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Wie mel­de ich einen Scha­den bei der Lkw Versicherung?

Wenn ein Scha­den an Ihrem Lkw ent­stan­den ist, sei es durch einen Unfall, Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus, soll­ten Sie den Vor­fall umge­hend bei Ihrer Lkw Ver­si­che­rung mel­den. Eine schnel­le und kor­rek­te Scha­dens­mel­dung ist wich­tig, um die Scha­den­re­gu­lie­rung zu beschleu­ni­gen und sicher­zu­stel­len, dass alle not­wen­di­gen Schrit­te ein­ge­lei­tet wer­den. Hier ist der genaue Ablauf, wie Sie einen Scha­den bei Ihrer Ver­si­che­rung mel­den und was Sie beach­ten sollten.

1. Scha­den sofort melden

Der ers­te und wich­tigs­te Schritt ist, den Scha­den so schnell wie mög­lich Ihrer Lkw Ver­si­che­rung zu mel­den. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten dafür eine 24-Stun­den-Hot­line an, über die Sie den Scha­den tele­fo­nisch mel­den kön­nen. Alter­na­tiv bie­ten vie­le Ver­si­che­rer auch Online-Scha­den­for­mu­la­re oder Apps an, über die Sie den Vor­fall mel­den können.

  • Tele­fo­nisch oder online mel­den: Kon­tak­tie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung über die Scha­dens­hot­line oder nut­zen Sie deren Online-Schadenportal.
  • Schnel­le Mel­dung: Ver­zö­ge­run­gen bei der Scha­dens­mel­dung kön­nen dazu füh­ren, dass die Regu­lie­rung ver­zö­gert wird oder im schlimms­ten Fall die Scha­dens­über­nah­me ver­wei­gert wird.

2. Unfall­be­richt und Dokumentation

Nach­dem Sie den Scha­den gemel­det haben, soll­ten Sie den Vor­fall aus­führ­lich doku­men­tie­ren. Dazu gehört ein detail­lier­ter Unfall­be­richt mit allen rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zum Her­gang des Unfalls oder des Scha­dens. Es ist wich­tig, Bewei­se wie Fotos oder Vide­os zu sichern, die den Scha­den am Lkw sowie den Unfall­ort und betei­lig­te Fahr­zeu­ge zei­gen. Die­se Doku­men­te hel­fen der Ver­si­che­rung, den Scha­den schnel­ler und ein­fa­cher zu beurteilen.

  • Unfall­be­richt: Erstel­len Sie einen schrift­li­chen Bericht über den Her­gang des Scha­dens, inklu­si­ve Datum, Uhr­zeit, Ort und allen betei­lig­ten Per­so­nen und Fahrzeugen.
  • Fotos und Vide­os: Machen Sie so vie­le Fotos und Vide­os wie mög­lich vom Scha­den am Lkw, dem Unfall­ort und ande­ren betei­lig­ten Fahr­zeu­gen oder Objekten.

3. Poli­zei einschalten

Bei grö­ße­ren Unfäl­len, ins­be­son­de­re wenn Per­so­nen ver­letzt wur­den oder erheb­li­cher Sach­scha­den ent­stan­den ist, soll­ten Sie die Poli­zei ver­stän­di­gen. Ein poli­zei­li­cher Unfall­be­richt kann für die Scha­dens­re­gu­lie­rung wich­tig sein, ins­be­son­de­re wenn die Schuld­fra­ge unklar ist. Auch bei Fah­rer­flucht oder Van­da­lis­mus ist es rat­sam, die Poli­zei zu informieren.

  • Poli­zei rufen: Bei schwer­wie­gen­den Unfäl­len oder unkla­rer Schuld­fra­ge soll­ten Sie immer die Poli­zei ein­schal­ten und einen Unfall­be­richt auf­neh­men lassen.
  • Fah­rer­flucht oder Van­da­lis­mus: In sol­chen Fäl­len ist eine poli­zei­li­che Anzei­ge oft not­wen­dig, um den Scha­den bei der Ver­si­che­rung gel­tend zu machen.

4. Werk­statt­wahl und Gutachten

Je nach Ver­si­che­rungs­ver­trag kön­nen Sie eine Werk­statt Ihrer Wahl für die Repa­ra­tur des Lkw nut­zen, oder Sie müs­sen eine Part­ner­werk­statt des Ver­si­che­rers auf­su­chen. In vie­len Fäl­len wird die Ver­si­che­rung ein Gut­ach­ten ein­ho­len, um den Scha­den zu bewer­ten. Der Gut­ach­ter stellt fest, wie hoch die Repa­ra­tur­kos­ten sind und ob even­tu­ell ein Total­scha­den vorliegt.

  • Werk­statt­wahl: Prü­fen Sie, ob Sie eine freie Werk­statt­wahl haben oder ob Sie eine Part­ner­werk­statt nut­zen müs­sen. Die Nut­zung einer Part­ner­werk­statt kann oft zu güns­ti­ge­ren Prä­mi­en führen.
  • Gut­ach­ter: Ein von der Ver­si­che­rung beauf­trag­ter Gut­ach­ter wird den Scha­den bewer­ten und einen Repa­ra­tur­kos­ten­plan erstellen.

5. Scha­den­re­gu­lie­rung

Sobald die Ver­si­che­rung alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te erhal­ten hat, beginnt die Scha­den­re­gu­lie­rung. Je nach Art der Ver­si­che­rung (Haft­pflicht, Teil­kas­ko, Voll­kas­ko) über­nimmt der Ver­si­che­rer die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder zahlt den Wie­der­be­schaf­fungs­wert bei einem Total­scha­den. Bei klei­ne­ren Schä­den kann die Ver­si­che­rung auch direkt die Werk­statt­kos­ten übernehmen.

  • Repa­ra­tur­kos­ten: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten bis zur Deckungs­sum­me, abzüg­lich der ver­ein­bar­ten Selbstbeteiligung.
  • Wie­der­be­schaf­fungs­wert: Bei einem Total­scha­den wird der Zeit­wert des Fahr­zeugs vor dem Unfall erstat­tet, abzüg­lich des Rest­werts und der Selbstbeteiligung.

6. Selbst­be­tei­li­gung und Abwicklung

Bei Kas­ko­ver­si­che­run­gen (Teil- oder Voll­kas­ko) müs­sen Sie die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung tra­gen. Die­se wird vom Erstat­tungs­be­trag abge­zo­gen. Je nach Ver­si­che­rungs­ver­trag kön­nen Sie den Betrag direkt bei der Werk­statt zah­len oder ihn von der Ver­si­che­rungs­sum­me abzie­hen lassen.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Beach­ten Sie, dass die ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung im Scha­dens­fall von der Erstat­tungs­sum­me abge­zo­gen wird.

Fazit

Die Scha­dens­mel­dung bei Ihrer Lkw Ver­si­che­rung soll­te schnell und umfas­send erfol­gen. Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den gründ­lich und infor­mie­ren Sie die Ver­si­che­rung umge­hend, um eine schnel­le Regu­lie­rung zu ermög­li­chen. Abhän­gig vom Scha­den und Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag wer­den ent­we­der die Repa­ra­tur­kos­ten über­nom­men oder der Wie­der­be­schaf­fungs­wert aus­ge­zahlt. Die Ein­hal­tung aller Anfor­de­run­gen und die Bereit­stel­lung von Bewei­sen sind der Schlüs­sel zu einer rei­bungs­lo­sen Abwicklung.

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