Suche

Wie melde ich einen Schaden online?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Schäden melden Sie bei der Hausratversicherung über das Online-Portal oder die App Ihres Versicherers. Der Prozess ist seit 2026 deutlich digitalisiert: Sie loggen sich ein, wählen „Schaden melden", dokumentieren den Vorfall mit Fotos und Belegen und erhalten sofort eine Bearbeitungsnummer. Die meisten Anbieter ermöglichen die vollständige Abwicklung ohne Papierverkehr.

Schä­den mel­den Sie bei der Haus­rat­ver­si­che­rung über das Online-Por­tal oder die App Ihres Ver­si­che­rers. Der Pro­zess ist seit 2026 deut­lich digi­ta­li­siert: Sie log­gen sich ein, wäh­len „Scha­den mel­den”, doku­men­tie­ren den Vor­fall mit Fotos und Bele­gen und erhal­ten sofort eine Bear­bei­tungs­num­mer. Die meis­ten Anbie­ter ermög­li­chen die voll­stän­di­ge Abwick­lung ohne Papierverkehr.

Schritt-für-Schritt zur Online-Schadenmeldung

Das Ein­rei­chen eines Haus­rat­scha­dens erfolgt heu­te meist in weni­gen Minu­ten digital:

  • Log­in im Kun­den­por­tal: Nut­zen Sie die Web­site oder mobi­le App Ihres Ver­si­che­rers. Benö­ti­gen Sie Zugangs­da­ten, kön­nen Sie die­se über Ihre Ver­si­che­rungs­num­mer und per­sön­li­che Daten neu anfordern.
  • Scha­den­mel­dung star­ten: Wäh­len Sie im Menü „Scha­den mel­den” oder „Scha­den­ser­vice” und bestim­men Sie die Scha­dens­art (Ein­bruch, Was­ser­scha­den, Brand­scha­den, Van­da­lis­mus etc.).
  • Scha­den­da­ten erfas­sen: Geben Sie Datum, Uhr­zeit, genaue Scha­dens­ur­sa­che und betrof­fe­ne Gegen­stän­de mit unge­fäh­rem Neu­wert ein.
  • Doku­men­te hoch­la­den: Laden Sie Fotos des Scha­dens, Kauf­rech­nun­gen und – bei Dieb­stahl – den Poli­zei­be­richt hoch. Vie­le Ver­si­che­rer akzep­tie­ren auch Handyfotos.
  • Bestä­ti­gung emp­fan­gen: Nach dem Absen­den erhal­ten Sie eine Scha­den­be­ar­bei­tungs­num­mer für die wei­te­re Kommunikation.

Wel­che Unter­la­gen Sie benö­ti­gen – prak­ti­sche Checkliste

Damit Ihr Scha­dens­fall zügig bear­bei­tet wird, berei­ten Sie fol­gen­de Doku­men­te vor:

  • Foto­do­ku­men­ta­ti­on: Hoch­auf­lö­sen­de Fotos von beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­den und Scha­dens­ort aus meh­re­ren Winkeln.
  • Kauf­be­le­ge: Rech­nun­gen, Kas­sen­zet­tel oder Lie­fer­schei­ne zur Wert­be­leg und Alters­nach­weis der Gegenstände.
  • Poli­zei­an­zei­ge: Bei Dieb­stahl oder Ein­bruch­spu­ren ist eine Kopie der Anzei­ge erfor­der­lich (die­se erhal­ten Sie per E‑Mail oder beim Abholen).
  • Scha­dens­her­gang: Detail­lier­te Beschrei­bung, wann und wie der Scha­den ent­stan­den ist.
  • Repa­ra­tur­kos­ten­vor­anschlä­ge: Bei Schä­den an Gebäu­de­tei­len oder grö­ße­ren Gegen­stän­den hel­fen Handwerkerangebote.

Nach der Mel­dung: Sta­tus und Regulierung

Das Online-Por­tal bie­tet vol­le Trans­pa­renz über den Bear­bei­tungs­stand. Sie kön­nen jeder­zeit ein­se­hen, ob Ihre Unter­la­gen voll­stän­dig sind oder ob der Ver­si­che­rer noch Infor­ma­tio­nen benö­tigt. Sach­be­ar­bei­ter sind über ein Nach­rich­ten­sys­tem im Por­tal oder per E‑Mail erreich­bar. Bei aner­kann­tem Scha­den erfolgt die Aus­zah­lung inner­halb von 2–4 Wochen auf Ihr Bankkonto.

Tipps für rei­bungs­lo­se Online-Schadenmeldung

  • Zeit­nah mel­den: Rei­chen Sie den Scha­den inner­halb von 7–10 Tagen ein, um Ver­zö­ge­run­gen zu vermeiden.
  • Genaue Anga­ben: Unvoll­stän­di­ge oder wider­sprüch­li­che Infor­ma­tio­nen füh­ren zu Rück­fra­gen und Verzögerungen.
  • Kei­ne Repa­ra­tu­ren vor Frei­ga­be: Füh­ren Sie kei­ne eigen­stän­di­gen Repa­ra­tu­ren durch, bis der Ver­si­che­rer das Scha­den­bild begut­ach­tet hat.
  • Bear­bei­tungs­num­mer spei­chern: Notie­ren Sie die Scha­den­be­ar­bei­tungs­num­mer zur spä­te­ren Referenzierung.
  • Kun­den­ser­vice nut­zen: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten bei tech­ni­schen Fra­gen zum Por­tal sofor­ti­ge Chat-Unter­stüt­zung an.
Hausratversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unabhängig · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen