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Wie oft kann man die Wohngebäudeversicherung wechseln?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Du kannst deine Wohngebäudeversicherung unbegrenzt oft wechseln – die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Zusätzlich hast du bei Prämienerhöhungen, Schadenfällen oder Eigentümerwechsel Sonderkündigungsrechte, die einen schnelleren Wechsel ermöglichen. In der Praxis lohnt sich ein jährlicher Vergleich, um bessere Konditionen zu sichern.

Du kannst dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unbe­grenzt oft wech­seln – die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist beträgt drei Mona­te zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Zusätz­lich hast du bei Prä­mi­en­er­hö­hun­gen, Scha­den­fäl­len oder Eigen­tü­mer­wech­sel Son­der­kün­di­gungs­rech­te, die einen schnel­le­ren Wech­sel ermög­li­chen. In der Pra­xis lohnt sich ein jähr­li­cher Ver­gleich, um bes­se­re Kon­di­tio­nen zu sichern.

Regu­lä­re Kün­di­gung und Kündigungsfristen

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung läuft typi­scher­wei­se über eine Ver­trags­lauf­zeit von 12 Mona­ten und ver­län­gert sich auto­ma­tisch, wenn kei­ne Kün­di­gung ein­ge­reicht wird. Die wich­tigs­ten Fris­ten sind:

  • Kün­di­gungs­frist: Drei Mona­te zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res – das ist der Stan­dard bei den meis­ten Versicherern
  • Kün­di­gungs­zeit­punkt: Wenn dei­ne Poli­ce am 31. Dezem­ber endet, musst du spä­tes­tens am 30. Sep­tem­ber kündigen
  • Kün­di­gungs­form: Schrift­lich per Post oder E‑Mail – ach­te auf eine aus­drück­li­che Bestä­ti­gung des Versicherers
  • Naht­lo­ser Über­gang: Ach­te dar­auf, dass dei­ne neue Ver­si­che­rung zum glei­chen Datum wie die Kün­di­gung der alten Poli­ce beginnt

Eine regu­lä­re Kün­di­gung bedeu­tet nicht, dass dein Ver­si­che­rungs­schutz endet – du wech­selst ein­fach zu einem neu­en Anbie­ter. So kannst du jähr­lich über­prü­fen, ob du bes­se­re Tari­fe mit glei­chem oder höhe­rem Leis­tungs­um­fang findest.

Son­der­kün­di­gungs­rech­te für schnel­le­re Wechsel

Neben der jähr­li­chen Kün­di­gung gibt es meh­re­re Situa­tio­nen, in denen du außer­or­dent­lich kün­di­gen darfst und damit fle­xi­bler wech­seln kannst:

  • Prä­mi­en­er­hö­hung: Erhöht dein Ver­si­che­rer die Bei­trags­sät­ze ohne Leis­tungs­ver­bes­se­rung, hast du ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Du kannst die Ver­si­che­rung inner­halb von einem Monat nach Bekannt­ga­be der Erhö­hung kündigen
  • Nach Scha­dens­fall: Sowohl du als auch der Ver­si­che­rer könnt inner­halb eines Monats nach abge­schlos­se­ner Scha­dens­re­gu­lie­rung außer­or­dent­lich kün­di­gen – unab­hän­gig vom regu­lä­ren Kündigungstermin
  • Eigen­tü­mer­wech­sel: Beim Haus­ver­kauf geht die Poli­ce auto­ma­tisch auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Die­ser kann inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag die Ver­si­che­rung kün­di­gen und eine neue abschließen
  • Risi­ko­än­de­run­gen: Umfang­rei­che Moder­ni­sie­run­gen, Umbau­ar­bei­ten oder ande­re wesent­li­che Ver­än­de­run­gen am Gebäu­de kön­nen Son­der­kün­di­gungs­rech­te auslösen

Prak­ti­sche Check­lis­te für dei­nen Versicherungswechsel

  • Ver­trags­lauf­zeit prü­fen: Über­prü­fe den genau­en End­da­tum dei­ner aktu­el­len Police
  • Kün­di­gungs­frist ein­hal­ten: Kal­ku­lie­re drei Mona­te Kün­di­gungs­frist ein – sen­de die Kün­di­gung recht­zei­tig ab
  • Ver­gleich durch­füh­ren: Nut­ze Ver­gleichs­tools, um aktu­el­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen neben­ein­an­der zu legen
  • Deckungs­um­fang che­cken: Ver­glei­che nicht nur Prä­mi­en, son­dern auch Leis­tun­gen wie Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung oder Neuwertdeckung
  • Lücken­lo­se Abde­ckung: Stel­le sicher, dass die neue Ver­si­che­rung ab dem Kün­di­gungs­da­tum der alten läuft
  • Nach­läs­se nut­zen: Fra­gen Sie nach Neu­kun­den- oder Loya­li­täts­ra­bat­ten sowie Bündelungsvorteilen
  • Doku­men­ta­ti­on spei­chern: Bewah­re Kün­di­gungs­be­stä­ti­gung und Ver­si­che­rungs­schein der neu­en Poli­ce auf
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