Wenn Ihre Photovoltaikanlage als Gewerbe angemeldet ist oder unter die Kleinunternehmerregelung fällt, müssen Sie den Gewinn, einschließlich des Eigenverbrauchs, versteuern. Bei Anlagen, die als Liebhaberei gelten, entfällt die Steuer auf den Eigenverbrauch. Die Steuererklärung wird jährlich beim Finanzamt eingereicht. Bei Anlagen über 10 kWp oder Mieteinnahmen über 520 € pro Jahr müssen Sie ein Gewerbe anmelden oder die Kleinunternehmerregelung wählen, wodurch Einkommensteuer auf die solaren Gewinne anfällt.
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