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Wie oft kann man eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung in Anspruch nehmen?

Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kann theo­re­tisch mehr­fach in Anspruch genom­men wer­den, wenn du ver­schie­de­ne Unfäl­le erlei­dest, die jeweils zu Leis­tun­gen aus der Ver­si­che­rung füh­ren. Hier erfährst du, wie oft und unter wel­chen Bedin­gun­gen du Leis­tun­gen aus dei­ner Unfall­ver­si­che­rung in Anspruch neh­men kannst.

Mehr­fa­che Inan­spruch­nah­me der Leistungen

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ist so gestal­tet, dass sie für jeden Unfall, der den Ver­trags­be­din­gun­gen ent­spricht, leis­tet. Das bedeu­tet, dass du bei wie­der­hol­ten Unfäl­len Anspruch auf Leis­tun­gen hast, solan­ge jeder Unfall ein­zeln betrach­tet wird und die fest­ge­leg­ten Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Bei­spiel:

  • Du erlei­dest in einem Jahr zwei Unfäl­le, die bei­de zu einer dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung füh­ren. Die Ver­si­che­rung prüft jeden Unfall sepa­rat und zahlt ent­spre­chend die Inva­li­di­täts­leis­tung oder ande­re ver­ein­bar­te Leis­tun­gen aus.

Bedin­gun­gen für die Inanspruchnahme

Um die Ver­si­che­rung wie­der­holt in Anspruch neh­men zu kön­nen, müs­sen die fol­gen­den Bedin­gun­gen erfüllt sein:

  • Neu­er Unfall: Es muss sich um ein sepa­ra­tes Ereig­nis han­deln, das den Defi­ni­tio­nen eines Unfalls im Ver­si­che­rungs­ver­trag entspricht.
  • Begut­ach­tung und Nach­weis: Für jeden Unfall musst du die Beein­träch­ti­gung nach­wei­sen. Das geschieht in der Regel durch eine ärzt­li­che Unter­su­chung und einen Gut­ach­ten­pro­zess, der den Grad der Inva­li­di­tät feststellt.
  • Erfül­lung der War­te­zei­ten: Bei bestimm­ten Leis­tun­gen, wie z. B. Unfall­ren­ten, kön­nen War­te­zei­ten und Fris­ten gel­ten, die du beach­ten musst.

Wel­che Leis­tun­gen kön­nen mehr­fach in Anspruch genom­men werden?

  • Inva­li­di­täts­leis­tung: Wird für jeden Unfall sepa­rat gewährt, der zu einer dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung führt.
  • Kran­ken­haus­ta­ge­geld und Gene­sungs­geld: Kann bei jedem neu­en Kran­ken­haus­auf­ent­halt infol­ge eines Unfalls bean­sprucht werden.
  • Unfall­ren­te: Wird bei jedem Unfall gezahlt, der zu einer dau­er­haf­ten Arbeits­un­fä­hig­keit führt, sofern die­se Leis­tun­gen in dei­ner Unfall­ver­si­che­rung ent­hal­ten sind.

Beson­de­re Rege­lun­gen und Ausschlüsse

Es gibt aller­dings eini­ge Beson­der­hei­ten, die du beach­ten solltest:

  • Kumu­lie­rungs­re­ge­lun­gen: Man­che Ver­si­che­rer haben Rege­lun­gen, die ver­hin­dern, dass die Gesamt­aus­zah­lung bei meh­re­ren Unfäl­len eine bestimm­te Sum­me überschreitet.
  • Gesund­heits­zu­stand: Wenn du durch einen Unfall bereits eine Beein­träch­ti­gung hast und ein neu­er Unfall die­se ver­stärkt, könn­te die Berech­nung der Leis­tun­gen kom­ple­xer wer­den. Die Ver­si­che­rung bewer­tet dann, wie stark der neue Unfall zur Ver­schlech­te­rung bei­getra­gen hat.

Fazit

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bie­tet dir die Mög­lich­keit, mehr­fach Leis­tun­gen zu bean­spru­chen, sofern es sich um ver­schie­de­ne, von­ein­an­der unab­hän­gi­ge Unfäl­le han­delt. Das macht sie zu einer wert­vol­len Absi­che­rung, um dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen meh­re­rer Unfäl­le zu schüt­zen. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, den bes­ten Tarif zu fin­den, der dei­nen indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen ent­spricht und dir auch bei mehr­fa­chen Inan­spruch­nah­men opti­ma­len Schutz bietet.

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