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Wie muss ein Anhän­ger ver­si­chert werden?

In Deutsch­land ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Anhän­ger gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch den Anhän­ger an Drit­ten ver­ur­sacht wer­den. Dazu gehö­ren Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.

Dar­über hin­aus gibt es auch die Mög­lich­keit, eine Kas­ko­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die Schä­den am eige­nen Anhän­ger abdeckt, wie zum Bei­spiel Schä­den durch Brand, Dieb­stahl oder Unfall.

Um einen Anhän­ger zu ver­si­chern, müs­sen Sie in der Regel eini­ge Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stel­len, wie zum Beispiel:

  1. Art des Anhän­gers: Die Art des Anhän­gers, wie z.B. Wohn­wa­gen­an­hän­gerBoots­an­hän­ger oder Kühl­an­hän­ger, beein­flusst die Versicherungsprämie.
  2. Grö­ße und Gewicht des Anhän­gers: Grö­ße­re und schwe­re­re Anhän­ger kön­nen höhe­re Ver­si­che­rungs­prä­mi­en haben als klei­ne­re und leich­te­re Anhänger.
  3. Ver­wen­dungs­zweck des Anhän­gers: Je nach­dem, ob der Anhän­ger für pri­va­te oder gewerb­li­che Zwe­cke genutzt wird, kön­nen sich die Ver­si­che­rungs­kos­ten unterscheiden.

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