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Wie oft muss man mit einem Wohn­mo­bil zum TÜV?

Die Haupt­un­ter­su­chung (HU) ist für Wohn­mo­bi­le in Deutsch­land alle zwei Jah­re vor­ge­schrie­ben. Die ers­te HU muss spä­tes­tens drei Jah­re nach der Erst­zu­las­sung durch­ge­führt wer­den und danach alle zwei Jah­re. Für Wohn­mo­bi­le, die bereits älter als 30 Jah­re sind, kann die HU in eini­gen Bun­des­län­dern auf alle drei Jah­re ver­län­gert wer­den. Es ist wich­tig, die HU frist­ge­recht durch­zu­füh­ren, um den siche­ren Betrieb des Fahr­zeugs zu gewähr­leis­ten und mög­li­che Buß­gel­der zu vermeiden.

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