ten auf ihren Web­sei­ten die Mög­lich­keit, einen Scha­den online zu mel­den. Dort kön­nen Sie das Scha­dens­for­mu­lar aus­fül­len und Fotos sowie Doku­men­te hochladen.
  • Tele­fo­ni­sche Scha­den­mel­dung: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten eine Scha­dens­hot­line, über die Sie den Scha­den direkt mel­den kön­nen. Hal­ten Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen bereit, um den Scha­den schnell und effi­zi­ent zu melden.
  • Schrift­li­che Mel­dung: Alter­na­tiv kön­nen Sie den Scha­den auch schrift­lich per Brief oder E‑Mail an Ihre Ver­si­che­rung über­mit­teln. Ach­ten Sie dar­auf, alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen und Bele­ge beizulegen.

Schritt 5: Prü­fung durch die Versicherung

Nach­dem Sie den Scha­den gemel­det haben, wird die Ver­si­che­rung den Scha­den prü­fen. Dies kann fol­gen­de Schrit­te umfassen:

  • Gut­ach­ter­be­such: Bei grö­ße­ren Schä­den kann die Haus­rat­ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter beauf­tra­gen, um den Scha­den vor Ort zu begut­ach­ten und zu bewerten.
  • Doku­men­ta­ti­ons­prü­fung: Die Ver­si­che­rung wird die von Ihnen ein­ge­reich­ten Bele­ge und Nach­wei­se (Fotos, Rech­nun­gen, Poli­zei­be­richt) prü­fen, um die Höhe des Scha­dens festzustellen.

Schritt 6: Regu­lie­rung des Schadens

Wenn die Prü­fung abge­schlos­sen ist und die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den aner­kennt, erfolgt die Scha­dens­re­gu­lie­rung. Je nach Art des Scha­dens kann dies auf ver­schie­de­ne Wei­sen geschehen:

  • Erstat­tung des Scha­dens in Geld­form: Die Ver­si­che­rung erstat­tet Ihnen den Wert der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de basie­rend auf dem Neuwert.
  • Ersatz­be­schaf­fung: In eini­gen Fäl­len über­nimmt die Ver­si­che­rung die Beschaf­fung gleich­wer­ti­ger neu­er Gegenstände.
  • Repa­ra­tur­kos­ten­über­nah­me: Bei repa­ra­blen Schä­den (z. B. an Möbeln oder Elek­tro­ge­rä­ten) kann die Ver­si­che­rung die Kos­ten für eine Repa­ra­tur übernehmen.

Tipps zur rei­bungs­lo­sen Schadensabwicklung

  1. Prä­zi­se Doku­men­ta­ti­on: Je detail­lier­ter Sie den Scha­den doku­men­tie­ren, des­to schnel­ler und rei­bungs­lo­ser wird die Scha­dens­re­gu­lie­rung verlaufen.
  2. Inven­tar­lis­te füh­ren: Füh­ren Sie eine Lis­te Ihrer Wert­ge­gen­stän­de und bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge sowie Fotos auf. Dies erleich­tert die Scha­dens­mel­dung und die Berech­nung der Erstat­tungs­be­trä­ge erheblich.
  3. Zeit­nah han­deln: Mel­den Sie den Scha­den umge­hend, um Ver­zö­ge­run­gen bei der Scha­dens­re­gu­lie­rung zu vermeiden.

Fazit

Die kor­rek­te und schnel­le Mel­dung eines Scha­dens bei der Haus­rat­ver­si­che­rung ist ent­schei­dend, um eine rei­bungs­lo­se Scha­dens­re­gu­lie­rung sicher­zu­stel­len. Ach­ten Sie dar­auf, den Scha­den detail­liert zu doku­men­tie­ren, not­wen­di­ge Behör­den wie die Poli­zei zu infor­mie­ren und den Scha­den recht­zei­tig bei Ihrer Ver­si­che­rung ein­zu­rei­chen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich kann hel­fen, die bes­te Ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den, und gleich­zei­tig die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten im Blick zu behalten.

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