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Wie muss man den Eigen­ver­brauch bei Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen versteuern?

Wenn Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge als Gewer­be ange­mel­det ist oder unter die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung fällt, müs­sen Sie den Gewinn, ein­schließ­lich des Eigen­ver­brauchs, ver­steu­ern. Bei Anla­gen, die als Lieb­ha­be­rei gel­ten, ent­fällt die Steu­er auf den Eigen­ver­brauch. Die Steu­er­erklä­rung wird jähr­lich beim Finanz­amt ein­ge­reicht. Bei Anla­gen über 10 kWp oder Miet­ein­nah­men über 520 € pro Jahr müs­sen Sie ein Gewer­be anmel­den oder die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung wäh­len, wodurch Ein­kom­men­steu­er auf die sola­ren Gewin­ne anfällt.

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