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Wie muss ich Bauhelfer versichern?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 21. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Sie müssen jeden Bauhelfer – bezahlt oder unbezahlt – vor Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anmelden. Dies ist gesetzlich verpflichtend und gilt ab dem ersten Helfer. Zusätzlich benötigen Sie zwingend eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, da Sie als Bauherr persönlich für Schäden haften, die Ihre Helfer Dritten zufügen.

Sie müs­sen jeden Bau­hel­fer – bezahlt oder unbe­zahlt – vor Arbeits­be­ginn bei der Berufs­ge­nos­sen­schaft der Bau­wirt­schaft (BG BAU) anmel­den. Dies ist gesetz­lich ver­pflich­tend und gilt ab dem ers­ten Hel­fer. Zusätz­lich benö­ti­gen Sie zwin­gend eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung, da Sie als Bau­herr per­sön­lich für Schä­den haf­ten, die Ihre Hel­fer Drit­ten zufügen.

BG BAU-Anmel­dung: Gesetz­li­che Pflicht für alle Bauhelfer

Die Anmel­dung bei der BG BAU ist nicht optio­nal – sie ist eine zwin­gen­de gesetz­li­che Ver­pflich­tung für jeden, der auf Ihrer Bau­stel­le tätig wird. Dies gilt für bezahl­te Arbeits­kräf­te, Fami­li­en­mit­glie­der, Freun­de und sogar für unbe­zahl­te Hel­fer. Die Anmel­dung muss vor dem ers­ten Arbeits­tag erfol­gen; eine nach­träg­li­che Regis­trie­rung kann zu emp­find­li­chen Buß­gel­dern und im Scha­dens­fall zu Ver­si­che­rungs­lü­cken führen.

Die BG BAU ver­si­chert Ihre Hel­fer auto­ma­tisch gegen Arbeits­un­fäl­le, Berufs­krank­hei­ten und Inva­li­di­tät. Im Scha­dens­fall trägt die Berufs­ge­nos­sen­schaft Behand­lungs­kos­ten, Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men und Ren­ten­zah­lun­gen. Die Bei­trags­sät­ze bemes­sen sich nach der Lohn­sum­me und der Tätig­keit – durch­schnitt­lich ca. 15–25 % der Lohn­sum­me je nach Bau­leis­tung und Risi­ko­pro­fil. Für unent­gelt­li­che Hel­fer berech­net die BG BAU Pau­schal­bei­trä­ge je Hel­fer und Tag.

Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Schutz vor per­sön­li­cher Haftung

Die BG BAU-Ver­si­che­rung schützt Ihre Hel­fer, nicht Sie als Bau­herr. Wenn ein Bau­hel­fer ein frem­des Auto beschä­digt, einen Nach­barn ver­letzt oder Drit­ten ande­ren Scha­den zufügt, kön­nen Sie als Bau­herr per­sön­lich in Haf­tung genom­men wer­den – auch wenn der Hel­fer grob fahr­läs­sig han­delt. Hier greift die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung als unver­zicht­ba­re Ergänzung.

Die­se Poli­ce über­nimmt Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me und deckt Per­so­nen- und Sach­schä­den ab. Wäh­len Sie eine Min­dest­de­ckung von ca. 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den – dies ist Stan­dard für pri­va­te Bau­pro­jek­te. Die Ver­si­che­rungs­prä­mie für ein durch­schnitt­li­ches Ein­fa­mi­li­en­haus liegt je nach Bau­um­fang und Kom­ple­xi­tät zwi­schen ca. 300–1.200 Euro für die gesam­te Bauphase.

Doku­men­ta­ti­on, Sicher­heit und recht­li­che Absicherung

Füh­ren Sie ein aktu­el­les Ver­zeich­nis aller Bau­hel­fer mit voll­stän­di­gem Namen, Geburts­da­tum und geplan­ten Ein­satz­ta­gen. Unter­wei­sen Sie sämt­li­che Hel­fer schrift­lich vor der ers­ten Tätig­keit zu Sicher­heits­be­stim­mun­gen, Bau­stel­len-Gefah­ren und kor­rek­tem Umgang mit Werk­zeu­gen – unter­schrei­ben las­sen. Stel­len Sie voll­stän­di­ge per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung (PSA) bereit: Hel­me, Sicher­heits­schu­he, Hand­schu­he, Warn­wes­ten sowie je nach Tätig­keit Atem­schutz, Schutz­bril­le oder Gehör­schutz. Las­sen Sie sich von der BG BAU eine schrift­li­che Anmel­dungs­be­stä­ti­gung aus­stel­len und archi­vie­ren Sie die­se zusam­men mit Ihrer Bau­her­ren­haft­pflicht-Poli­ce für min­des­tens 10 Jahre.

Check­lis­te: Bau­hel­fer rich­tig versichern

  • BG BAU-Anmel­dung: Regis­trie­ren Sie alle Hel­fer spä­tes­tens am ers­ten Arbeits­tag – nut­zen Sie das Online-Por­tal oder beauf­tra­gen Sie Ihren Makler
  • Bau­her­ren­haft­pflicht: Schlie­ßen Sie die Ver­si­che­rung min­des­tens 2–4 Wochen vor Bau­be­ginn ab
  • Anmel­dungs­be­stä­ti­gung ein­ho­len: For­dern Sie schrift­li­che Bestä­ti­gung von der BG BAU an und spei­chern Sie diese
  • Hel­fer-Regis­ter erstel­len: Doku­men­tie­ren Sie Namen, Geburts­da­tum, Tätig­keit und Ein­satz­ta­ge aller Beteiligten
  • Schrift­li­che Sicher­heits­un­ter­wei­sung: Unter­wei­sen Sie jeden Hel­fer vor Arbeits­be­ginn schrift­lich und doku­men­tie­ren Sie die Unterschrift
  • PSA zur Ver­fü­gung stel­len: Hel­me, Sicher­heits­schu­he, Hand­schu­he, Warn­wes­ten und bedarfs­ge­rech­te wei­te­re Ausrüstung
  • Ver­zicht­erklä­rung bei unbe­zahl­ten Hel­fern: Las­sen Sie ehren­amt­li­che Hel­fer eine Ver­zicht­erklä­rung unter­zeich­nen (emp­foh­len, kein Rechts­er­satz für ver­si­cher­te Helfer)
  • Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len: Über­prü­fen Sie, dass alle Hel­fer die PSA kor­rekt tra­gen und Sicher­heits­re­geln einhalten
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