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Sie müssen jeden Bauhelfer – bezahlt oder unbezahlt – vor Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anmelden. Dies ist gesetzlich verpflichtend und gilt ab dem ersten Helfer. Zusätzlich benötigen Sie zwingend eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, da Sie als Bauherr persönlich für Schäden haften, die Ihre Helfer Dritten zufügen.
Sie müssen jeden Bauhelfer – bezahlt oder unbezahlt – vor Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anmelden. Dies ist gesetzlich verpflichtend und gilt ab dem ersten Helfer. Zusätzlich benötigen Sie zwingend eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, da Sie als Bauherr persönlich für Schäden haften, die Ihre Helfer Dritten zufügen.
Die Anmeldung bei der BG BAU ist nicht optional – sie ist eine zwingende gesetzliche Verpflichtung für jeden, der auf Ihrer Baustelle tätig wird. Dies gilt für bezahlte Arbeitskräfte, Familienmitglieder, Freunde und sogar für unbezahlte Helfer. Die Anmeldung muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen; eine nachträgliche Registrierung kann zu empfindlichen Bußgeldern und im Schadensfall zu Versicherungslücken führen.
Die BG BAU versichert Ihre Helfer automatisch gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Invalidität. Im Schadensfall trägt die Berufsgenossenschaft Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und Rentenzahlungen. Die Beitragssätze bemessen sich nach der Lohnsumme und der Tätigkeit – durchschnittlich ca. 15–25 % der Lohnsumme je nach Bauleistung und Risikoprofil. Für unentgeltliche Helfer berechnet die BG BAU Pauschalbeiträge je Helfer und Tag.
Die BG BAU-Versicherung schützt Ihre Helfer, nicht Sie als Bauherr. Wenn ein Bauhelfer ein fremdes Auto beschädigt, einen Nachbarn verletzt oder Dritten anderen Schaden zufügt, können Sie als Bauherr persönlich in Haftung genommen werden – auch wenn der Helfer grob fahrlässig handelt. Hier greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung als unverzichtbare Ergänzung.
Diese Police übernimmt Schadensersatzforderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme und deckt Personen- und Sachschäden ab. Wählen Sie eine Mindestdeckung von ca. 5 Millionen Euro für Personenschäden – dies ist Standard für private Bauprojekte. Die Versicherungsprämie für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt je nach Bauumfang und Komplexität zwischen ca. 300–1.200 Euro für die gesamte Bauphase.
Führen Sie ein aktuelles Verzeichnis aller Bauhelfer mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und geplanten Einsatztagen. Unterweisen Sie sämtliche Helfer schriftlich vor der ersten Tätigkeit zu Sicherheitsbestimmungen, Baustellen-Gefahren und korrektem Umgang mit Werkzeugen – unterschreiben lassen. Stellen Sie vollständige persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereit: Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Warnwesten sowie je nach Tätigkeit Atemschutz, Schutzbrille oder Gehörschutz. Lassen Sie sich von der BG BAU eine schriftliche Anmeldungsbestätigung ausstellen und archivieren Sie diese zusammen mit Ihrer Bauherrenhaftpflicht-Police für mindestens 10 Jahre.
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