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Wie oft kann man die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wechseln?

Wie oft kann man die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wechseln?

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt dein Eigen­heim vor den finan­zi­el­len Fol­gen durch Schä­den am Gebäu­de. Wenn du mit dei­nem aktu­el­len Ver­si­che­rungs­ta­rif unzu­frie­den bist oder bes­se­re Ange­bo­te fin­dest, kannst du die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung grund­sätz­lich wech­seln – aller­dings gibt es dabei bestimm­te Fris­ten und Rege­lun­gen zu beachten.

Regu­lä­re Kün­di­gung der Wohngebäudeversicherung

Der häu­figs­te Zeit­punkt, zu dem Haus­be­sit­zer die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wech­seln, ist das Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Hier gel­ten fol­gen­de Regeln:

  • Ver­trags­lauf­zeit: In der Regel läuft eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung über ein Jahr und ver­län­gert sich auto­ma­tisch, wenn sie nicht recht­zei­tig gekün­digt wird. Die Stan­dard­ver­trags­lauf­zeit beträgt meist 12 Monate.
  • Kün­di­gungs­frist: Möch­test du die Ver­si­che­rung wech­seln, musst du die Kün­di­gung in der Regel spä­tes­tens drei Mona­te vor Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res ein­rei­chen. Dies bedeu­tet, dass du die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zum Ablauf­da­tum kün­di­gen kannst, wenn du die Drei­mo­nats­frist einhältst.

Bei­spiel: Wenn dei­ne Ver­si­che­rung am 31. Dezem­ber endet, musst du spä­tes­tens bis zum 30. Sep­tem­ber kün­di­gen, um zum Ende des Jah­res in einen neu­en Tarif wech­seln zu können.

Außer­or­dent­li­che Kün­di­gung und Sonderkündigungsrechte

Neben der regu­lä­ren Kün­di­gung gibt es auch eini­ge Situa­tio­nen, in denen du die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung außer­or­dent­lich kün­di­gen und damit schnel­ler wech­seln kannst:

  1. Prä­mi­en­er­hö­hung: Wenn dein Ver­si­che­rer die Prä­mi­en erhöht, ohne dass sich der Leis­tungs­um­fang ver­bes­sert hat, hast du das Recht zur Son­der­kün­di­gung. In die­sem Fall hast du nach der Ankün­di­gung der Prä­mi­en­er­hö­hung einen Monat Zeit, um die Ver­si­che­rung zu kün­di­gen und zu einem ande­ren Anbie­ter zu wechseln.
  2. Scha­den­fall: Nach der Regu­lie­rung eines Scha­dens durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung haben bei­de Ver­trags­par­tei­en ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Dies gilt sowohl für den Ver­si­che­rer als auch für den Ver­si­che­rungs­neh­mer. Nach dem Abschluss der Scha­dens­re­gu­lie­rung kannst du die Ver­si­che­rung inner­halb eines Monats kündigen.
  3. Ver­kauf der Immo­bi­lie: Beim Ver­kauf einer Immo­bi­lie geht die bestehen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auto­ma­tisch auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Sowohl der neue Eigen­tü­mer als auch der Ver­si­che­rer haben das Recht, den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Ein­tra­gung ins Grund­buch zu kün­di­gen. Der neue Eigen­tü­mer kann dann eine neue Ver­si­che­rung abschließen.
  4. Ände­rung des Risi­kos: Wenn sich das ver­si­cher­te Risi­ko ändert, bei­spiels­wei­se durch eine umfang­rei­che Moder­ni­sie­rung oder den Umbau des Gebäu­des, kannst du eben­falls ein Son­der­kün­di­gungs­recht haben.

Wie oft kann man die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wechseln?

Du kannst die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung so oft wech­seln, wie du möch­test, solan­ge du die Kün­di­gungs­fris­ten und Son­der­kün­di­gungs­rech­te beach­test. In der Pra­xis erfolgt der Wech­sel oft jähr­lich oder bei beson­de­ren Anläs­sen, wie einer Prä­mi­en­er­hö­hung oder einem Scha­dens­fall. Es gibt kei­ne gesetz­li­che Begren­zung, wie oft du den Ver­si­che­rer wech­seln kannst, aber der Wech­sel soll­te gut über­legt sein, um sicher­zu­stel­len, dass du einen umfas­sen­den Schutz zu einem fai­ren Preis erhältst.

Tipps für den Wech­sel der Wohngebäudeversicherung

  • Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen: Bevor du die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wech­selst, ist es rat­sam, einen Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren. So kannst du sicher­stel­len, dass du den bes­ten Schutz zu einem güns­ti­gen Preis bekommst.
  • Deckungs­lü­cken ver­mei­den: Ach­te dar­auf, dass es kei­ne Deckungs­lü­cken gibt. Die neue Ver­si­che­rung soll­te naht­los an die alte anschlie­ßen, um einen durch­ge­hen­den Schutz zu gewährleisten.
  • Son­der­kon­di­tio­nen nut­zen: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten Rabat­te oder Son­der­kon­di­tio­nen an, wenn du zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eines neu­en Anbie­ters wech­selst. Prü­fe sol­che Ange­bo­te, bevor du den Ver­trag abschließt.

Fazit: Wie oft kann man die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wechseln?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann grund­sätz­lich ein­mal pro Jahr zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res gewech­selt wer­den, sofern die Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten ein­ge­hal­ten wird. Dar­über hin­aus gibt es Son­der­kün­di­gungs­rech­te bei Prä­mi­en­er­hö­hun­gen, nach einem Scha­dens­fall oder bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel. Es gibt kei­ne Begren­zung, wie oft du die Ver­si­che­rung wech­seln kannst, aber ein sorg­fäl­ti­ger Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen stellt sicher, dass du immer den bes­ten Schutz erhältst.

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