Sie als Versicherungsnehmer können einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Dieser wird zunächst eine Deckungszusage seitens des Rechtsschutzversicherers einholen und in der Regel auch die weitere Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führen. Die Umstände, die zu dem Versicherungsfall geführt haben sind von Ihnen möglichst ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
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